Wann darf man einen Verkehrsübungsplatz nutzen?
Ich möchte am Wochenende mit meiner kleinen Cousine gerne auf den Verkehrsübungsplatz, weil sie bald ihre praktische Prüfung hat und gerne noch etwas üben möchte. Also habe ich ihr angeboten, dass ich mit ihr fahren und ich habe in der Nähe auch schon einen Verkehrsübungsplatz ausfindig gemacht. Aber mir ist aufgefallen, dass ich gar keine Ahnung habe, was da überhaupt vorweisen muss, um den nutzen zu dürfen.
Benötigt der Beifahrer einen Führerschein, also wird das kontrolliert? Muss der Fahrer nachweisen, dass er gerade dabei ist seinen Führerschein zu machen? Muss der Fahrer ein bestimmtes Mindestalter haben? Denn ich kann mir ja nicht vorstellen, dass da auch schon 12jährige Kinder fahren dürfen, oder ist das tatsächlich so? Muss man sich dort in der Regel anmelden oder kann man einfach kommen?
Hallo!
Du fährst ja mit dem Auto, was du selber mitbringst. Also ist klar, dass der Beifahrer (also der, der bis zu dem Übungsplatz gefahren ist) auch den Führerschein haben muss. Das wird auch kontrolliert. Wie alt der Übungsfahrer sein darf ist verschieden. Früher war es ab 17. Aber ich denke, weil man heute den Führerschein ja schon mit 17 machen kann, wird es auch früher sein.
Ich würde vorher anrufen, ob du dich anmelden musst. Denn an manchen Wochenenden oder anderen Öffnungszeiten ist dort sehr viel Betrieb. Aber ansonsten fährst du dahin, meldest dich an der Pforte an und musst dafür bezahlen. Das ist eine Versicherung für den Betreiber. Du bekommst die Verkehrsregeln für den Platz auch schriftlich und musst dich dann auch an diese Regeln halten.
Für die praktische Prüfung bringt so ein Übungsplatz nur etwas, wenn man das Einparken üben will oder das Anfahren auf dem Berg noch mal üben will. Aber für das normale Fahren nutzt es nicht viel. Denn man darf auf dem gesamten Übungsplatz nur Tempo 30 oder Schritt fahren.
Hallo,
hier in Frankfurt muss man mindestens 16 Jahre alt sein. Natürlich muss der Beifahrer einen gültigen Führerschein besitzen und mit sich führen. Man meldet sich dann dort an, weist sich per Fahrerlaubnis aus und unterzeichnet etwas Papierkram. Hier ist es dann so, dass du versicherst die volle Verantwortung für einen eventuellen Unfall und dessen Folgen zu übernehmen. Auch das du informiert wurdest, dass der Versicherungsschutz erlischt. Dann zahlst du eine (nicht ganz niedrige) Gebühr und legst los. Es ist dabei unerheblich ob der "Fahrlehrling" gerade die Fahrerlaubnis macht oder nicht. Ich kenne mich auf anderen Verkehrsübungsplätzen nicht aus, aber unserer ist nicht gerade klein und es lohnt sich schon dort mal zu üben.
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