Zuzahlungsbefreiung und Praxisgebühr Notarzt

vom 19.09.2009, 11:41 Uhr

Patient P musste im laufenden Kalenderjahr schon so viel zuzahlen, dass er eine Zuzahlungsbefreiung besitzt. Nun wird P am Wochenende von Schmerzen geplagt, die durchaus in der Krankheit begründet liegen könnten, weswegen P unter anderem auch schon stationär behandelt wurde.

P überlegt jetzt ob er gleich zur Notfallambulanz des nächsten Krankenhauses fahren soll oder erst zum Bereitschaftsarzt. P weiß nicht, ob er für das Aufsuchen der Notfallambulanz noch mal 10 Euro Praxisgebühr zahlen muss. Würde P erst den Bereitschaftsarzt aufsuchen, würde dieser P als Notfall in die Notfallambulanz des Krankenhauses überweisen und es wäre keine weitere Zahlung nötig. Allerdings würde sich P den Weg gern sparen, da am Wochenende ein Orthopäde Bereitschaft hat, den man als Kassenpatient nur in dieser Zeit sprechen kann - lange Wartezeiten sind vorprogrammiert.

Wisst Ihr also, ob man in der Notfallambulanz Praxisgebühr trotz Zuzahlungsbefreiung zahlen muss?

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Patient P. hat doch mit Sicherheit auch so ein Befreiungskärtchen. Das kann Patient P. bei allen Ärzten vorlegen und ist damit sowohl von der Zuzahlung der Praxisgebühr wie auch von der Zuzahlung zu Medikamenten befreit. Da ist auch egal, zu welchem Art Patient P. nun geht. Und Notfallambulanzen zählen da genauso wie jeder Arzt ( solange halt alle eine Kassenzulassung haben).

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


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