Heizkörper austauschen ohne Erlaubnis des Vermieters?

vom 11.10.2009, 15:16 Uhr

A wohnt in einer Wohnung, in der einige Heizkörper ausgetauscht sind, andere aber noch nicht. Beim Einbau der neuen Heizkörper wurde auch die Wand nachisoliert, so dass es in den entsprechenden Räumen angenehm warm ist. In den Räumen mit den alten Heizkörpern ist das leider nicht der Fall. Es handelt sich um gußeiserne Heizungen, die in Nischen unter der Fensterbank sitzen, in denen sich die Wärme staut, der Raum aber bleibt frostig. Da er Vermieter B gerade dabei ist, das Dach zu erneuern, was ja auch sehr teuer ist, ist er momentan nicht bereit, die anderen Heizkörper austauschen zu lassen.

A sieht aber auch nicht ein, dass sie immense Heizkosten zahlen aber trotzdem immer noch frieren soll. Außerdem will sie einige Räume ohnehin mit neuen Tapeten und neuem Bodenbelag ausstatten und sieht nicht ein, dass die Heinzungsbauer dann nächstes Jahr wieder Dreck machen und vielleicht etwas beschädigen und möchte das lieber vorher abwickeln. Darum will sie nun den neuen Heizkörper und die Isolierungsarbeiten auf eigene Kosten machen lassen. Da der Vermieter das aber ablehnt und es lieber zu einem späteren Zeitpunkt auf seine Kosten machen lassen will, überlegt A nun es einfach trotzdem machen zu lassen. Jeder rät ihr davon ab, weil das vermutlich Ärger mit Vermieter B geben wird, aber A will die Renovierung partout durchführen.

Mit welchen rechtlichen Konsequenzen muss A rechnen, wenn sie das einfach macht? Im Grunde genommen ist es ja eine massive Verbesserung des Objektes, weil die Räume dann warm sind und bleiben und Heizkosten gespart werden. Dennoch ist es eine bauliche Veränderung, die ja eigentlich nicht ohne Einverständnis des Vermieters geschehen darf. Was kann A also passieren, wenn sie ihren Kopf durchsetzt?

» Sorcya » Beiträge: 2904 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Hallo!

Bauliche Veränderungen (und dazu gehört auch ein neuer Heizungseinbau) dürfen nur mit der Erlaubnis des Vermieters gemacht werden. Da gibt es eigentlich kein wenn oder aber. Sollte A dennoch die Heizungen einfach austauschen ist das für B ein Grund A fristlos zu kündigen. Denn dann hat er sich erstmal den Wünschen des Vermieters widersetzt und auch noch bauliche Veränderungen durchgeführt. Dass sollte A es nicht wert sein. Die ganze Renovierung auf sich genommen zu haben und das Geld für die Heizung und dann noch gekündigt zu werden.

Warum hat den B etwas dagegen, dass A diese Renovierung selber durchführt? Hat er einen triftigen Grund oder geht es ihm darum, dass er nach dem Heizungseinbau in der ganzen Wohnung dann die Miete etwas erhöhen kann? Ich denke, dass A da absolut nichts machen kann und darauf warten muss, bis B von sich aus die Heizung einbauen lässt.

A kann ja B mal den Vorschlag machen, dass A ihm das Geld für den Heizungseinbau vorstreckt und B es ihm bezahlen kann, wenn er dafür in der Lage ist. A sollte dafür ein Kreditvertrag aufsetzen und B kann dann in aller Ruhe das Dach machen lassen. Dan muss aber auch B den Auftrag geben die Heizung einzubauen und alles muss auf seinen Namen laufen.

A wird jedenfalls keine Chancen haben die Heizung ohne Zustimmung von B einbauen zu können.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Vielleicht kann A ja durch einen freundlichen (!) Hinweis auf die unzureichende Heizleistung und der damit verbundenen Möglichkeit einer Mietminderung den Vermieter doch noch ein wenig motivieren, die Heizung noch vor der Kälteperiode zu erneuern bzw. erneuern zu lassen. Dies in Verbindung mit flexiblen Finanzierungen des Renovierungsvorhabens, wie Diamante sie vorgeschlagen hat, könnte durchaus zum Erfolg führen.

» bsm123 » Beiträge: 1254 » Talkpoints: 13,60 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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