Wie laut darf Musik sein?
Bekannte von meinem Mann haben zur Zeit Probleme mit ihren Nachbarn. Die machen täglich die Musik so laut, das die Bekannten nicht mal in Ruhe fernsehen können.
Ich möchte jetzt keinen Rat wegen den Bekannten von meinem Mann, sondern nur allgemeine Bildung. Mein Mann und ich haben nälich darüber diskutiert, wie laut man die Musik machen darf. Mein Mann ist der Meinung das man die Musik immer nur auf Zimmerlausstärke haben darf. Ich glaube aber, das man nur zur Mittagszeit und ab 10 Uhr Abends Zimmerlautstärke haben muss.
Vielleicht weiß es hier jemand sicher, wie laut man Musik aufdrehen darf und ab wann man einen drüber bekommen kann wegen Ruhestörung.
Hallo!
Ich kann meine Musik hier ausserhalb der Ruhezeiten laut machen und aufdrehen. Da kann normalerweise keiner was sagen. Erst in den Ruhezeiten muss ich auf Zimmerlautsärke stellen.
Wir hatten auch mal so "nette" Nachbarn, die den ganzen Tag WDR 4 gehört haben. Und das in einer Lautstärke, wie, als wenn man auf der Kirmes wäre. Reden mit den Nachbarn hat nichts gebracht. Wir haben dann bei der Polizei angerufen und die meinten, dass wir um 22 Uhr noch mal anrufen können, wenn die Nachbarn dann nciht leiser machen sollten. Wenn die Ruhezeiten eingehalten werden ist dagegen nichts zu sagen. Und die Ruhezeiten hatten sie eingehalten. Also mussten wir hinnehmen, dass den ganzen Tag die Musik so laut war.
Das Problem bei solchen Störungen ist doch schlicht, dass es keine allgemeingültigen Angaben gibt. Kann es auch nicht geben, denn Wohnungen dämmen Schall ja auch unterschiedlich gut. So macht eine Dezibel-Angabe kaum Sinn. Wäre aber am objektivsten bei der Beurteilung. Zimmerlautstärke ist zwar richtig, aber leider auch nicht vergleichbar zu messen. Also schon eine Gummiregelung. Letztlich kommt es nie nur auf den Lärm selbst sondern auch auf die Art und die Dauer des Lärms an.
Prinzipiell gilt doch, dass man lärmen kann soviel man will solange dadurch kein anderer gestört wird! Und genau das ist das Geheimnis. Solange das nachbarschaftliche Verhältnis stimmt, werden sich solche Probleme klären lassen.
In den Fällen, in denen es aber zu Streitigkeiten kommt, muss zum Schluss ein Richter entscheiden. Und diese Entscheidungen gelten immer nur für den Einzelfall! So kann man z.B. niemandem verbieten, ein Instrument zu spielen. Allerdings kann die Zeit eingeschränkt werden. So ein produzierter Lärm (Kinder, die anfangen die Geige zu spielen ) ist ja u.U. als akustische Belästigung massiver als jeder Subwoofer.
Wenn Du nun fragst, wie laut man im Allgemeinen die Musik aufdrehen darf, würde ich erst mal sagen, so laut, dass man sie beim Nachbarn (durch den Nachbarn!) nicht mehr hört.
@Diamante
Es ist so, dass auch außerhalb der Ruhezeiten niemand das Recht hat, andere durch Lärm zu belästigen. Außerhalb der Ruhezeiten ist lediglich die Toleranzgrenze, die die Anderen zu ertragen haben u.U. eine andere.
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