Immobilienmakler - Nach Ausbildung vollwertiger Makler?
vom 10.10.2009, 20:01 Uhr
Kann mir jemand sagen, ob man (und auch Frau) nach absolvieren der Ausbildung automatisch die Erlaubnis nach § 34 c GeWO zum makeln hat oder ob diese extra noch beantragt werden muss?
Ich habe das bereits gegoogelt, bin aber nicht so recht schlau geworden. Es wurde zwar darauf hingewiesen, dass eine Ausbildung in der Richtung für die Erlaubnis empfehlenswert ist, aber nicht, ob sie automatisch erteilt wird durch die Abschlussprüfung zum Beispiel.
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