Muss man das Trennungsjahr anzeigen?

vom 05.10.2009, 21:32 Uhr

Also die Ehe von Frau F und Mann M hat keinerlei Chance mehr. F wird demnächst von ihrem Mann wegziehen. Damit wäre doch über die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt schonmal die räumliche Trennung bewiesen.

Muss man nun die Trennung noch irgendwo anzeigen oder reicht es, wenn man dann nach einem Jahr einen Anwalt aufsucht, damit die Scheidung angestrebt werden kann?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Hallo!

F und M können sogar im gleichen Haus als getrennt lebend leben. Hauptsache ist, dass die Trennung von Tisch und Bett ist. Da kommt aber auch keiner kontrollieren. Wenn sie sich also einig sind und meinen, dass sie so schnell wie möglich geschieden werden wollen, dann können sie heute zu einem Anwalt gehen und F und M können dann sagen, dass sie seit dem 1. Oktober 2008 getrennt leben. Dann wird die Scheidung nur noch reine Formsache.

Das Trennungsjahr muss vor Ablauf niemanden mitgeteilt werden. Ein Jahr nach der Trennung kann einer oder beide zum Anwalt gehen und die Scheidung einreichen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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