Über Rechtsanwalt Vertrag aufsetzen - Kosten / Gebühren
Im Auftrag meiner Mutter möchte ich gern ihr Haus vermieten, wir haben auch schon einen Interessenten gefunden der das Haus mieten will. Nun haben wir uns überlegt ob es nicht sinnvoll wäre wenn ein Rechtsanwalt den Vertrag erst mal prüft. Denn wir wollen da keinen Fehler machen, nicht dass wir den Mieter dann nicht mehr raus kriegen wenn wir selber mal einziehen wollen.
Was würde sowas wohl kosten, kann man das irgendwie aus dem Internet rauskriegen was da für eine Gebühr verlangt wird?
Bei dem Vorhaben lohnt sich der Gang zu einem Anwalt kaum. Es handelt sich ja um einen Standardvorgang. Und wieso solltet ihr euch da das Aufsetzen eines individuellen Vertrags in Rechnung stellen lassen, wenn später sowieso nur Textbausteine der Standardversion genommen werden? Ich denke also wirklich, dass das Geld nur verschwendet wäre.
Einfacher und vermutlich effektiver bekommt ihr diesbzgl. Hilfe bei einem der Vermietervereinigungen. Die haben mit Sicherheit auch entsprechende Vorlagen, die genau geprüft wurden. Und günstiger als ein Anwalt sollte es euch auch kommen.
Und ganz unabhängig von allen Vertragsgestaltungen: man kann sich nie wirklich sicher sein, denn in der Vergangenheit war es schon oft so, dass ganze Textpassagen in altern Mietverträgen für nichtig erklärt wurden. Und in den meisten Fällen zu Gunsten des Mieters.
Aber bei einem echten Eigenbedarf sehe ich keine rechtlichen Probleme. Schwierig sind auch die Fälle nicht wegen der ungeklärten rechtlichen Situation, sondern weil es Leute gibt, die dann einfach nicht ausziehen! Da bringt es dem Vermieter auch nichts, im Recht zu sein, wenn er den ehemaligen Mieter nicht aus der Wohnung bekommt.
Also man bekommt in einem Schreibwarengeschäft, Standardmietverträge, wo man nur die Sachen ankreuzen muß, die einem bettreffen. Das würde Dich viel günstiger stehen als extra zu einem Anwalt zu gehen. Selbst wir haben so einen Mietvertrag und mein Mann ist Anwalt .
Wenn ihr keinen befristeten Mietvertrag macht, müßtet ihr wenn ihr die Wohnung später selber beziehen wollt, sowieso auf Eigenbedarf klagen, soweit ich mich erinnern kann.
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