Negative Erfahrungen mit Rückgaberecht im Online Shop
Ich finde das Internet zu den genialsten Erfindungen unserer Zeit. Man findet einfach zu allen Themen Infos und bei Einkäufen kann man sehr gut vergleichen und findet Ware, die es am eigenen Wohnort nicht gibt.
Ich habe schon in einigen Online Shops bestellt. Angefangen von Kleidung über Fernseher bis hin zu Büchern und Möbeln. Ich würde mal sagen, daß ich in den meisten Fällen sehr zufrieden war. Doch eine negative Erfahrung hat mich sehr vorsichtig gemacht. Ich habe in einem Online Möbel Outlet eine Lampe im Wert von 200 Euro bestellt. Da die Lampe mir zuhause nicht gefallen hat, habe ich von meinem Rückgaberecht Gebrauch gemacht. Und dann bekam ich eine Antwort, die ich nicht glauben wollte. Der Online Shop aus Hamburg, der dort auch normale Stores betreibt, antwortete sinngemäß folgendes: Sie sind kein privater Endverbraucher, sondern ein Händler und haben somit kein Rückgaberecht. Es ist unglaublich aber wahr.
Ich hatte die Lampe an meinen Arbeitsplatz liefern lassen, damit ich das Paket tagsüber annehmen konnte. Den Einkauf hatte ich von meinem privaten Bankkonto überwiesen. Der große rechtliche Fehler von mir war, daß in der Rechnungsanschrift und Lieferanschrift mein Arbeitgeber genannt wird mit dem Zusatz zu meinen Händen. Da in der Rechnung ein Unternehmen aufgeführt wird, besteht der Möbelhänder darauf, daß ich ein Geschäftskunde bin. Ich habe ihm alles per email erklärt, das es sich um ein Mißverständnis handelt. Auf meine emails wurde nicht mehr geantwortet und telefonisch kann ich den Verantwortlichen nicht erreichen. Der Möbelhändler wollte mir ein Gutschein geben. Ich weiß nicht was ich machen soll. Ein Anwalt ist zu teuer, danach bleib ich noch auf den Kosten sitzen.
So wird einem der Spaß am Internet-Shoppen genommen. Ich bestell nur noch in zertifizierten Shops oder größeren bekannten Online Shops.
Die Antwort des Onlineshops ist wirklich unglaublich! Deshalb kaufe ich grundsätzlich nur bei bekannten Onlineshops ein bzw. auch beim Onlineshops, wo ich im Internet auch Bewertungen darüber gelesen haben oder mir von Freunden empfohlen wurde! Ich musste auch schon öfters Waren zurückschicken und habe noch nie Probleme gehabt. Ich bin aber auch eine Privatperson. Wobei ich denke, dass man zwischen Privatperson und juristischer Person beim Rückgaberecht keinen Unterschied machen sollte.
Trotz dieser Panne seitens des Online Shops kann es aber doch sein, dass der Laden (Online Shop) von anderen Kunden ausschließlich hoch gelobt wird. Also dieser Spezialfall wird man kaum verhindern können, wenn man sich Erfahrungsberichte anderer Kunden anschaut.
Vielleicht solltest Du Dir selber mal das hier anschauen und dem Online Shop zukommen lassen. Zusätzlich bemerken, dass Du einer gerichtlichen Auseinandersetzung zuversichtlich entgegen sehen könntest!
Ich vermute, die werden schnell etwas kulanter bei der Beurteilung Deines Falles.
lisa1902 hat geschrieben:Die Antwort des Onlineshops ist wirklich unglaublich! [...] Wobei ich denke, dass man zwischen Privatperson und juristischer Person beim Rückgaberecht keinen Unterschied machen sollte.
So ein Unfug aber auch! Bei Geschäften zwischen Geschäftskunden (Kaufleuten) gibt es grundsätzlich kein Widerrufsrecht, und das hat auch seine Gründe! Was denkst Du wohl, was für ein Chaos das bedeuten würde, wenn man hier mal eben die Gewährleistungspflichten gegenüber Endverbrauchern anwenden würde? Aber Hauptsache mal Müll reden.
Und zu crispy: Und worüber beschwerst Du Dich eigentlich? Der Shop bewegt sich rechtlich völlig klar im Reinen. Ist doch echt immer wieder das gleiche: Selber einen Fehler machen, aber dann nicht dafür gerade stehen wollen. Das ist wieder der Nachteil an dieser genialen Erfindung: statt im näheren Umfeld zu meckern macht man das jetzt weltweit.
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