Kuendigung in der Probezeit
Vor ein paar Wochen hat F in einer Firma angefangen aber F muss echt sagen dass F da sicher nicht glücklich wird. Der Chef H ist so ein A... der hat nur miese Laune und lässt das voll an den Angestellten aus. Das muss F sich echt nicht antun und je eher F da ist bin umso besser.
Wie ist das eigentlich mit der Kuendigung während der Probezeit? Kann F da von einer Minute auf die andere gehen oder muss F da auch eine bestimmte Frist einhalten?
F sollte in seinen Arbeitsvertrag schauen. Dort steht auch was über die Kündigungszeit in der Probezeit. Manchmal sind es 14 Tage oder auch 4 Wochen. Aber manchmal kann man auch von heute auf morgen gehen. So was sollte im Arbeitsvertrag auf jeden Fall vermerkt sein.
F sollte aber auch bedenken, dass er , wenn er selber kündigt (auch in der Probezeit) kein Arbeitslosengeld bekommt. Dann tritt die Sperre für F ein, die 3 Monate beträgt.
@night-smoke:
F hat in der Probezeit sehr wohl Kündigungszeit. Es gibt ja schließlich einen Arbeitsvertrag und in diesem ist das geregelt! Es kann natürlich - von Fall zu Fall - so geregelt sein, dass diese Frist eben 1 Tag ist oder so. Im Normalfall ist es aber 2 Wochen oder mehr. Soweit ich es kenne, hat man auch gesetzlich eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zugesprochen in der Probezeit - eben solange nicht anders geregelt. Das ist ja auch nur fair, denn man wird ja nicht fristlos, soll heißen außerordentlich - gekündigt. Wenn er in der Probezeit außerordentlich gekündigt wird, steht ihm sicherlich auch eine Erklärung zu, denn er will ja sicherlich wissen, warum die eigentlich Frist nicht eingehalten wird. Das ist ja aber auch gar nicht das eigentliche Thema, denn F wird ja nicht gekündigt, sondern will kündigen.
Abgesehen davon gibt es aber andersherum genauso die Frist, die eingehalten wird. F kann zwar auch fristlos kündigen, aber das auch nur aus bestimmten Gründen, die eben eine außerordentliche Kündigung zulassen. Im Normalfall wird man aber die eigentliche Frist einhalten müssen - in der Probezeit halt häufig 2 Wochen, es ist aber wie gesagt vertraglich geregelt.
Ich würde F aber dennoch vorschlagen, vielleicht noch zu warten mit der Kündigung. Wenn es für F nicht absolut unerträglich sein sollte, dort zu arbeiten, dann kann F noch dort bleiben und sich schleunigst um einen anderen Arbeitsplatz bemühen, dass heißt sich woanders bewerben. Wenn F dann etwas hat, kann er oder sie kündigen und hat dann daraus keine negativen Konsequenzen hinsichtlich Arbeitslosengeld.
@NightSmoke:
Hier geht es ausnahmsweise mal nicht darum, dass ein Arbeitgeber seinem Angestellten beziehungsweise Auszubildenden kündigen will, sondern dass der neue Arbeitnehmer den Betrieb selbst wieder verlassen möchte, da er sich mit dem Chef nicht arrangieren kann. Allerdings gilt für beide Seiten, dass die Kündigung ohne Angaben von Gründen erfolgen kann und die Kündigungsfrist üblicherweise kürzer ist als nach der Probezeit.
@Topic:
Ich kann verstehen, dass F sich in der Firma nicht wohlfühlt, wenn er immer das Gefühl hat, dass der Chef ihn und die anderen Angestellten als Fußabtreter benutzt. Weißt du zufällig, ob die anderen Mitarbeiter das genauso sehen wie F? Fühlen die sich auch ungerecht behandelt?
Im Arbeits- oder Ausbildungsvertrag müsste eigentlich angegeben sein, wie die Kündigungsmodalitäten während der Probezeit aussehen. Wie bereits gesagt wurde, variieren die hierbei üblichen Kündigungsfristen, so dass man in manchen Betrieben von dem einen auf den anderen Tag gehen kann, während man in anderen Firmen einer vierzehntägigen Kündigungsfrist unterliegt.
Unabhängig von den eventuell bestehenden Kündigungsfristen sollte F sich allerdings überlegen, ob er die negativen Aspekte einer Kündigung tragen kann und will. Natürlich sollte man sich für keinen Job der Welt kaputtmachen. Falls der Job allerdings lediglich unschön ist und nicht wirklich an die Substanz geht, sollte sich F überlegen, ob er nicht noch weiterhin in dieser Firma bleibt und sich parallel bei anderen Firmen bewirbt. Wenn er jetzt von sich aus kündigt, wird er drei Monate lang kein Arbeitslosengeld erhalten, sondern lediglich Hartz IV. Zudem würde ich persönlich niemandem raten, einen Job aufzugeben für eine ungewisse Zukunft, wenn er nicht über herausragende Qualifikationen verfügt oder einen so guten Beruf hat, dass er nicht direkt einen neuen Job bekommt.
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