Zollgesetz: Zahlt man Zoll bei Geschenk aus USA nach BRD?

vom 14.10.2009, 11:28 Uhr

Ich bin jetzt bei Lockerz.com angemeldet und sammle da Punkte auf Prämien. Jetzt steht auf der Facebookseite von Lockerz, dass sie die Prämien als Geschenk deklariert ins Ausland senden. Dies hat den Sinn, dass der Empfänger weniger oder gar keinen Zoll zahlen muss.

Meine Frage an diejenigen, die sich mit Zollrecht auskennen: Wenn man ein größeres Geschenk, wie eine Playstation oder eine Vespa (was es unter anderem alles bei Lockerz als Prämien gibt) aus den USA als Geschenk deklariert geliefert bekommt, zahlt man da Zollgebühren? Und wenn ja wie viel? Wenn es einen Grenzbetrag für zollfreie Geschenke gibt: Wie hoch ist der? Wo kann man sich im Internet über deutsche Zollbestimmungen in diesem Fall schlau machen?

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



Es kommt auf den Wert der Ware an, ob du dafür Zollgebühren entrichten musst oder nicht. Generell sind Waren aus dem Ausland, sofern sie nicht aus Ländern der EU kommen, immer zollpflichtig. Da es aber unwirtschaftlich wäre jedes Paket, wo nur ne Zeitschrift oder sonst irgendein Kleinstartikel drin ist, zu untersuchen und zu verzollen, hat der Gesetzgeber einige Grenzen eingeführt.

Die erste Grenze liegt bei 22 Euro. Alle Waren, die nicht teuerer als 22 Euro sind, sind von der Einfuhrsteuer befreit. Die zweite Grenze liegt bei 150 Euro. Waren, die einen Wert zwischen 22 und 150 Euro haben, müssen verzollt werden. Auf diese Waren wird die Mehrwertsteuer aufgeschlagen, aber keine Zölle. Wenn die Ware also 100 Euro gekostet hat, musst du noch mal 19 Euro draufzahlen.

Alles, was einen Warenwert von mehr als 150 Euro hat, wird dann sowohl mit der Mehrwertsteuer als auch einem Zollsatz verzollt. Dieser Zollsatz ist allerdings nicht für alle Produkte gleich. Für Elektronikartikel liegt er beispielsweise bei knapp 6 Prozent.

Noch ein Hinweis für dich. Wenn der Zoll ein Päckchen von dir öffnet und befindet, dass du den Inhalt verzollen musst, dann müsstest du ihnen das Gegenteil beweisen, wenn du das anders sieht. Der Zoll ist nämlich im Gegensatz zur Polizei nicht in der Beweispflicht, sondern das ist der Empfänger des Pakets.

Wenn du noch weitere Informationen möchtest, dann findest du die entweder auf der Internetseite des Zolls oder du rufst mal bei der nächsten Zollstelle an.

» sst » Beiträge: 76 » Talkpoints: 0,41 »


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