Fahrverbot in der Schweiz auch in Deutschland gültig?
Mein Vater ist in der Schweiz zu einem Fahrverbot verurteilt worden und nun hat er ein Problem weil er davon ausgeht dass das nun auch hier in Deutschland gilt. Aber ich denke Schweiz ist Schweiz und hier ist Deutschland, warum sollte das Fahrverbot ausserhalb der Schweiz auch noch gelten.
Wie kann man das erfahren ohne dass man das gleich an die große Glocke hängt? Für ihn wäre es wichtig dass er hier fahren darf, wie bekommen wir das rausm habt ihr eine Idee?
Ich verstehe deine Logik nicht. Wenn dein Vater zu einem Fahrverbot verurteilt wird hat er doch faktisch für die Zeit in der das Fahrverbot gilt keine gültige Fahrerlaubnis. In Deutschland muss man den Führerschein dann auch abgeben, aber auch wenn man ihn noch nicht abgegeben hat ist er eben während der Zeit des Fahrverbotes nicht gültig.
Da ist es doch völlig egal in welchem Land man unterwegs ist, man ist dann ohne Führerschein unterwegs. Wenn ich in der Schweiz kontrolliert werde muss ich ja auch meinen deutschen Führerschein vorlegen.
Fahrverbot zieht doch den Führerscheinentzug mit sich und ohne Führerschein in der Tasche kann er nirgendwo fahren. Auch in Deutschland nicht und wenn er hier in Deutschland erwischt wird, dann wird es auch rauskommen, dass er zu einem Fahrverbot verurteilt wurde.
Ich denke mal, dass es eine logische Schlussfolgerung ist, dass man ohne Führerschein in der Tasche nicht fahren darf und so ist es ja nun mal.
Ich sehe das etwas anders als Diamante und Cloudy24. Schau mal bei D.A.S. da steht etwas anderes (vorletzter Abschnitt). Der Artikel ist laut Datum (11.08.2009) auch relativ aktuell. Demnach dürfte man hier in Deutschland also frotz Fahrverbot im Ausland fahren. Im letzten Abschnitt steht zwar der Hinweis, dass etwas neues (Europa weites) Abkommen geplant ist, aber wenn man danach sucht findet man noch nichts in Kraft getretenes.
Auch beim ADAC habe ich nur den Hinweis gefunden, dass man in Deutschland nur ein Bussgeld auferlegt bekommen kann bei einer Kontrolle, weil man den Führerschein nicht vorlegen kann. Allerdins wird das bei Bekanntwerden (z.B. durch eine Polizeikontrolle) eingetragen und geprüft. Hat man seinen Führerschein im Ausland wegen Trunkenheit verloren, kann es wohl durchaus passieren, dass auch hier der MPU angeordnet wird.
Im Zweifel würde ich eher nicht fahren oder mich zumindest von einem guten Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen zu dem Thema.
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