Was passiert wenn ich die Studiengebühren nicht bezahle?
Auf diese Frage gibt die Uni Hamburg derzeit eine aussagekräftige Antwort: dort werden nun nämlich 1.110 Studenten exmatrikuliert, da sie die für das kommende Sommersemester erforderliche Studiengebühr nicht bezahlt haben. Gegen Ende Juli wurden ca. 2000 Exmatrikulationsbescheide verschickt laut denen die „angemahnten“ Studenten 14 Tage Zeit haben, die 500 Euro Studiengebühren zu bezahlen, ansonsten erfolgt die Exmatrikulation.
Von den Studiengebühren befreien lassen kann man sich in Härtefällen, bei Behinderung, bei chronischen Krankheiten, bei besonders guten Leistungen oder wenn bereits Kinder vorhanden sind.
An der Hamburger Hochschule für Bildende Künste wurden die Studiengebühren übrigens boykottiert – gut die Hälfte der Studenten verweigerte die Zahlung. Nach der Ankündigung der Zwangsexmatrikulation haben diese nun noch bis zum 30. September Zeit, die Studiengebühren zu bezahlen. Gegen diesen Vorgang wollen die Studenten jetzt vor dem Verwaltungsgericht gegen Wissenschaftsbehörde und Hochschulleitung klagen
Ich finde, das mit den Studiengebühren ist eine riesen Sauerei! Ich dachte man möchte die Bildung in Deutschland fördern und mehr Akademiker? Ich glaube kaum, dass das mit solch hohen Studiengebühren funktioniert!
Und auch das Argument, die Studiengebühren würden zur Verbesserung des Lehrangebots benutzt, ist nicht stichhaltig - in diversen Unis hat man damit nämlich erstmal Schuldenlöcher gestopft!
Bei uns ist das auch ein ziemlich rigoroses Verhalten der Hochschulpräsidentschaft. Es gibt eine bestimmte Frist zum Überweisen der Gebühren, die bei etwa 4 Wochen liegt. Das sollte meiner Meinung nach auch absolut ausreichen, aber dennoch sollte man natürlich immer auch berücksichtigen, dass jemand einfach daran gehindert ist, weil er vielleicht auch den Erinnerungsbrief nicht erhalten hat oder einfach etwas dazwischen kam. Da wäre dann eine Erinnerung gar nicht schlecht, wenigstens vielleicht eine Mahnung, die dann per Post kommt. Aber so etwas gibt es einfach nicht. Nach diesen 4 Wochen wird man eben einfach zwangsexmatrikuliert.
Ich denke zwar nicht, dass mir das mal passieren wird, weil ich, wie gesagt, diese 4 Wochen schon recht ausreichend finde, aber ich war eben auch noch nie in einer Ausnahmesituation. Wenn da mal ein Krankenhausaufenthalt oder sehr großer privater Stress dazu kommt, wüsste ich auch nicht, ob ich daran noch denken würde.
An "meiner" ehemaligen Universität gibt es auch ein ähnliches Vorgehen wie bei Sippschaft. Wenn nach der normalen Frist die kompletten Gelder (also Semesterbeitrag und Studiengebühren) noch nicht eingegangen sind, gibt es eine Ermahnung und man bekommt eine neue Frist und muss drei Euro Überziehungsgebühren bezahlen. Wenn diese Frist auch verstreicht, wird man zwangsexmatrikuliert.
Es kommt dabei sicher darauf an, wie viele Studierende keine Studiengebühren überweisen. Einzelne Studierende kann man einfach exmatrikulieren, aber sicher keine 50 Prozent oder so. Bei uns gab es die Aktion, dass Studiengebühren zurückgehalten wurden als Protestaktion. Der Asta hat praktisch einen Anwalt beauftragt, die Studiengebühren zu verwalten und erst im Fall, dass sich nicht genügend Studierende beteiligen, an die Universität zu überweisen. Bei dieser Aktion haben sich aber letztlich nur einige wenige Prozent beteiligt und keiner wurde exmatrikuliert.
Wie es im Krankheitsfall aussieht, kann ich leider nicht sagen. Ich vermute aber mal, dass eine spätere Überweisung im Einzelfall noch möglich ist, wenn der Krankenhausaufenthalt nachgewiesen werden kann.
Ich habe übrigens nur zwei Mal Studiengebühren zur Hälfte bezahlt, da ich von Anfang bis Ende meines Studiums als Fachschaftsratmitglied gearbeitet habe. Wenn man sowieso Interesse daran hat, sollte man schauen, ob man sich nicht die Studiengebühren dadurch sparen kann.
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