Beerdigungsbeihilfe für Geringverdiener

vom 24.09.2009, 12:11 Uhr

A und B sind beide Geringverdiener. A hat nur eine 400€-Stelle gefunden, B arbeitet bei einer Zeitarbeitsfirma und verdient auch sehr wenig. Nun war A schwanger, hat das Kind aber in der 32. Schwangerschaftswoche verloren, es war im Mutterleib gestorben. Da das Baby ja schon ein Fötus war, dürfen A und B ihr Kind beerdigen, was sie auch vorhaben. Allerdings haben die Erkundigungen beim örtlichen Bestatter ergeben, dass die Beerdigungskosten (Grabstelle, Sarg, Bestattung, Gedenkstein) sich auf einen Betrag belaufen, den sie aus eigener Tasche nicht aufbringen können.

Gibt es für solche Fälle Beerdigungsbeihilfe? Wo muss man diese beantragen und wie sehen die Sätze aus, die man bekommen kann? A und B haben sich zwar bemüht die Kosten gering zu halten, allerdings wollen sie auch nicht den letzten Ramsch für ihr totes Baby haben und die Grabstelle für ein Babygrab zum Beispiel kostet nun mal einen festen Betrag. Welche Möglichkeiten gibt es also, die Beisetzung zu finanzieren?

» Sorcya » Beiträge: 2904 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Einerseits gibt es die Möglichkeit, Bestattungskosten in Raten zu zahlen. Heutzutage wird Ratenzahlung inzwischen fast überall akzeptiert.

Eine zweite Möglichkeit wäre, daß A und B sich an das Sozialamt wenden. Dort kann eine Übernahme der Kosten beantragt werden. Falls beide eh schon ergänzendes ALG2 bekommen, können sie bei der Arge ein Darlehen beantragen, das dann zinslos in Raten vom ALG2 abgezogen wird.

Ansonsten gibt es immer noch die finanziellen Hilfen der Kirche, Caritas, Pro Familia und Co. Falls dort keine finanzielle Hilfe möglich ist, kann aber zumindest der Weg dorthin vermittelt werden.

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» merlinda » Beiträge: 530 » Talkpoints: 0,41 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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