Unterstützungen für Geringverdiener?
Momentan bin ich noch in der Ausbildung, aber ich habe im Anschluss an meine Ausbildung Aussicht auf eine Teilzeitstelle. Mein Monatsbruttogehalt würde etwa 700 bis 800 Euro betragen, was einem Nettoeinkommen von etwa 550 bis 650 Euro entspricht.
Momentan wohne ich und höchstwahrscheinlich werde ich auch noch die nächsten Jahre bei meinen Eltern zur Untermiete wohnen. Ich zahle 250 Euro Warmmiete. Zu meiner angedachten Arbeitsstelle würde ich mit dem Auto fahren, da die Busverbindung nicht so gut ist. An Benzinkosten würden pro Monat etwa 80 Euro draufgehen.
Da es sehr schwer wäre, mit dem Geld alle Ausgaben zu finanzieren, frage ich mich, ob es irgendwelche Unterstützungen für Geringverdiener gibt. Kennt ihr welche?
Ich habe mich schon informiert, ob ich vielleicht ergänzendes Hartz 4 beantragen könnte. Allerdings bin ich mir einerseits nicht so sicher, ob die Mietkosten erstattet würden, da ich, wie gesagt, bei meinen Eltern zur Untermiete wohne und auch noch unter 25 Jahre alt bin. Außerdem habe ich momentan noch etwas zu viel Vermögen um eben ergänzendes Hartz 4 zu bekommen. Allerdings habe ich mir in den letzten Jahren immer etwas Geld zur Seite gelegt, da ich mir gerne meine Augen lasern lassen würde. Wenn ich die Laseroperation durchführen lassen und bezahlen würde, läge ich wieder unter der Vermögensgrenze. Wäre es also machbar, dass ich mir die Augen lasern lasse und dann ergänzendes Hartz 4 beantragen könnte oder darf man die letzten Monate vor der Beantragung von Hartz 4 keine größeren Ausgaben tätigen?
Eine letzte Frage stelle ich euch noch zu diesem Thema. Hat man als Geringverdiener die Möglichkeit Lebensmittel von der Tafel zu beziehen? Auf den Internetseiten der Tafel findet man immer den Text, dass man seinen ALG2-Bescheid mitbringen solle. Den habe ich natürlich nicht, allerdings könnte ich ja meine Gehaltsabrechnung mitbringen, aus der ersichtlich wird, dass ich auch nicht mehr verdiene, als ein Hartz4-Empfänger erhält. Ist das wohl möglich?
Nein du kannst selbstverständlich auch als Geringverdiener deine Lebensmittel von der Tafel beziehen. Das mit dem Hartz 4 steht dort zwar überall, weil die meisten Kunden der Tafel diese Leistung beziehen. Du musst allerdings dein aktuellen Einkommensnachweis dort zur Tafel mitnehmen.
Dann wird dort geprüft auf Grund des Nettoeinkommens ob du überhaupt bedürftig bist. Allerdings musst du alle Einkommensarten angeben. Beispielsweise darfst die in Mecklenburg Vorpommern ein Nettoeinkommen von 750 Euro haben. Dann könntest du auch beispielsweise im Sozialkaufhaus einkaufen. Jedes Jahr wird das Einkommen neu geprüft.
Ganz grob kann man sagen, das sich Hartz 4 Leistungen ( auch ergänzende Leistungen) folgendermassen zusammen setzen:
- Kaltmiete plus Kaltnebenkosten: um die 300 Euro für einen Single
- Heizkosten in einem bestimmten Rahmen
- Regelsatz: Zur Zeit in etwa 357 Euro
Ich gehe davon aus, das du ein Zimmer oder so im Haushalt deiner Eltern bewohnst. Die genannten 250 Euro also der komplette Mietpreis, inklusive Nebenkosten, Heizkosten und anderes ist. Also würde die Rechnung bei dir so Aussehen:
- Miete 250 Euro
- Regelsatz 357 Euro
Das wären dann 607 Euro "Bedarf" pro Monat. Mit einem Einkommen von 650 Euro würdest du also drüber liegen.
