Auf Antrag alleine fahren bei B17
Seit einiger Zeit kann man ja schon den Führerschein ab 17 (B17-begleitetes Fahren ab 17) machen. Nun habe ich gehört, dass es auch Ausnahmeregelungen geben kann, dass jemand auf Antrag der Eltern, wenn es dringend notwendig ist, auch ohne Begleitung fahren darf.
Ich selber kann mir das nicht vorstellen und ich denke, dass es nicht gehen kann. Denn dann könnten ja viele so eine Ausnahmeregelung bekommen und was hat es dann noch für einen Sinn, wenn dieser Führerschein dann durch eine Ausnahmeregelung umgangen werden kann. Angeblich kann man, wenn man zum Beispiel auf dem Land wohnt und keine andere Möglichkeit hat zur Arbeit oder zur Schule zu kommen diese Ausnahmeregelung bekommen. Oder wenn beide Eltern nicht in der Lage sind selber zu fahren, weil sie krank sind.
Kann mir da jemand mehr zu sagen? Gibt es da irgendeine Information im Internet drüber? Kann es möglich sein, dass es wirklich so eine Ausnahmeregelung gibt?
Es gibt solche Ausnahmeregelungen, allerdings sind die Kriterien dafür sehr streng. Exakte Angaben gibt es dafür beim zuständigen Straßenverkehrsamt, wo ein solcher Antrag gestellt werden muss. Ich weiss leider nicht ob es da bundesweit gleich geltende Regeln für gibt oder ob jedes Amt da ein wenig Freiraum hat.
Teilweise dauern diese Anträge auch ewig. Wir hatten gerade solch einen Fall in der Fahrschule. Es gab halt keinen Anschluss an die öffentlichen Verkehrsmittel bei der Arbeitsstelle wo der Junge jetzt arbeiten sollte. Die nächste wäre 6 km entfernt gewesen. Die Leute vom Straßenverkehrsamt hätten dem Antrag wohl Recht gegeben, bis der Antrag aber wiederum durch gewesen wäre, da wäre der Junge bereits 18 gewesen.
In meiner Klasse hatten wir vor 20 Jahren schon einen Mitschüler, der mit 17 serinen Führerschein machen durfte. Begleitetes Fahren war damals noch gänzlich unbekannt.
Bei ihm war es wohl so, dass er erfolgreicher Sportler war, auch an internationalen Turnieren teilgenommen hat und dementsprechend viel trainieren musste. Da die Eltern nun berufstätig waren, wurde ihm die Ausnahmegenehmigung erteilt, damit er weiterhin erfolgreich sein konnte. So ist zumindest die Begründung, die wir kannten.
Hallo!
Ich habe jetzt schon das ganze Internet durchforstet und habe keinen Satz gefunden, wo steht, dass man in Ausnahmesituationen oder auf Antrag auch mit 17 das begleitete Fahren umgehen kann.
Ich habe diese Seite mehrmals hier gelesen klick und wenn es wirklich eine Ausnahme geben würde, müsste auf dieser Seite doch was stehen. Kann mir einer das irgendwo durch einen link beweisen, dass es so eine Ausnahmeregelung wirklich gibt?
Hallo Diamante, da gab es einen Fall bei der niedersächsischen Landesbehörde. Die Richter haben so entschieden, dass nur nach Prüfung der Sachlage und nur wenn es für den Jugendlichen unzumutbar ist andere Verkehrsmittel zu nutzen in Ausnahmefällen ein Führerschein auch mit 17 zu unbegleitetem Fahren berechtigt. Das Urleil kannst du hier nachlesen.
In dem Fall wurde dem Antrag nicht stattgegeben, aber das Urteil berechtigt in anderen Fällen, diese einem Gericht zur Prüfung vorzulegen, es ist also nicht unmöglich, sondern lässt einen Handlungsspielraum zu.
Hallo zusammen,
ich habe im Bekanntenkreis jemanden, der sein B17 Schein gemacht hat und der eine solche Ausnahmebescheinigung vom Straßenverkehrsamt erhalten hat und ohne Begleitung fahren darf.
Mit welcher genauen Begründung kann ich nicht sagen, aber er kam mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zu seinem Ausbildungsplatz und brauchte immer eine Begleitung und das war nicht gewährleistet, da sein Vater, der als Begleiter eingetragen war, berufstätig ist. Dazu kam noch, das die Berufsschule auch ca. 30 km entfernt liegt und diese zwar mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen könnte, aber diesen dann einen erheblichen Zeitaufwand bedeuten und er sie dann auch nicht pünktlich erreichen würde.
Von diesen Fällen habe ich schon öfter gehört, vor allem in meiner Region, obwohl ich sagen muss, das eigentlich ein gutes öffentliches Verkehrsnetz vorhanden ist, aber ich habe schon ein paar mal in unserer Tagespresse davon gelesen, wenn diese Jugendlichen dann einen Unfall hatten und das es dann erwähnt worden ist.
Hallo!
Welche Auflagen haben denn diese Jugendlichen dann, wenn sie so eine Ausnahmebescheinigung bekommen? Dürfen sie auch Beifahrer mitnehmen oder müssen sie immer alleine fahren?
Ich denke, dass es bestimmt irgendwelche Auflagen geben muss. Denn umsonst ist der Führerschein nun mal nicht erst ab 18 oder halt mit 17 und mit Begleitung.
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