Angaben bei der Autoversicherung
Ich habe meine Autoversicherung gerade gewechselt und da ist mir aufgefallen wie viele Fragen man beantworten rund ums Auto man beantworten muss. Besonders nachdenklich hat mich die Angabe gemacht ob es sich um einen Garagenwagen handelt und wie hoch die gefahrenen Jahreskilometer sind.
Was passiert wenn ich hier angebe, dass es sich um einen Garagenwagen handelt und ich den Wagen einmal vor der Garage stehen lasse über Nacht und dem Wagen dann etwas passiert, zahlt dann die Versicherung den Schaden nicht? Wie sieht es mit der Kilometerangabe aus, was ist wenn ich mehr Kilometer als angegeben im Jahr fahre, wie sieht es dann im Schadensfall aus?
Das ein Schaden auf Grund solcher falschen Angaben nicht reguliert wird, halte ich für unwahrscheinlich. Wobei die Frage natürlich im Raum steht, wie gültig ein Vertrag ist, in dem gelogen wurde. Schliesslich wird an Hand der Angaben die Prämie berechnet.
Es ist sicher eine Sache, anzugeben, es handelt sich um einen Garagenwagen. Wenn es dann mal Nachts hagelt und Du den Wagen draussen stehen hattest, wird die Versicherung zahlen müssen. Ob das der Fall ist, wenn sich herausstellt, dass Du niemals eine Garage hattest, weiss ich nicht. Aber niemand wird Dich zwingen können, den Wagen wirklich immer in der Garage abzustellen.
Ebenso bei der Laufleistung. Die Versicherung nimmt an, dass die Schadenswahrscheinlichkeit steigt, je mehr Du fährst. Gibst Du nun an, 10000 Km pro Jahr zu fahren, und es stellt sich aber im Schadensfall heraus, dass es 20000 Km waren, wird die Versicherung vermutlich ihre Leistung erbringen - aber Dir die Prämie nachträglich (und rückwirkend!) erhöhen.
Gleiches gilt bei der Angabe, wer das Auto fährt usw. usf.
Grundsätzlich würde ich wenigstens bei solchen Verträgen dem Grundsatz folgen: Ehrlich währt am längsten. Denn der mögliche Ärger später sollte die wenigen Euros nicht wert sein. Ist der Unterschied hingegen gross, muss man schon deutlich von der Realität abweichende Angaben gemacht haben.
Hallo,
also bei der jährlichen Kilometerleistung ist es wirklich so, dass im Schadensfall das zurückgerechnet wird und der Beitrag sich erhöht. Allerdings kann es auch sein, dass die Versicherung einfach so mal die KM-Leistung abfragt und wenn du dann angibst, dass du mehr gefahren bist, wie einst angegeben, dann steigt dein Beitrag auch ein wenig, aber dann erst zum nächstmöglichen Termin.
Wie sich das mit dem Versicherungsschutz verhält, wenn man trotz Angabe einer Garage den Wagen mal vor der Garage stehen hat, weiß ich auch nicht. Aber ich bin auch jemand, der im Sommer schon mal das Auto vor der Garage stehen hat. Im Winter allerdings steht es grundsätzlich drinnen. Das würde ich einfach mal deinen Versicherungsmakler fragen, der sollte eigentlich in der Lage sein, dir das auch umfassend zu erklären. Und er sitzt doch, was die Informationen angeht, direkt an der Quelle.
LG P-P
Es ist wie folgt: wenn du angibst, das der Wagen normal nachts in einer Garage steht, dann heißt das nicht, dass er da jede Nacht stehen muss. Du darfst ihn ruhig auch mal an der Strasse geparkt haben und auch wenn dann ein Schaden entsteht, zahlt deine Versicherung. Du dürftest ja sonst auch niemals einen Freund über Nacht besuchen.
Es geht hier lediglich um die gewöhnliche Abstellung des Fahrzeuges. Aber die Frage solltest du schon wahrheitsgemäß angeben, Denn wenn du angibst, er steht in der Garage und das wird mal überprüft und du hast gar keine Garage, was machst du dann?
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