Gebrauchter Fernseher verkauft, angeblich defekt
A hat einen älteren Röhrenfernseher verkauft. Der Käufer hat freiwillig 40 Euro bezahlt, obwohl er als VB angeboten wurde. Der Fernseher wurde auch bei A ausprobiert vor dem Käufer. Bild funktionierte, Ton funktionierte. Der Käufer B rief heute bei A an und meinte, dass der Kontrast des Fernsehers so schlecht ist, dass man kaum etwas sehen kann und die Augen angeblich nach einer halben Stunde weh tun. Der Fernseher hat aber bei A einwandfrei funktioniert.
Der Mann von A hat sich jetzt erst mal angeboten nach B hinzufahren um zu versuchen den Kontrast einzustellen. Aber keiner kann sich vorstellen, dass es defekt ist. B ist aber, wie er sich am Telefon anhörte nicht bereit, den Fernseher zu behalten und B will das Geld zurück haben.
Kann B Ansprüche stellen und den Fernseher zurückgeben und das Geld zurückverlangen? Für A ist es ja schon ein Service, dass er zu B hinfährt und nachsieht, woran es liegt. Es kann ja auch beim Transport etwas passiert sein, dass die Bildröhre einen Knax bekommen hat.
Ich nehme stark an, dass es sich um einen Privatverkauf handelt. Garantie gibt es also eher nicht. B hat den Fernsehr vor Ort ausprobiert und da hat alles einwandfrei funktioniert. Beschädigt B ihn also auf dem Transportweg oder schließt er ihn falsch an, dann ist das sein Problem.
Es ist schon sehr nett von A's Mann, dass er da mal nachgucken will, denn schon das muss eigentlich nicht sein. A muss B das Geld nicht zurückgeben. Würde ich auch nicht machen, selbst wenn ich kulant wäre nicht.
Anderes Beispiel: Man kauft ein Buch von privat, blättert es durch, alles ist ok. Man nimmt es mit und daheim gießt man Kaffee drüber oder der Umschlag des Buches wird auf der Fahr beschädigt - würdet ihr ihm das Geld zurückgeben und das kaputte Buch nehmen, obwohl es vorher in Ordnung war und der Käufer genau dies auch fand?
A`s Mann war nun bei B und hat nach der Bedienungsanleitung, die auch beim Fernseher dabei gewesen ist, den Kontrast eingestellt. Ohne Probleme. B meinte nur, dass sein früherer Fernseher ein besseres Bild hatte. Da der Kontrast aber nun eingestellt war, hat der Mann von A sich auch nicht auf was eingelassen und ist, nachdem der Fernseher lief wieder gefahren.
Danke winny, für deine Antwort. Dann braucht A also nicht zu befürchten, dass B auf der Matte steht, wenn der Fernseher wirklich den Geist aufgibt? Denn A`s Mann würde auch nicht nochmal 15 km fahren um zu helfen. Das war wirklich eine Ausnahme.
Keine Rücknahme weil Privatverkauf und was man so alles unter Auktionen liest, stimmt zwar schon aber nur zum Teil. Auch ein Privatverkäufer muss die Wahrheit sagen. A müsste das Gerät sicher zurücknehmen, wenn er einen Farbfernseher angepriesen hätte und B feststellen würde, es wäre nur ein Schwarz-Weiß-Gerät.
In dem konkreten Fall hat das Gerät doch aber sicher die zugesicherten Eigenschaften?
Ja sicher muss man die Wahrheit sagen, sonst wurde man arglistig getäuscht. Das war ja hier nicht der Fall, denn B hat den Fernsehr sogar ausprobiert und konnte sich selbst ein Bild davon machen.
Wenn der Fernsehr bei ihm den Geist aufgibt ist das sein Problem. Der Artikel ist gebraucht und hat ein bestimmtes Alter. Der Käufer weiß sicher, wie alt der Fernsehr ist. Demnach muss er damit rechnen, dass er aufgrund des Alters auch irgendwann den Geist aufgibt. Wann das ist, kann dem Verkäufer dann egal sein - er gibt ja keine Garantie. Hier wieder: wenn A behauptet hätte, dass der Fernsehr erst 2 Jahre alt ist (was die Beschreibung "ein alter Röhrenfernsehr eigentlich schon ausschließt) ist das was anderes, weil ,man nicht davon ausgeht, dass ein zwei Jahre alter gebrauchter Fernsehr gleich kaputt geht. Bei 6-7 Jahre ist das dann schon was anderes.
In dem konkreten Fall hat das Gerät doch aber sicher die zugesicherten Eigenschaften?
Klar hat A die Wahrheit gesagt. B wußte, dass der Fernseher auf jeden Fall älter als 8 Jahre ist. Das genaue Kaufdatum wußte A selber nicht mehr. B hat den Fernseher angeschlossen an einem Satelittenreceiver gesehen, was er auch gesehen hat. Zu Hause angekommen hat er den Fernseher an das Kabelnetz angeschlossen und das Bild ist dort wohl gering schlechter, wie A`s Mann gesehen hat, aber keineswegs schlecht.
B hat auch gar nicht versucht zu handeln und hat den Fernseher sofort gezahlt, Dass man die Wahrheit sagen muss ist klar. A hat ihm sogar die Fernbedienung gezeigt, dass hinten die klappe für die Batterien fehlt und das durch eine Pappe und schwarzem Klebeband gelöst wurde. Auch damit war B einverstanden. Die Bedienungsanleitung war auch dabei, mit der B den Fernseher auch selber hätte einstellen können. Deswegen würde A`s Mann auch nciht nochmal hinfahren. Denn eigentlich sollte man doch auch erwarten, dass ein erwachsener mann Bedienungsanleitungen lesen kann.
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