Arzttermin während der Dienstzeit

vom 20.07.2009, 18:32 Uhr

Hallo,

ich stand neulich vor dem Problem, dass ich einen Arzttermin gebraucht habe und keinen außerhalb meiner Dienstzeit bekommen konnte. Da der Termin aber notwendig und dringend war, habe ich ihn dennoch vereinbart.

Nun wüsste ich gerne, wie die rechtliche Lage zu solchen Arztterminen ist. Muss mir der Arbeitgeber während der Dienstzeit erlauben einen Arzttermin wahrzunehmen oder kann er mich „zwingen“ mir einen Tag frei bzw. Überstunden zu nehmen?

Wie reagieren eure Arbeitsgeber, wenn ihr einen Arzttermin während eurer Dienstzeit wahrnehmen müsst? Meine Leiterin versucht natürlich Verständnis dafür aufzubringen, ist aber gleichzeitig natürlich auch nicht erfreut darüber. Gerade bei uns im Kindergarten entsteht dann schnell das Problem, dass eine Person fehlt- denn die Kinder sind ja auch da, wenn ich einen Arzttermin habe. Außerdem macht es einen großen Unterschied, ob man morgens mal ne halbe Stunde später kommt oder ob man nachmittags eine Stunde früher gehen muss.

Benutzeravatar

» Nipfi » Beiträge: 3076 » Talkpoints: 8,28 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Bei uns ist es generell so, dass man sich nur einen halben oder einen Tag frei nehmen kann. Das gibt es also nicht, dass man mal 2 Stunden später geht oder mal für eine oder 2 Stunden kurz weg ist und dann wiederkommt. Mir hat die Personalleitung erklärt, das habe versicherungstechnische Gründe und könne von daher nicht anders gemacht werden. Wenn ich also einen Arzttermin habe, der beispielsweise um 13 Uhr ist, dann muss ich mir den halben Tag frei nehmen und kann dann nur von 8 - 12 Uhr arbeiten. Hätte ich den Arzttermin nun morgens um 9, dann könnte ich nur von 12:30 - 16:30 Uhr arbeiten. Ich könnte also nicht einfach dann um 10 Uhr anfangen zu arbeiten. Das finde ich eigentlich nicht so umständlich, zumindest kam ich bisher damit ganz gut klar. Ich finde es gut, dass man sich zumindest einen halben Tag frei nehmen kann, denn bei einer Bekannten von mir ist es so, dass die wirklich nur einen komplette Tag frei machen können.

Das bedeutet für sie eben auch immer, dass jeder Arzttermin, der sich anders nicht vereinbaren lässt und jeder Termin mit einem Handwerker, dazu führt, dass ihr ein kompletter Urlaubstag abgezogen wird.

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Bei meinem letzten Angestelltenverhältnis gab es für mich gar keine festgelegte Arbeitszeit. Wobei natürlich feststand, dass ich eine festgelegte Anzahl von Wochenarbeitsstunden abzuleisten hatte und dazu stand mir in einer bestimmten Zeit ein Arbeitsplatz zur Verfügung. Zwar war ich in der Regel immer zwischen 7:30 Uhr und 16:30 Uhr am Arbeitsplatz. Aber wenn keine Termine anstanden oder aber wichtige Projekte unter Termindruck bearbeitet werden mussten, dann war da durchaus Zeit auch mal einen Arzttermin einzuschieben. Das habe ich dann auch gern getan und dafür dann immer mein gut gefülltes Überstundenkonto etwas dezimiert.

Rechtlich gesehen gilt in solchen Fällen in der Regel, dass man Arzttermine außerhalb der Arbeitszeit wahrnehmen muss, nur wenn dies nicht zumutbar oder nicht möglich ist, darf man auch während der Arbeitszeit zum Arzt. Abweichungen davon können wie üblich in Tarif- oder Arbeitsverträgen geregelt sein.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Hallo,

also mein Chef hat absolut nichts dagegen, dass ich während der Arbeitszeit zum Arzt gehe, er würde sicherlich etwas sauer werden, wenn ich sehr oft zum Arzt gehen würde, was aber nicht der Fall ist.

Ich denke dein Chef wird da ähnlich reagieren, vorallem, wenn du ihm sagst, dass du zwar versucht hast einen Termin außerhalb der Arbeitszeit zu bekommen, das aber nicht möglich war, weil dein Arzt schon zu viele Termine hat. Wenn dein Chef dann immer noch ein wenig verunsichert sein sollte, würde ich ihm noch sagen, dass du Angst, dass sich die Krankheit verschlimmert und du so viel länger ausfallen würdest, als wenn du gleich zum Arzt gehst. Ich glaube, das tolleriert jeder.

» KreativX » Beiträge: 104 » Talkpoints: -0,41 » Auszeichnung für 100 Beiträge



So etwas ist bei uns durch Betriebsvereinbarungen geregelt.

Wenn man innerhalb der Arbeitszeit einen Arzttermin (oder auch Behördengänge etc.) wahrzunehmen hat, muss man dafür bezahlt von der Arbeit freigestellt werden. Wege vom und zum Arzt sind allerdings Privatsache.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Hallo,
bei uns ist das kein Problem. Mein Chef hat nichts dagegen, wenn man innerhalb der Arbeitszeit zum Arzt geht. Natürlich sollte das nicht jede Woche vorkommen und nach Möglichkeit vermieden werden. Aber wenn es keinen anderen Termin gibt, dann ist das völlig in Ordnung.

Laut Gesetz steht im BGB §616 glaube ich, dass Arztbesuche während der Dienstzeit nur in Betracht kommen, wenn du schon arbeitsunfähig warst, oder zu diesem Zeitpunkt ein Arztbesuch medizinisch notwendig ist. Ich hoffe mal, dass ich es so richtig verstanden habe. Aber da der Paragraph angegeben ist, kann man ja nochmal nachlesen. :-)

» VF2005 » Beiträge: 9 » Talkpoints: -0,01 »


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^