Arbeitgeber zahlt Überwachung / Detektiv bei Kündigung

vom 02.11.2007, 01:03 Uhr

Laut einer Entscheidung des AG Frankfurt dürfen Arbeitgeber die Kosten für die Überwachung eines Arbeitnehmers nicht auf diese abwälzen (Az 7 Ca 1023/07), zumindest nicht automatisch.

Geklagt hat in diesem Fall eine Vermögensverwaltung gegen eine Sekretärin, welche die Kosten für einen Detektiv in Höhe von 3.500 Euro der wegen Betrugsverdachts gegen diese ermittelte, da sie während ihrer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit trotzdem an einem mehrmonatigen Heilpraktikerkurs teilnahm.

Jedoch urteilte das Arbeitsgericht Frankfurt, dass der Einsatz des Detektivs und die Kosten der Detektei nicht erforderlich waren, da der Geschäftsführer des klagenden Unternehmens seit langem wusste, dass diese an diesem Kurs teilnehme. Zudem stünde nicht fest, dass der Besuch des Kurses genesungshemmend gewesen sei und so ihre baldige Rückkehr an den Arbeitsplatz behinderte, was das Unternehmen, die die Sekretärin zwischenzeitlich kündigte, anführte.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Generell gilt aber schon, dass man während der Genesung alles unterlassen sollte, was die Genesung verzögern oder sogar gefährden könnte. Auf Nebentätigkeiten sollte man ganz verzichten.
Erlaubt ist, was der Arzt für die Genesung empfiehlt, und das kann unter Umständen auch eine Reise sein.
Man sollte sich also genau überlegen, was man im Krankheitsfall nebenher tut oder auch nicht. Bei grenzwertigen Beschäftigungen sollte man sich lieber ärztlich absichern, dass das was mn tut vom Arzt gebilligt, bestenfalls empfohlen ist.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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