Krankenversicherungspflicht in Deutschland
Frau A und Herr B sind seit August geschieden. Herr B hat im Trennungsjahr die Krankenkasse von Frau A bezahlt. Aber nach der Scheidung hat er die Zahlung nicht mehr gemacht auf Anraten seines Anwalts. Frau A lebt mit dem Kind von Frau A und Herrn B mit dem Lebensgefährten C zusammen. Frau A ist allerdings seit der Scheidung im Augist nicht mehr krankenversichert. Das Kind ist bei Herrn B mit familienversichert.
Meines Wissens besteht doch hier in Deutschland seit einiger Zeit eine Krankenversicherungspflicht, oder? Frau A will nicht zum Amt um sich arbeitssuchend zu melden. Sie ist Anfang 50 und meint sowieso keine Chance zu haben. Ausserdem sieht sie nicht ein arbeiten zu gehen. Denn sie ist in 30 Ehejahren nicht einmal arbeiten gewesen.
Würde das Amt für Frau A die Krankenversicherung übernehmen, wenn Frau A es sich nicht leisten kann? Müsste der Lebensgefährte dafür aufkommen? Der Lebensgefährte C ist doch auch verpflichtet, sich um die finanziellen Belange von Frau A zu kümmern. Schließlich macht Frau A ja den Haushalt für Herrn C und sollte ja auch dafür eine Art Entlohnung bekommen. Zumindest, was das Amt anrechnen würde.
Welche Schritte kann Frau A machen um krankenversichert zu werden? Sie wartet nun darauf, dass der Lebensgefährte C geschieden wird , damit sie heiraten können und dass sie dann mit bei ihm versichert werden kann. Aber was passiert in der Zeit mit der Krankenversicherung von Frau A? Unterhaltspflicht hat Herr B bisher nicht, weil Frau A in der ehe so viel Schulden gemacht hat, die er alleine abbezahlt. Das ist vom Gericht her aufgehoben worden. Frau A klagt wohl im Moment trotzdem gegen Herrn B. Aber bis dahin ist sie wie gesagt nicht krankenversichert. Welche Folgen kann das für Frau A haben?
Die Folgen für Frau A sind recht einfach abzusehen: Sie bleibt auf allen Kosten für die medizinische Behandlung sitzen!
Herr B ist nicht verpflichtet, sich um diesen Punkt zu kümmern. Denn für Ihre Versicherung muss Frau A selber Sorge tragen. Dazu muss sie auch beim Amt entsprechend gemeldet werden. Ich kann mir übrigens nicht vorstellen, dass sie wirklich mittellos geblieben ist.
Wenn der Mann von Unterhaltszahlungen befreit wurde (nicht für das Kind), dann muss ja irgendwo ersichtlich sein, dass die Frau in der Lage ist, für ihren eigenen Lebensunterhalt zu sorgen. Und das sehe ich in der Fallschilderung nicht. Evtl. ist das bisher nicht aufgefallen, weil Hr. C nun alle Kosten übernimmt.
Auch wenn Frau A nicht einsieht, arbeiten zu gehen, sollte sie sich doch dringend bei der Arbeitsagentur melden. Schon oder gerade auf Grund der nun fehlenden Krankenversicherung.
Nebenbei: es ist auch heute möglich, ohne einen Krankenversicherungsschutz zu leben. Denn wenn man einfach keine Beiträge zahlt, erwachsen einem auch keine Rechte. Schön ist aber nun, dass alle Versicherungen auch Basistarife anbieten müssen, so dass auch mit geringem Einkommen ein Schutz möglich wird. Früher haben privat Versicherte schon das Nachsehen gehabt, wenn sie sich die Versicherung nicht mehr leisten konnten und die gesetzlichen Kassen sie nicht mehr aufnehmen mussten.
Das meiste hat ja derpunkt schon erklärt. Nur frage ich mich gerade warum Frau A der Meinung ist, das Herr C ihre Krankenversicherung übernehmen sollte. Auch wenn sie ihm den Haushalt macht, besteht doch kein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Und Frau A hat doch ansonsten nur Vorteile aus dieser Beziehung, weil Herr C den gesamten Lebensunterhalt bestreitet.
Ansonsten gab es in der Vergangenheit auch schon Urteile wonach ein neuer Lebensgefährte nicht gleich zur Verantwortung gezogen werden kann. Ich meine mich zu erinnern, das man da erst nach drei Jahren davon ausgeht, das die Beziehung soweit gefestigt ist.
Wenn Frau A also meint, das sie sich zu fein ist zum arbeiten und auch zu stolz um sich bei der Agentur für Arbeit zu melden, dann sollte sie nur hoffen, das sie keinen Arzt benötigt bis sie Rentner ist. Denn die Kosten, wie schon gesagt, müssen von ihr selbst getragen werden.
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