Hilfe: Fahrverbot in der Probezeit!

vom 21.11.2009, 22:31 Uhr

Vor einem Monat habe ich erst meinen Führerschein gemacht, ich bin also noch in der Probezeit drin. Nun bin ich leider bei dunkelrot über eine Ampel gefahren und wie ich gehört habe bekommt man da gleich ein Fahrverbot aufgebrummt.

Wie ist das wenn man wie ich in der Probezeit ist, gibt das da auch gleich ein Fahrverbot oder wird das da anders gehandhabt? Ich hoffe dass ihr mir das sagen könnt denn ich kenne sonst niemand der mir das sagen könnte.

» Nurse » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Es kommt darauf an, was dir nun genau vorgeworfen wird. Also ob dir eine Gefährdung vorgeworfen wird und wie lange die Ampel schon Rot war.

Im einfachsten Fall, weniger als 1 Sekunde Rot und keine Gefährdung kostet dich das 50 Euro (+ca. 18 Euro Bearbeitungsgebühren, waren es zumindest bei mir mal) und dazu kommen 3 Punkte. War die Ampel länger als 1 Sekunde rot (laut Aussage der Polizei) oder du hast jemanden gefährdet, macht das 125 Euro (+ Bearbeitungsgebühr) und gibt 4 Punkte inklusive 1 Monat Fahrverbot). Fällt beides zusammen erhöht sich das Bußgeld auf 200 Euro.

Härter bestraft wirst du dich die Probezeit an sich nicht. Allerdings kann sich die Probezeit verlängern, da du ja ein Bußgeld zahlen musst, also Punkte bekommst. Wird deine Akte an die Führerscheinbehörde (oder so ähnlich) weitergeleitet, verlängern die auch deine Probezeit. Passiert das nicht, hast du Glück gehabt.

Ich bin in meiner Probezeit auch mal über eine Rote Ampel gefahren. Laut Polizeiaussage die erste Kategorie die ich genannt hatte. Weil ich auch die Befürchtung hatte, dass sich meine Probezeit verlängert und ich eventuell ein teures Aufbauseminar besuchen muss, bin ich zu einem Anwalt gegangen, der mir aber nach Akteneinsicht die Hoffnung nahm, gegen die Aussage der Polizei anzukommen. Er meinte aber, wenn man keinen großen Stress macht und zügig bezahlt, kann es sein, dass sich die Herren der Polizei damit zufrieden geben. Ich hab zwar auch meine Punkte bekommen, aber die Probezeit hatte sich damals nicht verlängert.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Bist du dabei überhaupt erwischt worden? Wenn ja, dann wird dir die Polizei doch bestimmt auch gesagt haben, was auf dich zukommt. Wenn nein und du wirst nur angeschrieben, weil dich jemand gesehen hat, dann muss das erst bewiesen werden. Bist du eventuell geblitzt worden dabei, dann musst du mal abwarten, was in dem Schreiben steht und ob du dich selber noch rechtfertigen kannst. Das ist in der Regel so.

Und wie Klehmchen schon sagt, kommt es darauf an, wie lange die Ampel schon rot war. Ich denke, wenn du den "Ball flach hälst" und zügig bezahlst, wenn was auf dich zukommt, dann wird es humaner. Wenn das Auto eventuell auch noch auf den namen von jemand anderes läuft und derjenige den Brief bekommt, dann sollte auch direkt bezahlt werden. Dann fragen sie auch nicht groß, wer gefahren ist, wenn es nicht um Punkte geht.

Einfach mal abwarten und schauen, was auf dich zukommt und vor allem, wie lange schon die Ampel auf rot war. Das hängst dann auch davon ab, welche Strafe du zu erwarten hast.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:Dann fragen sie auch nicht groß, wer gefahren ist, wenn es nicht um Punkte geht.

Beim Rotlichtvergehen gibt es immer Punkte, egal wie lange die Ampel rot war. Steht ja auch schon in meinem ersten Post dazu. Wie lange es schon rot war und ob jemand gefährdet wurde, erhöht nur das Bußgeld und das Fahrverbot, aber um Punkte kommt man nicht drum herum.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Über eine rote Ampel zu fahren ist natürlich nicht schlau. Aber fraglich ist wirklich, ob man dich erwischt hat. Ist das nicht der Fall, sollte es dir trotzdem eine Lehre sein.

Befindest du dich in der Probezeit, wirst du ein Aufbauseminar machen müssen. Als erstes bekommst du Post. Du musst natürlich zahlen und bekommst auch Punkte in Flensburg. Außerdem wird dir das Seminar angekündigt. Das kommt wohl separat und kann 1-2 Monate dauern. Das heißt nicht, dass nichts mehr kommt, die Bearbeitungszeit ist nur länger. Sobald du generell Post bekommst, wars das also. Dort steht dann jedenfalls der Zeitraum, bis wann du das gemacht haben musst und soweit mir bekannt auch Beispiele in welchen Fahrschulen du das machen kannst.

Du meldest dich dann bei der Fahrschule und schilderst denen das und machst das Aufbauseminar mit. Das besteht aus Praxis und Theorie mit jeweils bestimmter Stundenanzahl. Außerdem wird die Probezeit um 2 Jahre verlängert.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


winny2311 hat geschrieben:Sobald du generell Post bekommst, wars das also.

Eben nicht. So sollte es in der Theorie sein. Aber es handelt sich hierbei um 2 verschiedene Behörden. Die Punkte kommen aus Flensburg und werden dort im Verkehrszentralregister eingetragen. Die Herren aus Flensburg sind aber eben nicht für Aufbauseminare und Verlängerung der Probezeit verantwortlich. Das macht die Führerscheinbehörde (Name kann auch etwas anders sein).

