Kündigungsschreiben Probezeit

vom 24.11.2009, 21:54 Uhr

Vor einem Monat hat G ihre neue Stelle angetreten und G ist also noch in der Probezeit. G musste aber leider feststellen dass sie mit den Leuten dort überhaupt nicht klar kommt und G würde gern wieder kündigen.

Wie muss G das Kündigungsschreiben formulieren, muss G zum Ende der Probezeit kündigen oder wie läuft das? Gs Probezeit würde noch 2 Monate laufen, wie steht es da mit der Kündigungszeit, ist die auch 4 Wochen zum Monatsende oder wie?

» Nurse » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Die Kündigungsfristen sind in der Regel im Arbeitsvertrag geregelt. Das betrifft auch die Kündigungsfristen während der Probezeit.

Während der Probezeit kann man grundlos kündigen. Da reichen so Standardfloskeln wie, hier mit kündige ich das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum xx.xx.20xx.

G. sollte aber beachten, das das Arbeitsamt bei einer eigenen Kündigung in der Regel eine Sperrfrist von drei Monaten ausspricht. Sprich G. kann bis zu drei Monaten die Bezüge von Arbeitslosengeld komplett gesperrt werden. Deshalb wäre es eventuell sinnvoll, wenn G. mal den Arbeitgeber anspricht und mit ihm offen redet. Eventuell ist dieser bereit G. zu kündigen. Dann gibt es in der Regel auch keine Sperre von Seiten des Arbeitsamtes.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


G könnte aber auch versuchen, auch wenn das wahrscheinlich nicht die gewünschte Antwort ist, sich mit den Problemen und den Leuten auseinanderzusetzen. Es ist sicherlich immer schwer, wenn man neu irgendwo ist und neue Leute kennenlernt aber woanders wird es eventuell genau so sein, wenn nicht sogar schlimmer.

In der Probezeit, du hast n Beruf , was in der heutigen Zeit nicht als Selbstverständlichkeit gesehen werden sollte.

» Horizon » Beiträge: 3 » Talkpoints: 0,80 »



Zunächst kann G als Angestellte auch nach der Probezeit immer Grundlos kündigen. Was würde es bringen, sich einen Grund zu überlegen. Und wie sähe die Beurteilung aus, wenn in der Kündigung eben steht, dass man geht, weil man den Vorgesetzten nicht leiden kann. Was sich nach der Probezeit für den Angestellten bzgl. der Kündigung ändert, sind lediglich die Fristen.

Wie schon geschrieben, ist es in G's Fall ausreichend, einen Einzeiler zu verfassen, in dem G mitteilst, zum nächsten möglichen Termin zu kündigen. Formal kann G sich hier auch schriftlich bestätigen lassen, dass die Kündigung eingereicht wurde. Aber ich kann mir keinen Arbeitgeber vorstellen, der später in so einem Fall nach einer Kündigung den Arbeitnehmer auf die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verklagt. ;)

Wichtig für G ist aber zu wissen, dass selbstverständlich eben nicht das Ende der Probezeit abzuwarten ist. Was ja u.U. schon ein langer Zeitraum wäre.

Die genauen Zeiträume wird hier aber niemand nennen können. Sie stehen in G's individuell ausgehandelten Arbeitsvertrag. Wobei für den Arbeitgeber zwei Wochen vorgesehen sind. Für den Arbeitnehmer weiß ich es nicht.

Üblicherweise einigt man sich aber auch auf einen Aufhebungsvertrag bzw. akzeptiert auch fristlose Kündigungen, sofern es für den Arbeitsablauf möglich ist. Besonders wertvoll oder produktiv ist jedenfalls kein Angestellter, der bereits die Kündigung ausgesprochen hat und praktisch nur noch seine Zeit bis zum nächsten Job absitzt.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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