Nach Fahrverbot: Wann darf man wieder fahren?

vom 22.11.2009, 23:30 Uhr

Wie ist das eigentlich nach einem Fahrverbot, wann darf man dann wieder fahren. Bei mir besteht das Fahrverbot bis zum 30. darf ich dann am 31. wieder fahren oder wie? Ich finde es ein bisschen blöd dass das nicht genau erklärt ist.

Nun würde ich das entsprechende Gesetz gern lesen denn da müsste das doch genau drin stehen oder nicht? Ich hoffe dass ihr mir helfen könnt das genau heraus zu kriegen ab wann ich dann wieder ganz legal auf der Straße sein darf.

» Atlanta » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ich würde das genauso interpretieren, wie du es gemacht hast. Also bis zum 30. schließt den 30. auch ein. Fahren dürftest du also einen Tag später wieder. Aber auch erst, wenn du deinen Führerschein bei der Polizei abgeholt hast. Dort bekommst du ein Formular, auf dem vermerkt ist, dass dir der Führerschein wieder ausgehändigt wurde und du ab sofort wieder fahren darfst. Einen Tag zu früh wird dir kein Polizist den Führerschein aushändigen.

Ich selbst habe meinen Führerschein erst zwei Tage nach Ablauf der Frist abgeholt, einfach, weil ich eher keine Zeit dafür hatte. Die zwei Tage durfte ich aber eben trotzdem noch nicht fahren, weil mein Führerschein ja noch eingezogen war.

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Mein Kollege hat seinen Führerschein einige Tage vor Ablauf des Fahrverbots zugeschickt bekommen. Allerdings mit dem Hinweis, ab wann er dann wieder fahren darf und welche Konsequenzen eine Nichtbeachtung auf ihn zukommen würden.

Aber auf jeden Fall ist es so, dass Du, wenn das Fahrverbot bis zum 30. eines Monats gilt, Du direkt asm Tag danach wieder Auto fahren darfst.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Nun würde ich das entsprechende Gesetz gern lesen denn da müsste das doch genau drin stehen oder nicht?

Du hast eine Quittung bekommen, als du den Führerschein angegeben hast. Darin steht genau, wann du den Führerschein wieder abholen kannst und in dem Moment, wo du aus dem Gebäude rauskommst und deinen Führerschein wieder in den Händen hälst, darfst du auch wieder fahren. Soweit ich weiß, steht auf dieser Bescheinigung sogar mit §§, wie das gehandhabt wird. Dreh mal den Zettel um. Vielleicht steht es auf der Rückseite.

Wenn auf dieser Quittung steht, wo bescheinigt ist, dass dein Führerschein bis zum 30. einbehalten wird, dann kannst du den Führerschein auch am 30. abholen, soweit nciht da steht, dass der 30. einschließlich bestimmt ist. Also kannst du in dem Fall den Führerschein am 31. abholen. Wenn es ein Sonntag ist, dann kannst du den Führerschein erst am 1. holen und darfst auch erst dann fahren, wenn du den Führerschein abgeholt hast.

Du quittierst dann, dass du den Führerschein wieder hast und auch der Ordnungshüter wird dir das bescheinigen und dann erst kannst du fahren.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



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