Rote Ampel überfahren - Fahrverbot mit sofortiger Wirkung?
Hab ich doch den Abend eine rote Ampel überfahren. Das ist mir noch nie passiert. Keine Ahung wo ich mit meinen Gedanken gerade war. Aber wie es der Teufel will, ist diese Ampel mit einem Blitzer ausgestattet und hat mich voll erwischt.
Wie ist das nun, wenn der Bescheid kommt? Heißt rote Ampel Fahrverbot ab sofort oder gibt es noch ne Schonfrist?
Eine rote Ampel zu überfahren, heißt noch nicht sofort Fahrverbot. Bist du innerhalb der ersten Sekunde bei Rot drüber, hast keinen gefährdet, dann gibts eine Strafe von 90 Euro und 1 Punkt. Bei Gefährdung anderer sieht das schon anders aus. Da werden 200 Euro fällig, es gibt 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Beschädigst du noch etwas dabei, dann erhöht sich die Geldstrafe vom letzten noch auf 240 Euro (natürlich den Schaden bezahlen kommt auch noch hinzu). (Gerade lese ich in einer Aktualisierung seit 1.2.09 sind die Beträge auf 90-360 Euro angehoben worden, wie genau, kannst du hier nachlesen.)
Den Bußgeldbescheid bekommst du ja auch nicht sofort zugeschickt. Erst einmal wird der erstellt. Der Film wird ausgewertet und alle geblitzten angeschrieben. Mit dem Bußgeldbescheid kannst du ja noch Einspruch einlegen, wenn du nicht auf dem Bild bist. Legst du keinen an, dann steht da sicherlich das Strafmaß drin, das du aufgebrummt bekommst.
Hattest du in den letzten 2 Jahren kein weiteres Vergehen, dann wirst du für die Führerscheinabgabe eine Frist von 4 Monaten bekommen. Natürlich kannst du dir innerhalb dieser Frist auch den Zeitraum aussuchen. Du kannst ihn bei einer Polizeistelle abgeben, diese muss ihn aber nicht annehmen! Nimmt sie ihn an, gilt das als Abgabe des Führerscheins für die jeweilige Frist. Die Behörde muss den Führerschein an die Bußgeldstelle schicken. Das musst bzw. kannst du natürlich auch selber tun. Auch persönlich dort abgeben wäre möglich.
Es wurde ja schon richtig vor mir erklärt. Gehen wir mal vom schlimmsten aus. Dann musst du einen Monat Fahrverbot in Kauf nehmen. Dieser gilt natürlich nicht mit Ankommen des Bescheides, sondern mit Abgabe des Führerscheins bei der zuständigen Behörde. Ab dem Tag an einen Monat (01.10-01.11 zB; unabhängig, ob ein Monat 30 oder 31 Tage hat).
So ein Blitzer kann schnell kommen (innerhalb einer Woche) oder eben auch erst nach mehreren Wochen.
Anders sieht es aus, wenn du noch in der Probezeit bist, dass ist aber sicher nicht der Fall oder? Sonst hättest du es wohl dazu geschrieben.
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