Vermieter verbietet Wände farbig zu gestalten

vom 01.12.2009, 23:01 Uhr

Als F in seine Wohnung gezogen ist waren die Wände alle weiß und das findet F ich total langweilig. F wäre es am liebsten wenn die Wände farbig sind aber das will sein Vermieter G nicht. G meint die Wände dürften nur in hellen und neutralen Farben gestrichen werden.

Kann G das F wirklich vorschreiben, das kann F überhaupt nicht glauben. F würde sich gern im Gesetz umschauen ob da was über die Farbe der Wände drin steht. Was für ein Gesetz würde in dem Fall zutreffen?

» Tremby » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



moin Tremby,

was F in seiner Mietwohnung mit den Wänden anstellt ist vollkommen F selbst überlassen. Lediglich beim Auszug kann der Vermieter bei allzu knalligen Wandfarben auf eine Renovierung bestehen. Sprich ein überstreichen in einen angemessen Farbton könnte der Vermieter verlangen.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Das ist grundsätzlich richtig. Beim Auszug ist die Mietsache auf Verlangen wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, sprich die ursprünglich weissen Wände müssen wieder weiss gestrichen werden. Dabei ist noch zu beachten, dass dunkle Farben häufig noch durchdrücken, und man allenfalls mehrmals streichen muss, bis wirklich ein deckender Anstrich vorhanden ist.

Ich würde es mir daher gut überlegen, ob ich gegen den Wunsch meines Vermieters die Wände bunt bemale, nur damit ich in ein paar Jahren beim Auszug Probleme damit kriege, weil mein Türkis immer wieder durchdrückt. Dann kann es nämlich schon passieren, dass der Vermieter professionelle Hilfe anfordert, die er dir dann weiter verrechnen kann.

» thisnamewasfree » Beiträge: 1102 » Talkpoints: 2,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich denke, dass der Vermieter G in dem Fall insofern Recht hat, als dass er nach Beendigung des Mietvertrages genau so wie thisnamewasfree geschrieben hat, verlangen kann, dass die Mietsache in dem Zustand übergeben wird, wie sie vorgefunden wurde. Und knallige Wandfarben sind sicher nicht jedermanns Geschmack.

Das aber zur Laufzeit des Vertrages über die Farbe bestimmt werden kann, kann ich mir nicht vorstellen. F sollte also durchaus die Wände in beliebigen Farben streichen. Es bleibt lediglich anzumerken, dass es natürlich schwer ist, eine schwarze Wand wieder weiß zu bekommen. ;)

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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