Sorgeberechtigter / Erziehungsberechtigter - Unterschied?
Ich habe mich mal gefragt, worin denn der Unterschied zwischen einem Erziehungsberechtigten und einem Sorgeberechtigtem liegt, bzw. ob es überhaupt einen gibt. Drückt man mit beidem das gleiche aus? Wenn man nach der Wortbedetung sieht gibt es schon einen Unterschied, denn ein Kind zu erziehen ist ja etwas anderes als sich "nur" um es zu sorgen.
Oder bedeuten die beiden Begriffe Ein und das Selbe? Wenn nicht, wann wird dann das eine, wann das andere angewandt?
Natürlich sorgt man auch für ein Kind, wenn man es erzieht. Das ist in der Alltagssprache ziemlich vergleichbar. Im Amtsdeutsch sind da aber deutliche Unterschiede festgelegt. Das folgende habe ich mal in der Lehrerausbildung gelernt:
Die Erziehungsberechtigung ist in der juristischen Definition nur ein kleiner Teil der Sorgeberechtigung.
Im Umkehrschluss heißt das: Wer das komplette Sorgerecht hat, darf und muss die Kinder nicht nur erziehen (Erziehungsberechtigung) sondern hat viel mehr Rechte und Pflichten für das Kind bzw. die Kinder. Er muss sich auch um die Gesundheits der Kinder kümmern (Gesundheitssorge), muss deren Aufenthalt (Aufenthaltsbestimmungsrecht) bestimmen und hat außerdem die Pflicht und das Recht sich um das Vermögen des Kindes zu kümmern. Das ist die so genannte Vermögenssorge. Zum Sorgerecht gehört noch das Recht und die Pflicht des Sorgeberechtigten, über die Ausbildung des Kindes zu bestimmen. Ein voll sorgeberechtigter ist auch gesetzlicher Vertreter des Kindes.
Oder anders ausgedrückt: Die Sorgeberechtigung ist der Überbegriff für viele elterliche Rechte. Eines davon ist die Erziehungsberechtigung.
Die Erziehungsberechtigung ist ein ziemlich wichtiger Anteil des Sorgerechts. Wenn ein Elternteil das Vermögen eines Kindes in den Sand setzt, wir er ziemlich wenig Probleme bekommen. Wenn er allerdings bei der Erziehung versagt, z.B. das Kind misshandelt, dann muss der Elternteil mit juristischen Konsequenzen rechnen.
Ein Lehrer soll die Schüler auch erziehen. Er ist aber dennoch kein Erziehungsberechtigter, da er nicht mit den Schülern verwandt ist bzw. seine Schüler nicht adoptiert hat.
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