Unfall: Bis wann muss sich ein Geschädigter melden?

vom 07.10.2009, 17:43 Uhr

Hallo,

am Montagmorgen habe ich beim einfahren in eine Tiefgarage mein Auto an der Führungsschiene für das Rolltor entlanggeschrammt. Der Hausmeister hat die ganze Aktion auch gesehen und meine Daten aufgenommen, welche er an die Hausverwaltung weiterleiten wollte. Ich selbst habe über den Vorfall meine Versicherung informiert und aus meiner Sicht erstmal alles getan, was getan werden musste.

Nun sind über zwei Tage vergangen und die Hausverwaltung hat sich bei mir nicht gemeldet. Auch der Besitzer dieser ganzen Büroanlage hat keinen Kontakt zu mir aufgenommen.

Haben auch Geschädigte Fristen zu wahren bis wann sie sich beim Verursacher eines Schadens melden müssen?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



In so einem Fall bin ich mir nicht sicher, ob sich der Geschädigte wirklich überhaupt melden muss. So etwas wird eher eine Bringschuld sein. Wenn ich mich jedenfalls in die Rolle des Geschädigten hineinversetze, dann melde ich so was der Polizei. Der Rest sollte dann über diese laufen.

Es ist von Deiner Seite zunächst ja alles soweit wir möglich richtig gemacht worden. Aber Du kannst kaum sicher gehen, dass der Hausmeister den Zettel nicht verloren hat. Oder aber schlicht vergessen hat, ihn weiter zu geben. Von daher muss die Hausverwaltung ja noch nicht einmal die Kenntnis davon haben, dass Du der Verursacher bist.

Schlecht in dem Fall ist ja, dass dann das Ganze sogar als Unfallflucht gewertet werden könnte. Besser als den Hausmeister zu rufen, wäre es gewesen, die Polizei zu informieren. Wobei das wiederum eigentlich auch eher unnötigen Ärger mit sich bringen kann.

Was spricht dagegen, wenn Du selbst einfach versuchst, die Hausverwaltung zu erreichen, um den Unfall bzw. dessen Folgen aus der Welt zu schaffen. Das schöne hierbei ist ja wohl, dass zum einen alles durch die Versicherung gedeckt ist und keine Personen zu Schaden kamen. Ich hoffe nur wirklich auch für Dich, dass ein Schaden am eigenen Fahrzeug entweder durch eine Kasko Versicherung gedeckt ist oder aber der Schaden sich in Grenzen hält.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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