Antrag auf Kindergeld

vom 18.03.2009, 23:22 Uhr

Kindergeld wird ja bereits ab dem 1. Kind bezahlt. Aber darf jeder der in Deutschland lebt einen Antrag auf Kindergeld stellen oder muss der Antragsteller deutscher Bürger sein? Vermutlich hat das Einkommen auch nichts mit der Höhe des Kindergeldes zu tun. So wie ich gelesen habe, kann der Antrag für Neugeborene Kinder bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden.

Wie sieht es jedoch aus wenn man Kindergeld für ein Kind beantragen möchte, welches schon das 18. Lebensjahr überschritten hat? Gibt es da spezielle Antrags-Formulare und was noch wichtiger ist, welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Hier werden doch auch noch andere Unterlagen benötigt als nur die Geburtsurkunde?

» Gottzilla » Beiträge: 13 » Talkpoints: 0,00 »



Kindergeld können auch Kinder erhalten die beispielsweise schon 35 Jahre alt sind, wenn sie z.B. schwerbehindert sind. Allerdings gibt es für den Bezug des Kindergeldes einige wichtige Voraussetzungen, die unbedingt erfüllt sein müssen.

Die körperliche oder auch geistige Behinderung muss schon vor dem 25. Lebensjahr vorhanden gewesen sein. Der Betreffende darf nicht in der Lage sein, durch eigene Arbeit seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Er muss auf jeden Fall arbeitsunfähig sein. Es muss dafür ein ärztliches Attest vorliegen.

Auch für das Gesamteinkommen sind vom Gesetzgeber Grenzen gesetzt. Es dürfen maximal im Kalenderjahr 7800,- Euro erzielt werden. Einiges an Einkommen wird aber nicht hierbei angerechnet. Einkommen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung werden beim Kindergeld nicht angerechnet.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Einen ganz wichtigen Passus habe ich leider hier vergessen zu erwähnen, mindestens ein Elternteil muss noch leben. Wenn beide Elternteile verstorben sind kann leider das Kindergeld nicht erfolgreich beantragt werden. Das Einkommen sowie auch das Vermögen der Eltern spielt bei der Beantragung keine Rolle. Das Kindergeld hat allein mit die Aufgabe die Einkommenssituation des Behinderten zu verbessern. Der Betroffene darf nicht in der Lage sein seinen Lebensstandard aus eigenen Mittel zu finanzieren, ansonsten hat er keinen Anspruch mehr auf diese Leistung.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Jeder in Deutschland lebende Bürger hat Anspruch auf Kindergeld, egal welcher Nationalität er angehört.
Für über 18-jährige gibt es auch Kindergeld in anderen Fällen als einer Behinderung. Wenn die Person über 18 ist und noch zur Schule geht, studiert oder sich in der Ausbildung befindet, können die Eltern ebenfalls Kindergeld beantragen, jedoch längstens bis zum 27. Lebensjahr.

» gipsy_02 » Beiträge: 8 » Talkpoints: 1,85 »



Dem was Karlchen66 schreibt ist noch hinzuzufügen, dass man das Kindergeld für volljährige Kinder auch beantragen kann (und bewilligt bekommt), wenn die Kinder nicht in der Ausbildung sind, aber ausbildungsplatz- oder arbeitsuchend gemeldet sind (bei der Arbeitsagentur).

Wenn man im öffentlichen Dienst angestellt ist, beantragt man das Kindergeld nicht bei der Familienkasse der Arbeitsagentur, sondern bei seinem Arbeitgeber.

» Gloriette » Beiträge: 3 » Talkpoints: 1,13 »


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