Gehalt bei Freistellung

vom 12.11.2009, 23:18 Uhr

Als ich letztens bei meinen Arzt im Wartezimmer saß, las ich eine Überschrift einer Zeitschrift Gehalt bei Freistellung. Ich konnte den Artikel jedoch nicht lesen weil eine Patientin mir gegenüber die Zeitschrift in der Hand hatte und ich sie nicht darum fragen wollte. Kam mir da etwas blöd vor, kann ich doch nicht einfach die Zeitung abnehmen obwohl so viele rum lagen.

Ich kann mit dem Begriff Gehalt bei Freistellung überhaupt nichts anfangen. Wer weiß denn was das genau ist? Wer hat denn Anspruch auf so was?

» Jürgen75 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Wenn Dein Arbeitgeber Dich von sich aus freistellt, dann hast Du natürlich weiter Anspruch auf Dein Gehalt. Wenn Du selber eine Freistellung verlangst, dann natürlich nicht. Ist dann eher so etwas wie unbezahlter Urlaub. Wichtig ist aber immer, dass der Arbeitsvertrag weiter gilt und der Arbeitgeber - unabhängig davon ob Du dann ein Gehalt beziehst oder nicht - weiter die Sozialabgaben für Dich entrichtet.

Freistellungen gibt es idR. wenn man als Arbeitnehmer kündigt und der Arbeitgeber einen dann nicht mehr einsetzen möchte. Oder auch nach einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber wenn dieser einem etwas gönnen will. So kann die Suche nach einem neuen Job (in der ersten Zeit) stressfreier gestaltet werden. ;)

Ob dann ein Gehalt gezahlt wird oder nicht, ist dann Verhandlungssache.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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