Sex: Wer darf mit wem in welchem Alter?
Viele Jugendliche kommen irgendwann mit der Frage zu den Eltern, wann sie mit ihrem Freund schlafen dürfen. So kommt ein 14 jähriges Mädchen und ein 20 jähriger junger Mann zusammen und sie sind sich nicht sicher, ob es gegen das Gesetz ist und ob der junge Mann sich strafbar macht.
Auch kommt heutzutage schon manch 13 jährige und möchte Sex. Aber wie alt darf der Junge höchstens sein, damit dieser sich nicht strafbar macht? Er darf dann auch erst 13 sein. Was sagt man als Eltern seinen Kindern, wenn man es selber nicht so genau weiß?
Jeweils am 14., 16. und 18. Geburtstag ändert sich da die Situation. Und es ist für ein Elternteil nicht einfach sich da zurechtzufinden. In dieser Tabelle Klick kann man ablesen, wer mit wem wann darf.
Habe mir mal die verlinkte Tabelle angesehen und wollte nun doch auch noch meine Laiensicht der Dinge wieder geben. Zunächst halte ich die Vorstellung für unrealistisch, dass jugendliche zu ihren Eltern kommen um danach zu fragen, ob sie Sex haben dürfen. Mal ganz davon abgesehen, dass das Thema gerade für Heranwachsende eher peinlich sein sollte. Gerade den Eltern gegenüber.
Aber nun mal zu der Tabelle. Ich denke zunächst nicht, dass es erlaubt ist, wenn 13jährige mit Gleichaltrigen Sex haben. Nur sind diese Kinder strafunmündig und daher wird das nicht verfolgt. Anders also, als es in der Tabelle dargestellt ist.
Und der Tabelle entnehme ich, es wäre erlaubt, Jugendlichen (ab 16) Geld für diese Dienstleistung anzubieten. Ich glaube eben nicht das dies in irgend einer Form zulässig ist. Geld (oder sonstige materielle Zuwendungen gegen Sex) ist nur unter Erwachsenen erlaubt! Wobei es sein kann, dass es hier entsprechende gesetzliche Änderungen gegeben haben kann, von denen ich nichts weiß. Bin ja letztlich kein Jurist! Und das Ausnutzen einer Zwangslage ist eigentlich immer verboten (was wohl dann unter Nötigung zu verbuchen wäre). Aber da spielt das Alter des Opfers keine Rolle.
Das Ausnutzen der sexuellen Selbstbestimmung von Jugendlichen nachzuweisen ist dann noch ein besonderer Gummiparagraph. Denn wer möchte wann einer Jugendlichen oder einem Jugendlichen vorwerfen, noch nicht über die notwendige sexuelle Reife zu verfügen und eigentlich nicht selbst bestimmt über die eigene Sexualität zu bestimmen? Ich denke, hier müssten schon krasse Fälle vorliegen und es ist schwer vorstellbar, dass man dies heute noch einem 15jährigen oder einer 15jährigen nachweisen oder vorwerfen kann.
Ich finde wichtig für die Jugendlichen über 14 ist zu wissen, dass alles erlaubt ist, was beide wollen und vor allem die Verhütung beide angeht! Bei Kindern (unter 14) steht jede diesbezügliche Aktivität zu Recht unter Strafe. Und die beträgt mindestens(!) zwei Jahre. Dies ist die unterste Grenze der Strafandrohung und die oberste Grenze, bei der eine Straftat noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Hallo der Punkt!
Wo entnimmst du denn der Tabelle, dass man ab 16 gegen Geld Sex haben darf. Die Felder, die gelb sind und das aussagen stehen bei 18-20 und das bedeutet, dass man sich erst ab 20 prostituieren dürfte.
Sicher hast du Recht, wenn du sagst, dass man einen 13 jährigen oder eine 13 jährige nicht belangen kann, weil sie nicht strafmündig sind. Aber es kommen heutzutage leider schon 13 järhige und haben Sex.
Meine Tochter war 15, als sie zu mir kam und mich fragte, ob sie mit ihrem 16 jährigen Freund Sex haben darf. Denn sie wollte nicht, dass er sich strafbar macht. Ich verstehe daher nicht, dass du denkst, dass ein Kind nicht zu den Eltern kommt mit so einer Frage.
Für die Jugendlichen über 14 ist nicht alles erlaubt, was sie gegenseitig wollen. Laut der Tabelle darf ein 14 jähriger keinen Sex mit einem über 18 jährigen haben.
