Bedrängte Autofahrer verfolgen Raser

vom 11.08.2007, 18:31 Uhr

Nein es reicht natürlich nicht, das Problem hat JotJot ja schon gut erkannt - wenn ich nicht 100% zweifelsfrei bezeugen und beweisen kann, wer der Fahrer war, kann ich ihm auch nicht 100% seine Schuld nachweisen - und dann gilt eben: in dubio pro reo.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Subbotnik hat geschrieben:Nein es reicht natürlich nicht, das Problem hat JotJot ja schon gut erkannt - wenn ich nicht 100% zweifelsfrei bezeugen und beweisen kann, wer der Fahrer war, kann ich ihm auch nicht 100% seine Schuld nachweisen - und dann gilt eben: in dubio pro reo.

Hab ich leider aus eigene Erfahrung lernen müssen. Bin mit meinem Auto mal in den Straßengraben gedrängt worden und es hat nicht gereicht, dass ich diesen Unfall sofort bei der Polizei angezeigt habe und sich gleichzeitig noch ein anderer Autofahrer bei der Polizei gemeldet hat, durch dessen Aussage die Polizei den Verursacher 5 km hinter der Unfallstell stellen konnte. Die Bauarbeiter konnten sich aber leider nicht mehr erinnern, wer zum Zeitpunkt des Unfalls gefahren ist :twisted:
Ich selbst und der Zeuge konnten den Fahrer auch nicht eindeutig identifizieren :?
Ergebnis: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein und ich bleib auf meinem Schaden sitzen :twisted:
War ein neuer zwei Monate alter Firmenwagen :twisted:

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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