Ausgeliehene Dinge vom Kind zerstört - was nun?
Mir ist es schon häufiger passiert, dass ich etwas Ausgeliehenes versehentlich so aufbewahrt hatte, dass es für die Kinder erreichbar ist. Schon zweimal wurde mir etwas von meiner Tochter zerstört, dass ich nur ausgeliehen hatte. Natürlich bin ich selber schuld, ich hätte eben besser darauf achten können, dass es nicht erreichbar ist, wenn sie sich einen Stuhl holt, während ich auf dem WC bin.
Ist euch das auch schon passiert oder bin ich die einzige? Wie habt ihr reagiert?
Ich habe 3 Kinder, mittlerweile sind sie schon 15,10,8 Jahre alt und als sie noch klein waren, ist uns das auch sicher öfters passiert. Meistens waren es CDs oder Computerspiele, die dann zerkrazt waren oder einfach zerbrochen sind.
Eigentlich habe ich nur meistens von meiner Schwester die Sachen ausgeborgt, die war halt nicht so "streng" bei diesem Umgang, da sie selber 3 Kinder in dem Alter meiner Jungs hat. Und ihre KInder auch ab und an geschafft haben etwa kaputt zu machen. Gottseidank war der Wert der Sachen nicht so hoch, somit haben wir es eventuell nachgekauft oder haben dafür halt eine andere CD oder ein anderes Spiel hergeschenkt.
Wären das wirklich sehr teuere Sachen gewesen, hätte ich schon geschaut, das ich die Sachen wirklich ordentlich kindersicher verstaue.
Hallo!
Nein, mir ist sowas noch nicht passiert. Ich habe auf die Dinge, die ich mir ausgeliehen habe wirklich immer serh gut geachtet. Entweder habe ich sie ins Schlafzimmer gelegt, wo die Kinder nicht ungefragt reingingen, weil ich auch eine Prvatsphäre habe oder aber (als ich nur ein Wohnschlafzimmer hatte) wurden die ausgeliehenen Sachen in den Wohnzimmerschrank gelegt und die Kinder haben keine Schränke aufgemacht, wenn ich es nicht gesagt habe.
Ich hatte wahrlich keine Engel als Kinder. Aber sie sind nicht einfach an Sachen gegangen, die ich irgendwo hingelegt habe. Sie haben auch keine Regale ausgeräumt oder den Tisch abgedeckt. ich konnte alles liegen lassen, ohne dass sie irgendwas weggenommen haben. Sie hatten genug Abwechslung und Spielsachen, mit denen sie umgehen konnten, wie sie es für richtig hielten. Aber meine Sachen haben sie nicht kaputt gemacht.
Ich denke, dass du die ausgeliehenen Sachen einfach IN den Schrank legen solltest. Denn ich denke auch, dass einige Leute dir bestimmt nichts mehr leihen, wenn sie es kaputt wiederbekommen.
Das ist natürlich keine so schöne Sache, aber sollte den, der dir die Sachen ausgeliehen hat, nicht zu sehr verärgern, wenn es denn wirklich erkennbar ist, dass es von den Kindern zerfetzt oder kaputt gemacht worden ist. Zudem könnte man auch argumentieren, dass der Ausleihende es dir ja auch gar nicht erst hätte leihen müssen, wenn er weiss, dass du Kinder hast und die Gefahr dabei natürlich grösser ist, dass etwas kaputt geht.
Im Prinzip bin ich aber schon der Meinung, dass man gerade auf ausgeliehene Dinge besonders aufpassen sollte. Es ist nämlich immer unschön, wenn man etwas ausgeliehenes kaputt zurückkriegt. Bei Privatpersonen vor allem bei Freunden und Bekannten ist es zwar meist unangnehem, dieses Malheur einzugestehen, aber oftmals nicht soo schlimm. Schlimmer ist es, wenn man beispielsweise Bücher aus der Bibliothek kaputt macht. Die haben da nämlich, eigentlich verständlicherweise, meist kein Einsehen und man darf Ersatz leisten. Habe ich leider auch schon machen dürfen, weil ich durch wirklich eigene Dummheit ein paar Noten unbrauchbar gemacht habe.
Ich würde bei der Rückgabe an Freunde und Bekannte auf jeden Fall immer auf den Mangel hinweisen und eventuell gleich anbieten, dass man für den Schaden aufkommt und eventuell Ersatz leistet oder sich an der Neuanschaffung beteiligt, wenn der Betrag nicht all zu sehr die eigenen finanziellen Verhältnisse überschreitet.
