Korrekt geparktes Auto abschleppen

vom 16.09.2009, 21:04 Uhr

Hallo!

A hat sein Auto in der Stadt korrekt geparkt. Als er zu seinem Parkplatz hinkommt, ist sein Auto weg. Er macht eine Anzeige bei der Polizei, dass sein Auto gestohlen ist und erfährt dort, dass es abgeschleppt wurde. Als A nachfragt, warum es abgeschleppt wurde, erklärte man ihm, dass das Auto an der Fahrerseite die Scheibe zu ca 1/3 nicht geschlossen war und zum Schutz von A haben sie das Auto abschleppen lassen. Die Kosten für die Abbleppung muss A, laut Polizei, selbstverständlich bezahlen.

Ist es rechtens, dass das Auto von A im Auftrag der Polizei abgeschleppt wurde? Ist es nicht die Sache von A alleine, ob das Auto nicht gesichert ist und jeder in das Auto reinkann? Kann A dagegen angehen oder muss er die Abschleppkosten übernehmen. Durch die Zeit, die ihm verloren gegangen ist, weil er nach seinem Auto gesucht hat, ist ihm auch noch ein Auftrag durch die Lappen gegangen, was für A auch ärgerlich ist.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Hallo,

so dumm wie es für A sein mag - das ist mit eben dieser Begründung absolut rechtens. Wenn bei einem Auto die Scheiben nicht komplett geschlossen sind stellt dies ein mögliches Verkehrsrisiko nach § 7 PolG dar, da das Auto leichter gestohlen werden könnte. Hier würde für A übrigens auch der Versicherungsschutz entfallen, denn offene Fenster (wie auch angekippte bei Wohnungen) stellen eine Einbruchserleichterung dar.

Und so komisch das klingt: Es handelt sich dabei um eine Schutzmaßnahme zugunsten von A um dem Verlust oder der Beschädigung des Fahrzeuges zu verhindern. Je nachdem wo A wohnt gilt hier die örtliche Gebührensatzung oder das Landesgebührengesetz.

Aber: in der Regel wird angeraten, dass der Fahrer zumindest vorher kontaktiert werden sollte bevor so eine teure Maßnahme eingeleitet wird (Prinzip der Schadensminimierung / Verhältnismäßigkeit) - das wird meist dann empfohlen, wenn es sich um ein ortskundiges Kennzeichen handelt (also M in München aber nicht B in München) wo es den Ordnungshütern möglich ist Einkünfte über den Halter relativ problemlos einzuholen. In manchen Urteilen wird das gefordert, in anderen nicht (da gibt es also keine einheitliche Rechtssprechung, aber man könnte an As Stelle versuchen, sich darauf zu berufen).

Kann A nicht erreicht werden, so kann die Polizei eine Maßnahme direkt ausführen - A werden nach § 8 (2) PolG dann dafür die Kosten auferlegt.

Widerspruch / Anfechtung wäre möglich auf Berufung von § 8 (1) PolG - eben dass vor der Ausführung einer Maßnahme versucht werden muss den Betroffenen zu erreichen (Schadensminimierung / Verhältnismäßigkeit, §§ 677 ff BGB, BVerwG, NZV 2000, 514) und die Behörde abwägen muss, was eher im Interesse des "Verursachers" / Betroffenen, also nur ein Versuch zur Benachrichtigung oder eben die Beseitigung der (Diebstahls-) Gefahr liegt (BVerwG, NZV 2000, 514). Aber ganz ehrlich: nicht sehr aussichtsreich.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


So komisch das mit dem abschleppen eines korrekt abgestellten Autos klingen mag, denke ich wie Subotnik auch, dass das Abschleppen gerechtfertigt war! Wenngleich in dem konstruierten Fall nicht geschildert wurde, wie lange das Fahrzeug unbeaufsichtigt gewesen sein soll. Denn im echten Leben kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Streife vorbeifährt, das Fenster bemerkt und unmittelbar danach das Abschleppen beauftragt.

Was ich mich fragen würde, ist, wie es sich bei einem Cabrio verhält. Der Besitzer eines solchen kann ja nicht gezwungen werden, das Dach zu schließen? Und ich weiß, dass er die Scheiben hochstellen muss, um sein Eigentum im Wagen geschützt zu wissen. Wenn dieser aber nichts im Wagen lässt, und die Scheiben nicht hochkurbeln lässt, ist es dann so wie im hier konstruierten Beispiel?

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Bei einen Cabrio muss nur alles verschlossen sein innen bzw. nichts umherliegen, dann darf das Dach unten bleiben und Fenster müssen nicht hochgekurbelt werden. So etwas habe ich bisher auch noch nie gesehen, wenn mal auf Parkplätzen oder in Parkhäusern Cabrios standen.

Ich denke Mal, wenn die Polizei oder ein aufmerksamer Bürger ein Auto mit herabgelassener Scheibe sieht, wird schon einige Zeit am Wagen gewartet. Es könnte ja sein, dass der Fahrer nur schnell beim Bäcker neben an ist. Meist sehen die Polizisten auch in der Umgebung nach, ob der Fahrer aufzutreiben ist. Erst dann wird der Abschleppdienst benachrichtigt.

Es gibt übrigens auch Fälle, in den die Scheibe komplett runtergedreht waren, aufmerksame Bürger dies der Polizei meldeten und nichts geschah. Weder Polizei kamen zum Auto noch der Besitzer. Erst am nächsten Tag wurde dieser von der vergessenen Scheibe überrascht. Es hatte also niemand irgendwie versucht ihm Bescheid zu geben oder das Auto abzuschleppen. Hier könnte man wohl von Faulheit der Polizei reden, denn dass zuviel los ist, gilt nicht als "Ausrede".

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» Mandylein » Beiträge: 1521 » Talkpoints: 10,39 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Mandylein hat geschrieben:Bei einen Cabrio muss nur alles verschlossen sein innen bzw. nichts umherliegen, dann darf das Dach unten bleiben und Fenster müssen nicht hochgekurbelt werden.

Naja, so ist das auch nicht richtig: zwar muss bei einem Cabrio sowohl die Tür als auch das Handschuhfach und das Lenkradschloß abgeschlossenen sein aber da gibt es noch ein "lustiges Gimmick" - und zwar das abgelegene Parken.

Heißt nicht anderes, als das auch ein Cabrio wenn alles vorschriftsmäßig geschlossen wurde abgeschleppte werden kann, wenn es abgelegen geparkt wurde und hier eine Diebstahlsgefahr besteht. Und was noch toller ist: Abgelegen ist schön gummiartig. Wo eine belebte Straße da eindeutig ausfällt kann für den einen Ordnungshüter schon eine Seitenstraße zu dieser bereits abgelegen sein und für den anderen nicht.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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