Nur wenn jemandem bei der Erteilung des Bußgeldbescheides auffällt, dass es sich um jemanden handelt, der noch in der Probezeit ist bzw. überhaupt mal jemand danach guckt, wird das ganze an diese Führerscheinbehörde weitergeleitet. Automatisch passiert sowas allerdings nicht. Deswegen kommt es ja in der Praxis wohl nicht selten vor, dass es Leute gibt die trotz Punkten nicht zum Aufbauseminar müssen und dass sich die Probezeit eben nicht verlängert, wenn zügig bezahlt wird.

Wie schon gesagt, kann ich das aus eigener Erfahrung beim Rotlichvergehen bestätigen ;)

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Ein Rotlichtverstoß ist meines Wissens immer ein sog. A-Verstoß. Und dieser wirkt in der Probezeit mit einer Verlängerung der Probezeit (um zwei Jahre) sowie der Verpflichtung zu einem Aufbauseminar. Das ist dann unabhängig davon, wie lange die Ampel rot war!

Die Zeiten sind dann nur maßgeblich, wenn es um ein Fahrverbot geht. Und das gibt es, wenn die berühmte Sekunde um war. Hier gilt dann auch die Aussage der Polizei, wenn es keinen Bildbeweis gibt. Denn: wieso sollte ein Polizist in so einem Fall lügen?

Das hier übrigens zwei Behörden involviert sind, ist richtig. Aber es ist nicht so, dass die eine von der anderen informiert wird. Das macht dann schon die Polizei. Denn im Fall des Rotlichtverstoßes unter einer Sekunde gibt es keine Punkte. Und dennoch ist der A-Verstoß mit Sanktionen belegt.

Ich würde nicht darauf setzen, dass das dem Sachbearbeiter entgeht. Sollte es mal passiert sein, so kann man da von Glück sprechen. Aber es wäre unklug, diese Erfahrung zu verallgemeinern.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



derpunkt hat geschrieben:Denn im Fall des Rotlichtverstoßes unter einer Sekunde gibt es keine Punkte. Und dennoch ist der A-Verstoß mit Sanktionen belegt.

Natürlich gibt das 3 Punkte, es gibt nur kein Fahrverbot. Schau mal hier: Klick.

Und wie schon geschrieben kann ich das ganze eben auch aus eigener Erfahrung berichten. Mir wurde ebenfalls in der Probezeit ein Rotlichtvergehen vorgeworfen, weniger als 1 Sekunde Rot und ohne eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Also eben das mildeste Rotlichtvergehen. Ergab damals 50 Euro Bußgeld (mit Bearbeitungsgebühr waren es dann irgendwas um die 68 Euro) und 3 Punkte in Flensburg. Aber eben KEIN Aufbauseminar und keine Verlängerung der Probezeit, trotz A-Verstoß.

Denn es passiert eben nichts automatisch, sondern nur wenn die Akte von Flensburg aus zur Führerscheinbehörde geschickt wird. Passt jemand in Flensburg nicht auf bzw. schaut überhaupt nicht darauf ob es sich um jemanden in der Probezeit handelt und gibt sich damit zufrieden, dass das Bußgeld bezahlt wurde, hat man eben Glück gehabt. Laut Aussage meines Anwaltes damals, soll dass sogar nicht selten passieren, dass man so auch mal trotz A-Verstoß um das Seminar und die Verlängerung drum herum kommt.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


@Klehmchen
Ja, hatte mich geirrt. Es gibt Punkte aber kein Fahrverbot. Dennoch glaube ich nicht, dass von Deinem Einzelfall geschlossen werden können soll, dass das eher die Regel als die Ausnahme sein soll. Auch verstehe ich nicht, wie der Anwalt auf so eine Aussage kommen konnte.

Ich würde schlicht nicht darauf wetten, dass das Vergehen ohne Probezeitverlängerung bleiben wird. Wobei das wohl das geringste Problem sein dürfte. Schwerwiegender ist die Tatsache, dass ein Aufbauseminar angeordnet wird. Und das kostet zusätzlich zum Bußgeld noch ein paar Euro (ab 250 aufwärts). Und neben dem Geld kostet es auch noch Zeit.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


derpunkt hat geschrieben:Wobei das wohl das geringste Problem sein dürfte. Schwerwiegender ist die Tatsache, dass ein Aufbauseminar angeordnet wird. Und das kostet zusätzlich zum Bußgeld noch ein paar Euro (ab 250 aufwärts). Und neben dem Geld kostet es auch noch Zeit.

Genau deswegen hatte ich damals ja auch einen Anwalt um Rat gefragt. Ich war da ja noch Schüler und konnte deswegen Rechtsbeihilfe beantragen und er hat sich für 10 Euro erstmal die Akten angeschaut. Und er hatte wohl schon mehrere Fälle gehabt, in denen es am Ende eben doch so ausging wie bei mir. Natürlich nicht immer und die Regel wird es auch nicht sein.

Aber sinngemäß sagte er, wer eine Menge Krach macht, bei dem wird genauer hingeschaut und wer schnell bezahlt, hat eher Chancen, dass nicht so genau hingeschaut wird. Garantieren kann man natürlich nicht dafür und rein rechtlich, kommt man da auch kaum gegen an, dass sowohl Seminar als auch Verlängerung der Probezeit angeordnet wird, da man als einfach Bürger kaum eine Chance hat gegen die Aussage der Polizei, sofern man nicht direkt einen Videobeweis hätte, der zeigt, dass es nicht Rot war. Aber eigentlich sind die Ampeln in solchen Fällen ja schon Rot, insofern war es das dann ;)

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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