Gesetzliche Erbfolge ohne Kinder
Frau A. ist Single und hat keine Kinder. Frau A. hat aber einen Vater und einen Bruder. Die Mutter von Frau A. ist schon vor ein paar Jahren verstorben. Außerdem gibt es noch Tanten und Onkel.
Wenn Frau A. nun verstirbt, wer erbt dann? An sich erben ja bei nicht verheirateten Personen die Eltern. In Frau A.´s Fall ist aber ja die Mutter schon verstorben. Erbt dann der Vater und der Bruder zu gleichen Teilen? Oder sind erst die Geschwister der verstorbenen Mutter erbberechtigt?
Da Frau A keine Nachkommen hat, wird ihr Erbe zunächst auf ihre Eltern aufgeteilt. Da die Mutter nicht mehr lebt, wird ihr Teil weiter aufgeteilt auf deren Abkömmlinge, also den Bruder. Würde dieser nicht mehr leben, dann würden seine Kinder dran kommen.
Im Fall beide Eltern sind tot und es gibt keine weiteren Kinder dieser beiden (egal ob eheliche oder uneheliche), dann erben die Großeltern (also die Eltern der Eltern) von Frau A. Leben diese nicht mehr, dann deren Kinder, also die Onkel und Tanten von Frau A.
Aus diesem Grunde ist es immer besser, ein Testament zu schreiben, denn dann ist es klarer. Allerdings gibts auch hier einige Sachen, die man beachten sollte (ich sage nur Pflichtteil, "Enterbung" ect.). Am besten von einem Rechtsanwalt bzw. Notar beraten lassen. Beim Notar wird das Testament auch aufgenommen, beurkundet und zur Verwahrung zum Amtsgericht gesendet.
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