Verkehrsrecht - Wann gibt es Fahrverbot?

vom 24.11.2009, 03:01 Uhr

Mein Freund ist jemand den man vorsichtig gesagt als flotten Fahrer bezeichnen würde. Man könnte ihn auch einen Raser nennen aber das hört er nicht so gern. Er hat schon viele Bußgelder bekommen und ich frage mich wie das im Verkehrsrecht aussieht, ab wann da mal ein Fahrverbot kommt.

Ist das von den gesamten Punkten abhängig oder wird das aus der aktuellen Situation heraus verhängt? Habt ihr eine Ahnung wo ich das mal genauer nachlesen kann?

» Jürgen75 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Naja, Fahrverbote können natürlich auch schon bei einzelnen Verstößen folgen. Dazu reicht es z.B. schon, Außerhalb mit 41 Km/h zu schnell unterwegs gewesen zu sein. Wobei das kein flottes Fahren ist, sondern eindeutig unter Rasen zu verstehen ist. Das allein bringt einem ein Fahrverbot von einem Monat.

Bevor es auf Grund des Punktestandes zu einem Entzug des Führerscheins kommt, passiert vorher schon einiges. So wird man ja ab 8 Punkten bereits aufgefordert, freiwillig ein Aufbauseminar zu besuchen. Damit lässt sich der Punktestand reduzieren.

Erst ab 14 Punkten ist das Seminar Pflicht. Und schafft man es auf 18 Punkte, ist der Schein weg (also deutlich mehr als ein zeitlich begrenztes Fahrverbot!) und bevor der Führerschein erneut vergeben wird, muss eine Untersuchung überstanden werden (der sog. "Idiotentest").

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Fahrverbote gibt es tatsächlich auch, wenn Gerichte sowas entscheiden: So geschehen in Berlin. Dessen Verwaltungsgericht entzog einem Mann den Führerschein, der schon mehrfach wegen Nötigung auffällig geworden war. Geldstrafen nutzten bei ihm wohl eher wenig. Überspitzt formuliert, machte er Jagd auf Fußgänger.

Im entscheidenden Fall wollte er zwei Fußgänger, die bei grün die Straße überquerten, von der Kreuzung verscheuchen. Danach verfolgte er die beiden in ein Geschäft und verprügelte sie, da er der Meinung war, es wäre rot gewesen.

Die Begründung des Gerichts für den Führerscheinentzug war, dass ein Mensch mit solch einem Verhalten und überhaupt derartigen charakterlichen Mängeln ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen wäre. Also, nicht nur an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten, sondern auch schön brav sein! Sonst ist die Fleppe weg.

» concordia » Beiträge: 21 » Talkpoints: 4,40 »



concordia hat geschrieben:Danach verfolgte er die beiden in ein Geschäft und verprügelte sie

Und wenn so ein Verhalten auf Grund der Teilnahme am Straßenverkehr droht und möglich ist, dann ist für mich schon erwiesen, dass dieser Mensch auf Grund seiner charakterlichen Eigenschaften nicht in der Lage ist, den Führerschein dazu zu nutzen, entsprechend Rücksichtsvoll am Verkehr teilzunehmen. Die mangelnde Fähigkeit wird zu Recht mit dem Entzug des Führerscheins bestraft. Schließlich geht von ihm eine Gefahr für andere aus.

So einer sollte wohl vor einer erneuten Zulassung zum führen von Kraftfahrzeugen ebenfalls eine psychologische Untersuchung über sich ergehen lassen. Erst danach kann man ihn wohl wieder auf die Menschheit hinter einem Steuer los lassen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Zum einen kann man den Führerschein verlieren, wenn man zu viele Punkte hat in Flensburg und zum anderen gibt es reichlich Sachen, wo man schon wegen einzelner Verstöße ein Fahrverbot bekommt.

Dazu zählt eben das überfahren einer roten Ampel oder auch das zu schnell fahren innerorts von über 31 km/h. Dem Papa einer Freundin ist das "passiert". Er war felsenfest der Meinung, dass er in einer 50er - Zone ist, tatsächlich war er aber in einer (neuen) 20er- Zone. Dazu eh noch ein bischen zu schnell und das Ünglück war passiert. Jetzt hat er wohl 4 Wochen Fahrverbot und kann sich innerhalb einer Frist aussuchen, wann er den FS abgibt. Punkte gibt es natürlich auch.

Ist jemand unbelehrbar kann man ihm auch den FS so entziehen. Desweiteren gibt es wirklich Menschen, die ihr Auto regelrecht als Waffe einsetzen - da wartet man nicht, bis sie die Punkt voll haben. Meistens muss dann aber eine Straftat vorliegen (schwere Sachbeschädigung, Nötigung, Körperverletzung usw., die durch das Auto und die "Fahrkünste" entstanden sind).

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


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