Weiteres Problem wäre, wenn du im Haushalt deiner Eltern lebst, auch wenn du Miete zahlst, gilt das als Bedarfsgemeinschaft und das Einkommen deiner Eltern wäre auch entscheidend. Anders würdest du da stehen, wenn du eine eigene Wohnung ( nicht zur Untermiete) hättest. Dann könntest du versuchen Wohngeld zu beantragen. Das setzt sich ein wenig anders zusammen und richtet sich auch nach der Quadratmeterzahl der Wohnung. Danach werden auch die Heizkosten berechnet. Allerdings wird einem Singel in etwa ein Wohnraum von um die 47 Quadratmeter zugestanden ( ist teilweise von Stadt zu Stadt unterschiedlich) oder du bleibst unter einem Mietpreis, der sich nach dem örtlichen Mietspiegel richtet. Bei mir werden für einen Single etwa um die 300 Euro Mietkosten bewilligt, auch wenn die Wohnung grösser ist. In München wäre es wahrscheinlich mehr und in irgendeinem kleinen Dörfchen weniger.
Hast du mit deinen Eltern einen Mietvertrag? Den solltest ihr auf alle Fälle mal vorsorglich machen. Schaden kann es auf keinen Fall. Falls du einen Wohngeldantrag stellst, werden auch die Vermieter ( in dem Falle deine Eltern) einen Fragebogen ausfüllen müssen. Da geht es dann auch um so Sachen wie, wie lange besteht das Mietverhältnis?, Wie gross ist der bewohnte Wohnraum? Im Falle von Untervermietung werden da mit Sicherheit noch andere Sachen abgefragt.
Und eine Frage. Du wohnst im Haushalt deiner Eltern und musst deine Lebensmittel selbst besorgen?
Zur Tafel. Das ist von Tafel zu Tafel unterschiedlich. Manchen geben nur einen Berechtigungsschein aus, wenn der Antragssteller Leistungen nach Hartz 4 bezieht, andere nehmen auch andere Einkommensquellen. Die Höhe des Einkommens, welches zu einem Tafelbezug berechtigt, ist somit auch unterschiedlich. Da wäre es wohl am sinnvollsten, die örtliche Tafel mal anzumailen oder anzurufen.
Generell wirst du bei einem Grundeinkommen in der genannten Höhe, mit Wohngeld besser fahren. Allerdings nur, wenn du krankenversichert bist. Und bei Wohngeld wird zwar Vermögen abgefragt, die Grenzen liegen aber anders. Genaue Werte habe ich dazu aber nicht.
Generell kann beim Beziehen irgendwelcher Sozialgelder ausgegebenes Vermögen aus den letzten Monaten mit einbezogen werden. Das ist aber auch zum Teil von den Sachbearbeitern abhängig.
Falls du ergänzende Leistungen beantragst, wird höchstwahrscheinlich nach dem Einkommen der Eltern gefragt, weil die Vermutung einer Bedarfsgemeinschaft vorliegt. Ausserdem wird man dich fragen, warum du keinen Vollzeitjob hast. Das interessiert beim Wohngeld an sich niemanden gross.
Die Fahrtkosten, egal ob man zu Fuss zur Arbeit läuft, mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt oder halt das Auto nimmt, interessiert niemanden. Früher ( ich weiss den heutigen Stand nicht), konnte man beim Arbeitsamt zu Beginn einer neuen Arbeitsstelle für ein paar Monate einen Zuschuss zu den Fahrtkosten bekommen. Wenn ich mich recht erinnere, warst du doch eh schon beim Arbeitsamt. Am besten fragst du da mal nach.
Ja, ich habe im gemieteten Haus meiner Eltern praktisch eine sehr kleine Wohnung, etwa 30 Quadratmeter groß, also ein Schlaf- bzw. Wohnzimmer, ein eigenes kleines Bad und eine eigene kleine Küche. Die 250 Euro sind warm, es sind also die Nebenkosten enthalten.
Wie gesagt, ich habe mich zu dem Thema schon etwas im Internet unterhalten. Es gibt auch einige Rechner im Internet, mit deren Hilfe man berechnen kann, ob einem ergänzendes ALG 2 zusteht. In den Erklärungen der Rechner gibt es immer einen Freibetrag von 230 Euro. Wenn man diesen Freibetrag berücksichtigt, läge ich wieder unter dem Regelsatz.
