Haarriss in neuem Handy, Vertrag bei T-mobile, Garantiefall?

vom 16.09.2009, 13:15 Uhr

Hallo zusammen,

mein Freund hat folgendes Problem: er hat sich vor etwa 10 Tagen ein neues HTC-Handy mit Vertrag bei T-mobile gekauft. heute Morgen stellt er fest, dass in der Oberschale an der Seite ein Haarriss ist. Entweder war dieser Haarriss da schon immer, oder er ist ihm erst heute früh aufgefallen. Jedenfalls ist Fakt, dass er das Handy sehr pfleglich behandelt hat, es ist also nicht heruntergefallen oder sonstwie behandelt worden, dass so ein Haarriss entstehen könnte. Für mich sieht das wie ein Verarbeitungsfehler aus.

Er war heute im T-Punkt und hat dies reklamiert. Normalerweise wird so etwas innerhalb von 14 Tagen nach Kauf sehr kulant behandelt, nicht so bei dieser Telekom-Filiale. Man gab ihm die Auskunft, dass dieser Schaden ein mechanischer Schaden sei und deshalb kein Garantiefall sei. Aber noch einmal: Auf dieses Handy hat nichts eingewirkt, was so einen Riss hervorrufen könnte.

Außerdem geht bei diesem Gerät von Anfang an der Lautsprecher schon nicht richtig, der Sound ist grottig. Auch hier lautete die Auskunft, dass wegen dem Haarriss angeblich sämltiche Garantie wegfalle und auch der Lautsprecher nicht repariert werde. Eine Frechheit, finde ich.
Wie kann man sich in so einem Fall verhalten, dass man das Handy doch noch als Gewährleistung umtauschen kann? Wie kann man ansonsten so einen Schaden konstengünstig beheben lassen? Zahlt da eine Versicherung (Hausrat, Haftpflicht)?

Kennt sich da jemand vielleicht aus, wo man da bei der Telekom anrufen kann oder wen man da anschreiben kann, um da die Angelegenheit erfolgreich zu klären?

Vielen Dank für die Hilfe!

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



Problem ist tatsächlich das der Schaden durch eine äußerliche Einwirkung zu Stande gekommen sein muss. D.h. eine Garantie kommt hier nicht zu tragen denn der Fehler wird als Eigenverschulden deklariert.

Rechtlich ist es meines Wissens nach so, dass der Kunde bei Übergabe des Geräts für den Erhalt sowie dessen Unversehrheit und Vollständigkeit unterschreiben muss. Das ganze als Verarbeitungsfehler durchzubringen wird schwierig und wäre seitens der T-Com äußerste Kulanz. Sofern ein mechanischer Defekt vorliegt kann das Gerät nicht für weitere Reparaturen eingesendet werden. Grund hierfür ist, das man eben nicht ausschließen kann ob der Fehler am Lautsprecher mit dem äußerlichen Schaden zusammenhängt. Da ich die Abläufe der Telekom ein wenig kenne, weiß ich das der jeweilige Mitarbeiter das Handy nicht annehmen darf.

Mein Tipp wäre das HTC zu einem freien Händler (beispielsweise mobilcom-debitel) oder zu einem Servicepartner zu bringen. Dort sind die Abläufe anders geregelt. Sollte sich herausstellen das der Lautsprecher-Defekt auf eine äußere Einwirkung zurückzuführen ist, muss man höchstens mit einem Kostenvoranschlag (idR. ca. 20 Euro) rechnen.

» rosy » Beiträge: 27 » Talkpoints: 1,01 »


Erstmal, ein meachnischer Schaden, egal welcher Art, fällt weder unter die Garantie noch die Gewährleistung, weil der Schaden, sofern nicht direkt nach Kauf reklamiert, nicht mehr nachzuweisen ist, ob der Schaden beim Kauf bestanden hat oder durch den Kunden entstanden ist (hier durch den Kunden falsch behandelt worden ist).

Daher auch die Frage, woher willst du wissen, das dein Freund das Handy immer so behandelt hat, das kein Haarriss enstanden sein kann? Dafür müßte das Handy nur in der Verpackung, eingesteckt in Watte liegen, und selbst dann wäre die Beweisführung sehr, sehr schwierig.

Somit liegt das ganze leider bei deinem Freund, der (in den meisten Fällen ist das leider so), das Handy unsachgemäß behandelt hat und dadurch einen meachnischen Defekt verursacht hat.

Der Telekomshop hat dementsprechend auch richtig gehandelt (warum sollten diese für einen Fehler geradestehen, der vermutlich beim Kauf nicht bestanden hat?

Und an meinen Vorredner, was bitte soll der Freund bei einem freien Händler (was mobilcom-debitel nun wirklich nicht darstellt), der mit dem Freund/Kunden absolut nichts am Hut hat, sondern nur seine eigenen Geräte supportet (gespeichert nach IMEI Nummern)? Selbst andere freie Händler werden da nichts weiter machen können, es sei denn, sie hätten mindestens einen autorisierten Levelsupport von der jeweiligen Firma, was mich bei HTC aber wundern würde.

Somit bliebe nur noch das Einschicken (selber einschicken, da die Telekom dies nicht machen würde), aber die Wahrscheinlichkeit, das HTC (beziehungsweise die Werkstatt) den Schaden als Garantie und/oder Kulanzleistung ablehnt, ist sehr wahrscheinlich.

Das ein weiterer Schaden besteht, ist nun ärgerlich, aber wird im Regelfall als Folgeschaden einer meachnischen Beschädigung beurteilt, so das hierauf keine Garantie bestehen würde und auch keine Gewährleistung.

Das einfachste wäre, sich ein neues Gehäuse zu kaufen, das austauschen zu lassen und dann das Gerät einschicken zu lassen (oder tauschen zu lassen, wie auch immer).

Weitere, wenn auch langwierige und kostenintensive Möglichkeit wäre natürlich, das ganze anwaltlich regeln zu lassen, aber ob sich das lohnt. Schreib erstmal einen sachlichen Brief an den T-Mobileservice (oder direkt an den Vorstand) und schildere ruhig und sachlich das Problem. Meistens wird dann doch etwas auf Kulanz bewegt, manchmal aber auch nicht, hängt dann natürlich auch mit dem Kundenstatus und dem Auftreten bisher zusammen ;).

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