Sachbeschädigung durch Haustiere

vom 26.10.2009, 08:50 Uhr

A parkt sein Auto oft an der Straße. Als er neulich das Haus verließ, sah er eine Katze auf seinem Autodach sitzen, die genüsslich seinen Lack zerkratzte. Er lief natürlich sofort zum Auto, woraufhin die Katze die Flucht ergriff. Die Kratzer sind ziemlich großflächig und deutlich sichtbar, was A natürlich sehr ärgert.

Einige Tage später traf er das gleiche Szenario an. Diesmal war er jedoch schlau genug sich anzuschleichen und konnte das Tier am Schlawittchen packen. Zu seinem großen Glück trug die Katze ein Halsband in dessen Anhänger Name und Andresse des Tierhalters eingetragen waren. A schleppte das Tier also nach Hause, schilderte die Situation und verlangte Schadensersatz, für die mittlerweile noch verstärkten Lackschäden. Der Tierhalter B jedoch zeigte sich uneinsichtig, erklärte er könnte sein Tier schließlich nicht babysitten, außerdem habe A sich das nur ausgedacht und müsse erstmal die Schuld von Bs Katze beweisen und im übrigen sei er ja selber schuld, wenn er sein Auto nicht geschützt abstelle.

A ist nun ziemlich verärgert, dass er auf den Schäden sitzen bleiben soll, die, wie gesagt, nicht unerheblich sind. Allerdings ist er auch nicht sicher, ob B, im Falle der klaren Beweislage, überhaupt für seine Katze haften müsste. Beweisen ließe sich die Schuld sicherlich, denn wenn B seine Katze nicht einsperrt oder anbindet, wird diese bestimmt wieder das Auto besteigen und weiter kratzen, so dass ich garantiert eine Gelegenheit findet, dies etwa durch Photos zu dokumentieren.

Aber auch wenn A das beweisen kann: Muss B für den Schaden aufkommen und vor allem, wie kann neuer Schaden verhindert werden? Ist B doch verpflichtet, sein Haustier "babyzusitten" oder ist das einfach das Pech der Nachbarn eines Tierhaltern, nach dem Motto "mitgehangen, mitgefangen"? Aus seinen Gärten kann man Nachbars Mieze ja schließlich auch nicht fernhalten lassen, herumstreifen dürfen diese, das ist so festgelegt. Aber wie sieht es aus, wenn Schaden entsteht und zwar mutwillig(sofern man diesen Begriff bei nur bedingt intelligenten Lebewesen rechtlich verwenden darf)?

» Sorcya » Beiträge: 2904 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Hallo!

B ist auf jeden Fall verpflichtet, für den Schaden aufzukommen, den seine Katze verursacht hat. Manche Tierhalter haben deswegen auch eine Haftpflichtversicherung für ihr Tier. Allerdings ist das nur meistens bei Hunden der Fall.

Ich denke, dass B auch dafür sorgen muss, dass die Katze das Auto nicht noch einmal verkratzen kann. Vielleicht kann A und sein Auto an einem anderen Platz abstellen. Natürlich kann die Katze nicht eingesperrt werde und kann dahin laufen, wo sie eben hin möchte. Vielleicht würde ein Fernhaltemittel für draußen auch etwas bewirken, wenn man es auf das Auto reibt. Allerdings sollte sich A dann informieren, ob das Mittel dem Lack seines Autos auch nicht schadet.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Hallo,

nein, man kann die Eigentümer nicht dafür haftbar machen, da es sich um eine Katze handelt und diese ja im Grunde keinen Schaden verursachen kann. Dazu wäre es auch in deinem Beispiel sehr merkwürdig, wenn eine Katze dies tun würde. Denn sie würde sich bei dem Auto doch selbst die Krallen sehr verletzen. Eine Auto ist schließlich nicht vergleichbar mit Holz beziehungsweise mit einem Baum, an dem Katzen in der Regel ihre Krallen schärfen, denn das Holz gibt nach, was der Lack beziehungsweise die Autohülle nicht macht.

Es gibt nur die Möglichkeit, ist aber glaube ich auch mittlerweile Pflicht, Hunde zu versichern. Dies gilt aber wohl eher dann, wenn der Hund einem Menschen durch einen Biss oder ähnliches, Schaden zufügt. Somit hat der Autobesitzer leider Pech gehabt und bleibt auf seinem Schaden und den Lakierkosten sitzen, es sei denn die Katzenbesitzer bezahlen es aus ihrer eigenen Tasche. Wäre aber eine interessante Frage bei der eigenen Vollkaskoversicherung, ob diese für solch einen Schaden aufkommen.

» spike79 » Beiträge: 227 » Talkpoints: 0,19 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich habe irgendwann mal einen Bericht gelesen, in dem getestet wurde, was Katzen dem Autolack wirklich antun und was nicht. hatte mich damals interessiert, weil jeden Morgen eine Katze auf meinem Auto lag.

