Führerschein mit 17 - was darf man alles?

vom 12.10.2009, 12:55 Uhr

Da ich bald 16 werde, fange ich langsam an über meinem Autoführerschein nachzudenken. Ich habe vor meinen Führerschein mit 17 Jahren zu machen und habe ein paar Fragen die ihr mir vielleicht beantworten könnt. Ab wann darf ich mit dem Führerschein frühestens anfangen. Also wie alt muss ich sein um mit der Theorie und bzw. oder mit dem praktischen Teil anzufangen und diese durch eine Prüfung zu bestätigen.

Wenn ich die Prüfungen bestanden habe, wird mir dann gleich ein vorzeitiger Führerschein ausgestellt? Man darf ja rein theoretisch mit einem Pkw-Führerschein auch Mopeds bis 50 ccm fahren. Außerdem kann man diese ja schon mit 16 Jahren fahren. Bedeutet dies das ich mit dem oben genannten vorzeitigen Führerschein dann sofort Moped fahren darf?

Fragen über Fragen - vielleicht findet sich ja jemand der sein Wissen gern Teilt!

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» boveman » Beiträge: 442 » Talkpoints: 1,66 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hallo,

meine jüngere Schwester ist auch jetzt 16 Jahre alt und beginnt ihren Führerschein um dann mit 17 Jahren fahren zu dürfen.

Wenn du diese Prüfung für den Autoführerschein mit 17 Jahren bestanden hast, dann darfst du begleitet Autofahren. Da muss man vorher die Personen bestimmen, meist die Eltern, mit denen man dann fährt. Die müssen dies dann auch ihrer Versicherung weitersagen.

Außerdem darfst du dann Roller oder Moped fahren, die bis zu 45 km/h laufen. Also war dein Gedanke richtig. Du darfst dann einfach auf deinen Roller steigen und fahren. Allerdings hast du dann noch keine Fahrpraxis, außer du bist schonmal Mofa oder so gefahren. Die meisten Fahrlehrer machen dann mal eine Fahrstunde auf einem Roller mit dir, wenn du ihnen sagst, dass du danach auch Roller oder Moped fahren wirst.

» Carmili » Beiträge: 539 » Talkpoints: 0,62 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Hallo boverman!

Ich denke, dass dir diese Seite hier schon sehr viel weiterhelfen wird. klick . Dort wird ziemlich genau beschrieben, was du darfst und was du nicht darfst. Die ganzen Auflagen, die gemacht werden, wenn du mit Begleitung fährst.

Was den Rollerführerschein betrifft, so ist er dort auch mit drin enthalten. So viel ich weiß, bekommst du diesen Führerschein aber erst mit dem 17. Geburtstag ausgehändigt. Da solltest du mal in der Fahrschule fragen, wie das mit dem Rollerführerschein ist, der ja ab 16 gemacht werden darf. Ich denke auch das dies von Bundesland zu Bundesland verschieden ist und deshalb ist eine Nachfrage beim Amt oder Fahrschule wohl unumgänglich.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Was auf der Seite von Diamante jetzt nicht so steht, der Führerschein ist nur in Deutschland gültig, erst nach dem 18 Lebensjahr darf man überall fahren. Also auch wenn die Begleitung daneben sitzt, darf man z.B. in Dänemark damit nicht fahren.

Uns wurde gesagt, dass der Autoführerschein ab 17 nicht den Mopedführerschein beinhaltet, weil die Begleitperson ja nicht mit fahren kann. Der müsste also separat gemacht werden, auch wenn man mit 18 theoretisch ein Moped fahren dürfte, ohne extra einen Schien machen zu müssen.

Beginnen mit dem Führerschein darf man mit 16 1/2 Jahren und der Führerschein wird frühestens mit 17. ausgehändigt, sonst sind die Prüfungsauflagen, die gleichen wie für alle Fahrschüler.

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» akasakura » Beiträge: 2635 » Talkpoints: 1,50 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Die Führerscheinklassen sind in Deutschland alle einheitlich und du hast recht das der M Führerschein bei B oder auch BF 17 mit enthalten ist( wie auch der S und L Führerschein). Wann du dich zur Fahrschule anmeldest ist dir überlassen, je nachdem wieviel Zeit du in den Führerschein investieren kannst.

Der Antrag für das Strassenvehrkehrsamt kann erst ein halbes Jahr vor deinem 17. Geburstag gestellt werden. Deine Theorethische Prüfung kannst du 3 Monate und deine paktische Prüfung 1 Monat vor deinem 17. Geburtstag machen. Du bekommst deine Fahrberechtigung dann natürlich erst an deinem 17. Geburtstag ausgehändigt.

Mit einem Moped kannst du sofort wenn du deine Fahrberechtigung ( den echten Führerschein gibt es erst zum 18. Geburstag) erhalten hast fahren. Da dieser Führerschein ja bereits mit 16 Jahren zu erwerben ist und dafür auch nie eine Begleitperson von Nöten ist.

» Teyla » Beiträge: 46 » Talkpoints: 20,28 »


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