@Diamante
Vielleicht bin ich ein wenig blind bzw. verstehe in Sachen Farbenlehre nicht alles. Nicht erlaubt (=Verboten) ist in der Tabelle rot gekennzeichnet. Wenn ich nun die Zeile oder Spalte beim Alter 14 nachgehe, ist ausschließlich der Bereich 0-13 rot.
Bei über 18jährigen ist die Bedingung der Ausnutzung einer Zwangslage (was immer verboten ist!), Geldzahlungen oder die Ausnutzung der sexuellen Unreife (fehlende sexuelle Selbstbestimmung) gegeben, damit es verboten ist. Wenn nun eine 14jährige meint, einen 50jährigen Freund zu haben, der ihr kein Geld gibt, keine Zwangslage vorliegt (wie die, sie wäre von zu Hause weggelaufen und er biete ihr Unterschlupf) und er nicht ihr erster Mann ist, dann ist diese Beziehung erlaubt! So lese ich die Tabelle.
Die zweite Sache: 21 und älter <-> 16. Hier ist das Feld grün hinterlegt. Dabei ist meines Wissens wenigstens orange richtig, da eine solche Beziehung auf Grundlage von Geldzahlungen nicht erlaubt ist. Ja, eine 16jährige darf sich nicht prostituieren bzw. der Freier macht sich strafbar. Deshalb mein Einwand, dass das grüne Feld falsch sein muss. Außer es hat sich diesbzgl. im Strafrecht was getan.
Und es freut mich natürlich, wenn Deine Tochter zu Dir kommt und auch über dieses Thema spricht. Ich unterstelle aber, dass das die Ausnahme ist. Zusätzlich unterstelle ich, dass wenn der Wunsch vorhanden ist, sich entsprechend zu betätigen, ein evtl. vorhandener strafrechtlicher Aspekt höchstens nachrangig bedacht wird.
Diamante hat geschrieben:Für die Jugendlichen über 14 ist nicht alles erlaubt, was sie gegenseitig wollen. Laut der Tabelle darf ein 14 jähriger keinen Sex mit einem über 18 jährigen haben.
Laut der Tabelle schon, nur gibt es Probleme, wenn dafür Geld gezahlt wird oder eben eine Zwangslage ausgenutzt wird. Eigentlich braucht man sich nur zur merken, wenn einer der Partner das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, der andere aber schon, dann sind sexuelle Handlungen nicht erlaubt. Ansonsten gibt es zwar grundsätzlich kein Verbot, unter Umständen können sexuelle Handlungen je nach spezieller Situation aber sehr wohl strafbar sein.
@derpunkt: was sexuelle Handlungen bei unter 14-Jährigen betrifft, das ist in Deutschland wohl wirklich erlaubt. In Österreich heißt es, dass das zwar nicht erlaubt, wegen fehlender Strafmündigkeit aber straffrei ist.
JotJot hat geschrieben:Ansonsten gibt es zwar grundsätzlich kein Verbot,
Das ist schön ausgedrückt! Ab dem 14ten Lebensjahr ist alles erlaubt und eine Strafverfolgung ist die Ausnahme - und zwar nur dann, wenn bestimmte Bedingungen zutreffen. Leicht ist der Umstand der Bezahlung festzumachen. Hier wird praktisch eine Dienstleistung gegen Geld (aber es fallen auch Geschenke bzw. andere Vorteilsgewährungen darunter!) in Anspruch genommen. Und das ist nicht erlaubt. Auch für 16-18ährige.
Das ausnutzen der Zwangslage ist auch bei über 18jährigen ein Straftatbestand. Dieser wird dann vermutlich unter sexueller Nötigung verhandelt. Und das Ausnutzen der Unerfahrenheit ist unheimlich schwer nachzuweisen. Dazu bedarf es sehr viel, bis dies wirklich festgestellt wird. Ist das aber das Opfer z.B. schon vorher oft entsprechend aktiv gewesen, so wird kaum ein Richter (bzw. Gutachter) jemals eben auf eine solche fehlende Selbstbestimmung plädieren können.
Aber Achtung: das alles sind ja nur die strafrechtlichen Aspekte. Zivilrechtlich haben die Eltern dann auch in der Frage indirekt schon ein Wörtchen mitzubestimmen. Wenn auch über einen Umweg.
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