Telefonnummer im Impressum Pflicht?
A hat auf seiner privaten Homepage, die wirklich nur privat ist, auch ein Impressum. Darin ist Name und Adresse enthalten und ein e-mail Kontakt ist auch möglich.
Neulich bekam A eine e-mail über diese Homepage, in der stand, dass er auch meine Telefonnummer ins Impressum setzen muss, weil er sich sonst strafbar macht. A ist nun völlig unsicher, weil er eigentlich immer dachte, dass die Impressumspflicht nicht mal für eine völlig private Homepage nötig ist.
Muss A überhaupt ein Impressum auf der Seite haben? Die Seite handelt ausschliesslich von seinen Tieren und etwas privatem Gesäusel. Es ist nicht gewerbliches darauf. Nicht mal Werbung. Wenn ja, muss A dann auch seine Telefonnummer mit dabei schreiben? Diese würde er ungern rausrücken, weil dann ständig nicht nur Werbeanrufe kommen würden.
Es ist strittig. Diese Person "A" muss in ihrem Impressum ein Mittel der Unmittbearen Kommunikation angeben. Was das im Einzelnen ist, ist strittig. Aber Person "A" muss auf jeden Fall etwas zur Kontaktaufnahme bereitstellen. Sie sollte dies zumindest in der Form einer emailadresse tun. Wenn Person "A" die Telefonnummer zu heikel ist, wegen Missbrauchs, Stalking, o.Ä. dann sollte sie es einfach lassen. Sie würde wohl kaum deswegen abgemahnt werden.
Zumindest zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Es wird aber wohl in naher Zukunft darauf hinauslaufen, das neben der vollständigen Adresse (auch Pflicht für absolut private Homepages) auch eine Telefonnummer stehen muss (wie es schon bei Firmen der Fall ist).
Daher, ein Impressum mit korrekter kompletter Adresse ist (leider) für jede Homepage Pflicht (wer keins hat, riskiert eine Abmahnung), eine Telefonnummer würde ich in diesem Fall aber auch nicht einsetzen (da es zur Zeit noch nicht verpflichtend ist).
Vielleicht sollte gleich zu Beginn ein Begriff aus der Diskussion genommen werden. Fehlt nämlich ein Impressum, macht man sich nie strafbar! Es handelt sich dann nämlich schlicht um eine Ordnungswidrigkeit. Und diese wird in der Regel auch nur dann verfolgt, wenn gewisse wettbewerbsrechtliche Verstöße vorliegen! Ein fehlendes Impressum alleine liefert keine Begründung für eine (berechtigte) Abmahnung. Wenn also jemand Person A (auch noch anonym) auf die vermeintliche Strafbarkeit des fehlenden Impressums hinweist, dann hat Person A einfach eine Mail mehr, die zu löschen ist.
Jetzt stellt sich eigentlich die Frage allgemein, ob eine Seite ein Impressum haben muss oder nicht. Allerdings ist Person A schon so weit gegangen, dass diese vermutlich ohne Not ein Impressum gesetzt hat. Wenn da noch eine Email Adresse vorhanden ist, unter der man Person A erreichen kann, dann sehe ich als Laie seine Aufgaben als fast schon übererfüllt. Den Beweis hat ja der Hinweisgeber schon erbracht: Person A konnte als Seitenbetreiber erreicht werden. Welchen Mehrwert könnte man durch eine Telefonnummer haben und welches Interesse verfolgt so ein Hinweisgeber bei seiner Aktion überhaupt?
Wäre ich an der Stelle der Person A würde ich den netten Hinweis hinnehmen und darüber lächeln. Und noch bevor die Entfernen Taste losgelassen wäre (um die Mail zu löschen), hätte ich den Vorgang abgehakt!
Ich habe dir hier mal eine Adresse rausgsucht, wo du alle wichtigen Informationen erhälst und auch die entsprechenden Paragraphen dazu.
Wie bereits schon gesagt wurde. Die postalische Anschrift muss gegeben sein, wenn ein Impressum aufgeführt wird. In der Regel ist es aber empfehlenswert und steuert dazu bei, dass die Seite auch seriös wirkt. Du solltest uns vlt. noch darauf hinweisen, ob es sich dabei um eine kommerzielle handelt oder nicht.
Zudem bekommt auf der Seite der Denic sowieso heraus, wer der Inhaber der entsprechenden Webseite ist. Im Teledienstgesetz ist tatsächlich nur verankert, dass eine unmittelbare Kontaktmöglichkeit gegeben sein muss. Dabei ist immer die Frage was sich unter unmittelbar verstehen lässt. Normalerweise reicht eine Email aber bei nichtkommerziell genutzten Seiten vollkommen aus.
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