Preise im Zeichen des Warnhinweise Wahns

vom 23.09.2009, 15:53 Uhr

Angefangen hat alles einmal mit 2,9 Millionen Dollar für einen Becher Kaffee. Diese Summe zahlte Stella Liebeck aber nicht, sie erstritt diese Summe auf dem Klageweg von McDonalds. Eigentlich natürlich, dass sich auch da auch schnell Nachahmer fanden. Ein Journalist aus Colorado, Randy Cassingham, findet dies alles ziemlich überflüssig. So werden nicht nur Unsummen von Geld verschwendet sondern auch die Gerichte von ihrer eigentlichen Arbeit abgehalten. Um diesen Irrsinn auch verstärkt in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken, verleiht Cassingham alljährlich den Stella-Award (benannt nach der Auslöserin dieser Klagewelle) den aus seiner Sicht unverschämt Klagewütigsten.

Aber auch die Firmen haben schnell dazu gelernt und überziehen ihre Produkte mit allen möglichen und auch unmöglichen Warnhinweisen. So wird inzwischen auf Brennholz der Warnhinweis abgedruckt, dass der Gegenstand in Brand geraten könnte. Auch hier gibt es inzwischen einen Preis, der den dümmsten und unsinnigsten Warnhinweis prämiert - der Wacky Warning Label Contest.

Natürlich gibt es zu beiden Preise auch Seiten im Web: www.stellaawards.com und www.wackywarnings.com.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Was ich aber nicht verstehe, ist doch die Tatsache, dass an den Klagewellen nicht die Kläger schuld sind, sondern die Gerichte und vorrangig die Gesetze. Gäbe es nicht die Aussicht auf diesen astronomischen Erfolg, gäbe es auch keine Klagewellen. Zusätzlich unterstützen die Anwälte diese absurden Dinge, da diese ja am Erfolg beteiligt werden.

In Deutschland gibt es ja ganz klare Kataloge, nach denen ein Anwalt berechnen darf. Dort geht es um den Streitwert einer Sache. Nicht um die letztlich zugesprochene Höhe einer Entschädigung. Wenn also was in dem Zusammenhang zu kritisieren wäre, dann wohl die Justiz die solche Kuriositäten zugelassen und gefördert hat.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Mein Lieblings-Warnhinweis ist ja immer noch der alte Klassiker "may contain peanuts" - auf Erdnussbutter. Was im Umkehrschluss ja bedeuten würde, dass es sein könnte, dass man ein Glas Erdnussbutter erwischt das keine Erdnüsse enthält. Da macht sogar das brennbare Brennholz noch mehr Sinn.

Aber ich muss sagen, dass mir ein Warnhinweis auf einem Kaffeebecher immer noch lieber ist als übervorsichtige Coffee Shops, die ihren Kaffee halb kalt verkaufen, das ist mir nämlich in den USA auch schon mal passiert als der Mc Donalds Fall noch ziemlich präsent warm. Und als ich den zurück gegeben habe wurde mir erklärt, dass das aus Sicherheitsgründen so sein müsste.

derpunkt hat geschrieben:Was ich aber nicht verstehe, ist doch die Tatsache, dass an den Klagewellen nicht die Kläger schuld sind, sondern die Gerichte und vorrangig die Gesetze.

Das sehe ich ähnlich. In Deutschland würde kein Gericht jemandem 2,9 Millionen zusprechen (oder das Äquivalent in Euro), der zu blöd ist um zu wissen, dass Kaffee heiß ist und dass man mit heißen Getränken vorsichtig umgehen muss. Und deshalb gibt es bei uns auch kaum absurde Klagen, oder sie werden vielleicht schon abgewiesen bevor es überhaupt zur Anklage kommt und Leute wie ich, die nicht vom Fach sind, bekommen davon deshalb nichts mit.

Deshalb sollte der Preis nicht an den unverschämtesten Kläger sondern an den dümmsten Richter geben.

Benutzeravatar

» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^