Unerwünschte Berührung = sexueller Missbrauch?

vom 03.10.2009, 01:22 Uhr

Viele Menschen, gerade Frauen, dürften es schon erlebt haben, dass sie von fremden Männern sehr plump angemacht wurden. Es ist sicherlich nicht überall so, aber in einigen Großstädten bekommt man auch mal von wildfremden Männern auf der Straße, ohne, dass man mit ihnen überhaupt irgendetwas zutun hat, solche Sachen wie "Ey du, geile Titten!" an den Kopf geworfen. Ob man das möchte, oder nicht. Manch eine Frau mag das auch schmeichelhaft finden, manche findet es, im Gegenteil, einfach nur billig und dumm. Das kann dann auf Dauer auch belästigend wirken.

Genauso kommt es dann manchmal auch vor, beispielsweise auch gerade unter Jugendlichen, dass eine junge Frau oder ein Mädchen mal von irgendeinem Jungen oder jungen Mann die Hand auf den Hintern oder Busen bekommt. Ich rede hier wohlgemerkt von Fällen, in denen das nicht erwünscht war, und in denen sich die weibliche Person auch verbal oder auch körperlich dagegen wehrt. Meinentwegen lässt die Person, die "gegrabscht" hat, dann auch ab, aber zu einem "Übergriff" kam es ja dennoch.

Ich weiß auch, dass das von vielen Leuten mit einem "Das ist harmlos, so sind Jugendliche nun einmal." abgetan wird. Dass es aber auf einige Personen sehr "unangenehm" wirken kann, das ist erwiesen. Gerade bei, beispielsweise, Mädchen, die bereits einmal Opfer sexuellen Missbrauchs waren, kann soetwas sehr schlimme Erinnerungen hervorrufen. Das kann dann zu einer erneuten Psychose führen, mit Folgen von selbstverletztendem Verhalten bis hin zu Suizidversuchen.

Nun habe ich gelesen, dass streng genommen ein sexueller Spruch eines fremden, der einem missfällt, schon als sexuelle Belästigung durchgehen würde. Bei einem physischen Kontakt, also der Hand auf dem Busen, beispielsweise, handele es sich dann sogar um sexuellen Missbrauch.

Stimmt das denn? Werden solche Handlungen wirklich direkt so bezeichnet, beziehungsweise würden sie als solche durchgehen, wenn es zu einer Anzeige kommen würde? Oder ist es vom Einzelfall abhängig? Spielt es eine Rolle, ob die Person, die auf diese Weise angefasst oder angesprochen wurde, bereits einmal Missbrauch erleben musste?

Und wenn eine einzelne Berührung als sexueller Missbrauch gewertet wird, wie sieht die Bestrafung dann aus? Denn eine Vergewaltigung mit Penetration wird man ja nicht genau so bewerten, wie eine einzelne Berührung, zum Beispiel an der Brust, oder? Ich denke, da würde das Strafmaß doch möglicherweise variieren?

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Zunächst fände ich es befremdlich, wenn es tatsächlich Leute geben würde, die ein Begrabschen als "nicht so schlimm" bezeichnen würden. Oder gar das Ganze als "normal" unter Jugendlichen sehen würden. Mehr an Verrohung ist eigentlich kaum vorstellbar bzw. die nächste Stufe wäre doch das ausüben von reiner Gewalt.

Wie dem aber auch sein mag, muss ich leider schreiben, dass ein einfaches Anfassen noch nicht als sexueller Missbrauch gewertet wird. So etwas wird als Beleidigung gewertet und entsprechend harmlos sind hierbei die Strafen (gilt für das Strafrecht, nicht das Zivilrecht!). Wobei anzumerken ist, dass es sich dann wirklich nur um ein Begrabschen gehandelt haben darf. Das hängt also stark von den Gesamtumständen ab, welche im Zweifel dann ein Richter bewertet bzw. einschätzen muss.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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