Wie gesagt, ich könnte mir vorstellen, dass es Probleme geben könnte, da ich noch keine 25 Jahre alt bin und somit nach Richtlinien des Amtes noch nicht alleine wohnen darf. Zählt das auch, wenn man im gemieteten Haus der Eltern zur Untermiete in einem eigenen Bereich wohnt und eben selber Geld verdient, wenn auch nicht allzu viel?
Bisher haben meine Eltern und ich noch keinen Mietvertrag unterzeichnet. Danke für den Tipp! Das hatte ich mir auch gedacht, dass es sicherer ist, wenn man etwas schriftliches hat.
Momentan bin ich ja noch in der Ausbildung, also von morgens bis abends außer Haus. Unter der Woche esse ich auf der Arbeitsstelle und ansonsten kaufe ich mir den Großteil meiner Lebensmittel selber und koche auch meistens für mich. Ich habe ja eine kleine Küche. Aber ich kann nicht abstreiten, dass ich auch mal am Wochenende bei meinen Eltern mit Mittag esse.
Danke auch für den Tipp mit dem Wohngeld. Darüber werde ich mich nochmal genauer informieren. Es wäre schon interessant zu wissen, welches Vermögen zählt und welches nicht und auch bis zu welchem Zeitpunkt man das Geld ausgeben darf.
Ehrlich gesagt ist es so in meiner Umgebung schon recht schwierig, überhaupt einen Job zu finden. Aber ich gebe auch zu, dass ich selber auch lieber nur eine Teilzeitstelle annehmen würde. Ich glaube, das hatte ich hier auch schon mal in einem anderen Thread erwähnt, ich bin zu 60 % schwerbehindert und habe häufige Arzttermine. Ich möchte arbeiten und mich nicht vor der Arbeit drücken, aber eine Vollzeitstelle würde ich, wenn dann, nur unter großen Anstrengungen bewältigt bekommen, die meiner Gesundheit nicht gerade gut tun.
Genau, ich war beim Arbeitsamt, aber der Sachbearbeiter konnte mir allgemein nicht wirklich weiterhelfen und hat nur seine Sätze aufgesagt, mir irgendwelche Belehrungen vorgelesen und nicht gerade informative Zettel mitgegeben. Für ein Bewerbungsgespräch könnte ich wohl ab 20 km Entfernung einen Fahrtkostenzuschuss erhalten, wie das bei einem Arbeitsverhältnis aussieht, habe ich noch nicht gefragt. Allerdings wäre die Arbeitsstelle auch nicht 20 km von mir entfernt, sondern etwas weniger.
Am besten machst du erstmal einen richtigen Mietvertrag für deine Wohnung. Ich gehe davon aus, das die abgeteilt ist und nicht Teil der elterlichen Wohnung. Gliedert Mietkosten und Nebenkosten grob extra auf. Ich weiss aus meinem letzten Wohngeldantrag, das die nach dem Mietpreis gefragt haben und was darin enthalten ist. Und im Fragebogen an den Vermieter, war da auch noch mal drinne. Aus irgendwas müssen sich deine Heizkosten ja ermitteln.
Bist nur irgendwie an professionelle Hilfe angebunden? Hast du da die Möglichkeit mit jemand von einem Sozialdienst zu sprechen? Das wäre zumindest mein erster Weg. In dem Punkt, Geld vorher ausgeben und wie lange anrechenbar, kann ich dir leider nichts sagen. Auch nicht wie hoch das Vermögen sein darf. Und da gibt es auch noch Unterschiede, in welcher Form man Vermögen haben darf.
Ich empfehle weiterhin Wohngeld. Einfacher zu beantragen, man muss sich nicht komplett ausziehen und es ist wahrscheinlich ein paar Euro höher als ergänzende Leistungen. Und es wird, soweit ich das weiss, auch vom Alter unabhängig bezahlt.
Und wann willst du die OP denn machen lassen? Wenn ich dich richtig verstanden habe, bist du zur Zeit in einer Ausbildung und beendest die in absehbarer Zeit. Also ist ja auch Prüfungsphase und so. Also wirst du jetzt die OP nicht machen lassen können. Nach der Ausbildung fängst du einen Teilzeitjob an. Bedenke, das du auch bei so einer OP wahrscheinlich ein paar Tage krankgeschrieben bist. Wird bei einem neuen Arbeitgeber vielleicht "komisch" aussehen. Und vorallem halt auch, weil es (wenn ich das richtig verstanden habe) keine medizinisch unbedingt nötige OP ist.