Herausgekommen ist, dass die Katzen gar keine Läckschäden an den Autos anrichten. Sie springen ja meistens auf das Auto, entweder direkt aufs Dach oder über Motorhaube und dann auf das Dach und fahren dabei die Krallen nicht aus. Auch zum Krallenwetzen nehmen sie lieber Holz und ähnliches, als das Autoblech.

Einzig die Antennen haben ab und an gelitten, wenn damit gespielt wurde bzw. sich an ihnen festgehalten wurde. Und cabrios mit Stoffverdeck und Plastikscheiben hinten haben hin und wieder kleine Schäden abbekommen.

Aber wie schon beschrieben wurde, wird B nicht in Regress genommen werden.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Hallo!

So einfach ist das nicht, dass der Eigentümer der Katze, B, nicht dafür verantwortlich gemacht werden kann. Es ist aber auch nicht einfach, dem Eigentümer der Katze zu beweisen, dass er grade diese Lackschäden gemacht hat, die das Auto bereits hat. Auch wenn man jetzt Fotos macht. so kann der Besitzer der Katze, also B, immer noch sagen, dass das Auto ja vorher schon beschädigt war.

Aber ich habe dir mal einen Link rausgesucht, der dir vielleicht weiter helfen könnte klick .

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Katzen sind übrigens meistens in der normalen Haftpflichtversicherung enthalten. Dafür braucht man keine eigene wie bei Hunden ;)

Squeeky hat übrigens vollkommen recht: Katzen richten keine Lackschäden an. Auf unseren Autos hier sitzen tonnenweise Katzen rum und noch niemand hat an seinem Wagen auch nur einen Kratzer bemerkt. Kratzer und zerbissene Antennen kommen übrigens eher von irgendwelchen Mardern. Der Katzenbesitzer kann also nicht dafür belangt werden, zumal der Autobesitzer erst beweisen müsste, dass die Kratzer von der Katze kommen, was er schlicht und einfach nicht kann. Nur weil das Tier auf dem Dach sitzt heißt das noch lange nicht, dass es Kratzer reingemacht hat.

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» Habbelchen » Beiträge: 127 » Talkpoints: 0,72 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Hallo!

Das eine Katze den Lack zerkratzt halte ich auch für unwahrscheinlich. Allerdings kann es sicherlich vorkommen. Warum ein Katzenhalter allerdings nicht für Schäden haften soll, die seine Katze verursacht kann ich nicht nachvollziehen. Meiner Meinung nach ist ein Katzenhalter sehr wohl für die Schäden zuständig, die sein Tier verursacht.

Letzte Woche habe ich eine Sendung gesehen, in dem es genau um solche Fälle ging. Darin wurde erwähnt, dass Kleintiere und damit auch Katzen normalerweise in der ganz normalen privaten Haftpflichtversicherung mit abgedeckt sind. Nur für Hunde muss man eine eigenständige Versicherung abschließen.

Ob man allerdings glaubhaft machen kann, dass die Katze den Lack zerkratzt hat, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Tja, unwahrscheinlich mag es sein, ist aber tatsächlich so vorgekommen. Die Katze saß auf dem Autodach und fuhr mit ausgefahrenen Krallen über die Oberfläche. Böswilligkeit zu unterstellen ist natürlich falsch, es ist nun mal nur ein dummes Tier. Ob sie in dem frischpolierten Lack ihr Spiegelbild bespielen wollte oder was sie sonst dazu veranlasst hat - keine Ahnung. Fakt ist, dass sie dies getan hat und nun Kratzspuren in dem Auto sind. Woher sollen die denn bitte sonst gekommen sein, zumal der Lack vorher absolut intakt war, da das Fahrzeug liebevoll und intensiv gepflegt wird. Aber das läuft dann wohl unter "Pech gehabt", wie es aussieht.

» Sorcya » Beiträge: 2904 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Sorcya hat geschrieben:Aber das läuft dann wohl unter "Pech gehabt", wie es aussieht.

Warum denn Pech gehabt? Natürlich sind Tierhalter für Schäden verantwortlich, die ihr Tier verursacht. Das sollte auch aus dem BGB irgendwo hervorgehen. Daher sollte man sich den passenden Paragraphen raus suchen und nochmal versuchen, mit dem Tierhalter ins Gespräch zu kommen. Vielleicht lässt er sich ja doch überzeugen den Schaden seiner Haftpflichtversicherung zu melden. Anderenfalls könnte sich (je nach Höhe des Schadens) sogar ein Gang zum Anwalt lohnen.

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Sorcya hat geschrieben:Tja, unwahrscheinlich mag es sein, ist aber tatsächlich so vorgekommen. Die Katze saß auf dem Autodach und fuhr mit ausgefahrenen Krallen über die Oberfläche.

Lies dir mal das hier durch Klick.

Dass so deutliche Spuren zu erkennen sind wie du sie beschreibst ist sehr unwahrscheinlich wenn nicht sogar unmöglich. Auf dem Schaden wirst du laut dem Link wahrscheinlich sitzen bleiben, da du nie in der Lage sein wirst zu beweisen, dass es genau die Katze war und nur die Katze.

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» Habbelchen » Beiträge: 127 » Talkpoints: 0,72 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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