Und zur Tafel noch was. In den seltensten Fällen kann man seine kompletten Mahlzeiten damit abdecken. Du brauchst also trotzdem noch Geld für Lebensmittel. Und ich halte die Tafeln generell für eine gute Sache und gehe da auch selbst hin. Nur es ist auch eine enorme psychische Belastung. Und vorallem wenn du ja auch noch arbeiten gehst, solltest du dich mal nach den Ausgabeterminen in deiner Stadt kundig machen. Bei uns gibt es auch Samstags eine Ausgabe. Die ist halt schon hauptsächlich für Berufstätige. Ansonsten kann es mit einem Beruf zeitlich schwer zu vereinbaren sein.
Ach ja unbedingt beachten. Du kannst nur eines beantragen: Leistungen aus dem Hartz 4 Topf ODER Wohngeld. Wird in den jeweiligen Anträgen auch abgefragt. Ich vermute aber, wenn du einen Antrag auf ergänzende Leistungen stellst, das man erst ewig prüft und so und dich dann doch an das Wohngeldamt weiter verweist.
Also meine kleine Wohnung ist schon abgeteilt von dem Bereich meiner Eltern. Meine Eltern haben im Erdgeschoss ihre Räume. In der oberen Etage leben mein Bruder und ich. Mein Bruder bewohnt allerdings nur ein einzelnes Zimmer und teilt sich das Badezimmer, die Küche und das Wohnzimmer mit meinen Eltern. Mein Bereich ist durch eine extra Tür abgegrenzt, durch die man auf meinen kleinen Flur kommt.
Das ist wohl eine gute Idee, das wir mal einen richtigen Mietvertrag aufsetzen. Es ist ja so, dass man bei diesen Hartz 4 Rechnern oder Wohngeldrechnern immer eintragen soll, wie hoch die Kaltmiete ist, wie hoch die Nebenkosten sind, wie viel man für Heizung und Warmwasser zahlt. Ehrlich gesagt haben meine Eltern bisher noch nicht genau ausgerechnet, was für ein Anteil praktisch auf mich entfällt. Die 250 Euro haben wir erstmal so abgemacht. Insgesamt wird das in etwa hinkommen, aber das ist wohl von meinen Eltern noch etwas niedrig angesetzt.
Wie meinst du das, dass ich an professionelle Hilfe angebunden bin? Bisher habe ich nur mit der Arbeitsagentur gesprochen, aber da ging es ja bisher nur im die Arbeitsstellensuche. Ich wüsste nicht, wie ich mich an einen Sozialdienst wenden könnte.
Nachdem du mir den Tipp mit dem Wohngeld gegeben hast, habe ich mich mal im Internet nach Wohngeldrechnern umgesehen. Je nach Wohngeldrechner kommt ein Betrag von 40 bis 80 Euro heraus, der mir zustehen würde. Wenn ich einen Hartz 4 Rechner mit meinen Daten fülle, kommt ein Betrag von 200 bis 350 heraus. Laut den Rechnern wäre ich also mit ergänzendem Hartz 4 bzw. ALG 2 besser dran.
Die OP würde ich wahrscheinlich Anfang des neuen Jahres machen, also noch vor meinem Ausbildungsende. Die schriftlichen Prüfungen habe ich jetzt noch im November und dann irgendwann im Januar habe ich dann die mündliche Prüfung. So wie ich gehört habe, kann man wohl bald nach der Operation wieder normal arbeiten. Ich würde die OP dann wahrscheinlich an einem Donnerstag oder Freitag machen lassen und mir dann zwei, drei Tage freinehmen.
Die kompletten Mahlzeiten würde ich mit Hilfe der Tafel natürlich auch nicht abdecken wollen. Wenn ich durch die Tafel im Monat zehn oder 20 Euro sparen könnte, würde ich mich schon sehr freuen. Mit der Arbeitsstelle ist ja noch nichts zu 100 % geklärt, aber in der Firma gibt es flexible Arbeitszeiten. Also hätte ich dann wahrscheinlich schon die Möglichkeit zu den entsprechenden Terminen zur Tafel zu gehen. Sicherlich ist das kein schönes Gefühl, bei der Tafel anzustehen und sich so vielleicht etwas wie "Abschaum" vorzukommen, aber ich glaube, so schwer würde mir das nicht fallen.
Kannst du mal nachsehen, ob auf der Seite, auf der du den Wohngeldrechner getestet hast, von wann die Seite ist? Zum Jahresanfang 2009 haben sich die Wohngeldgesetze geändert und es können nun wesentlich mehr Menschen Wohngeld beziehen.
Mein Grundeinkommen ( in meinem Fall Rente) liegt nicht weit über dem von dir genannten Nettoverdienst. Allerdings ist meine Wohnung teurer als deine. Ich habe eine ganze Zeit lang erst ein paar Euro Wohngeld bezogen und auf Drängen anderer dann ergänzende Leistungen beantragt. Somit war ich dann erstmal aus dem Wohngeldbezug raus.
Ende letzten Jahres schrieb mich das Sozialamt an, das sich halt das Wohngeldgesetz ändern würde und ich nun verpflichtet sei, Wohngeld zu beantragen, weil ich da wahrscheinlich mehr Leistungen zu erwarten hätte. Wie gesagt ich musste und habe es getan. Ich beziehe nun Wohngeld. Das ist ein paar Euro höher als die Sozialgeldleistungen die ich bezogen habe, dafür fallen die Hartz 4 Bonbons weg. Im Endeffekt macht das auf das Jahr gesehen finanziell keinen großen Unterschied.
Allerdings muss man sich halt nicht komplett ausziehen. Und man hat einen bestimmten Einkommensrahmen, den man nicht über- oder unterschreiten darf und muss nicht jede Verdienständerung dem Amt sofort vorlegen. Ich hatte es beim Bezug von ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt zum Beispiel, das meine Rente um 10 Euro erhöht wurde und das musste ich dem Sozialamt umgehend melden. Beim Wohngeld liege ich noch im grünen Bereich. Das brauche ich quasi erst beim nächsten Antrag mit angeben.
Du hast mal geschrieben, das du länger in einer Klinik warst. Und du schreibst, das du zur Zeit häufige Arzttermine hast. Bist du da an einen Arzt angebunden oder an eine Klinik? Und während des Klinikaufenthaltes hattest du doch sicher auch Kontakt zum Sozialdienst. Kannst du dort nicht mal anrufen? Die können dir wahrscheinlich besser raten, weil sie deine Situation besser kennen.
Wenn du Leistungen aus dem Hartz 4 Topf beantragst, wirst du wirklich alles offenlegen müssen. Und es kann dir passieren, das man dir das Geld, welches du in die Augen Op stecken möchtest, mit anrechnen. Und wenn sie es nicht sofort machen, kommen die eventuell auf die Idee, das du das Geld auf Raten zurückzahlen musst, wenn du aus dem Hartz 4 Bezug herausfällst.
Ich weiß auch nicht, ob du nach SGB 2 oder nach SGB 12 eingestuft werden wirst. Da du ja auch behindert bist und daraufhin nicht soviel arbeiten kannst. Wenn du unter SGB 12 fällst ( grob gesagt, alle die, die nicht voll oder gar nicht arbeiten können) liegt die Vermögensgrenze bei 1600 Euro. Egal wie alt du bist. Und du wirst deine Erkrankung offenlegen müssen. Teilweise wird da auch recht unschön nachgefragt. All das fällt bei Wohngeld weg.
Eine sehr interessante Möglichkeit habe ich heute bei meiner Dienstbesprechung erfahren. Einige Städte haben Kultur und Sotialpässe eingeführt, damit Bedürftige sehr preiswert an kulturelle Veranstaltungen teilnehmen können. Hier sind beispielsweise auch der Besuch eines Schwimmbades sowie der kostenlose Besuch bei Kursen an der Volkshochschule mit eingeschlossen. Natürlich haben leider nicht alle Städte diese Offerte, aber eine Nachfrage beim zuständigen Sozialamt könnte darauf eine Antwort geben.
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