Außerdem weiss ich gerade nicht, in wie weit vielleicht die Haftpflichtversicherung dafür aufkommt, denn letztendlich hat man ja jemand anderem Schaden zugefügt und dafür hat man ja eine Haftpflichtversicherung. Weiß da jemand etwas genaueres?
diezeuxis hat geschrieben:Außerdem weiss ich gerade nicht, in wie weit vielleicht die Haftpflichtversicherung dafür aufkommt, denn letztendlich hat man ja jemand anderem Schaden zugefügt und dafür hat man ja eine Haftpflichtversicherung. Weiß da jemand etwas genaueres?
Sofern der Sachverhalt der Versicherung so geschildert wird, wie er auch vorliegt (und das sollte er, da sonst ein Versicherungsbetrug vorliegt!) kommt hier leider keine Privathaftpflichtversicherung für auf. Wenn man versehentlich fremdes Eigentum beschädigt, beispielsweise weil man etwas fallen lässt, so muss dieses Eigentum auch in den Händen des Eigentümers sein, damit die PHV aufkommt. "In den Händen" ist natürlich nicht wortwörtlich zu nehmen. Aber sobald der Eigentümer etwas an eine dritte Person ausleiht und diese es zum Beispiel mit zu sich nach Hause nimmt oder woanders hin, dann befindet es sich nicht mehr "in den Händen" des Eigentümers, denn es wurde ja wissentlich verliehen.
Was jemand sich wiederrum ausgeliehen hat, befindet sich - für den Moment! - in seinem Besitz. Wenn einem selbst der eigene Besitz kaputt geht, ist man selbst auch der Zahlende. Wenn ich mein eigenes Auto gegen eine Wand setze, zahlt mir die Versicherung dafür auch nichts Die Haftpflicht dient ja für Schäden am Eigentum Dritter.
Was im Einzelfall zu prüfen wäre ist, ob die eigene Hausratsversicherung diesen Schadenfall dann als Schaden vom Haushalt des Versicherten anerkennt. Dies kann auf jeden Fall nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen, zum Beispiel wenn eine Katze eine Vase umwirft (Katzen fallen tatsächlich in die Hausratversicherung und Hunde nicht - verstehe das wer will, es ist so ). Ein durch ein Kind verursachter Schaden kann theoretisch auf die selbe Art aufgenommen werden - dafür muss allerdings gewährleistet werden, dass die Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt wurde und inwieweit das Kind schon so weit ist zu verstehen, was es da eigentlich tut (das Alter spielt dabei sicherlich eine Rolle). Mutwillige Zerstörung würde natürlich nicht bezahlt werden. Und neben diesen Faktoren spielt der Versicherungsumfang des Versicherten noch eine Rolle.
Wer selbst keinerlei Gegenstände von größerem Wert besitzt und sich dann eine schweineteure Prozellanvase aus der Ming-Dynastie von seinem Bekannten leiht, dieser Schaden fällt sicherlich nicht in die Preisklasse des sonstigen Inhalts vom Haushalt und würde somit nicht gedeckt werden. In Fällen wie das genannte Beispiel einer Musik-CD würde ich es da auf ruhig auf den Versuch ankommen lassen und den Schadenfall der Versicherung wahrheistsgetreu melden (also auch erwähnen, dass er ausgeliehen wurde!) und dann als Begünstigten natürlich den Verleiher benennen. Mehr als ablehnen kann die Versicherung nicht
Ich würde versuchen für Ersatz zu sorgen wenn möglich und dem Verleiher erklären was passiert ist, vielleicht noch ne nette Kleinigkeit als Entschuldigung drauflegen. Und bei der anderen Seite kommt es sehr darauf an wie alt der kleine Zerstörer ist.
Ein echt kleines Kind kann man zwar auschimpfen und klar machen das es so nicht geht, aber sehr viel mehr wird da nicht gehen- und auch nichts bringen. Je größer das Kind ist, desto eher kann man dann das Kind auch in die Widerbeschaffung einbeziehen a la "Du hast es zerstört, also hilfst du auch aktiv dabei es zu ersetzten". Das ein Kind die Mingvase, die man aus mysteriösen Gründen ausgeliehen hat (:-) ) nicht ersetzten kann ist klar.
Aber wenn man den Neukauf einer zerstörten, geliehenen CD mit dem Taschengeld verrechnet, dann bringt das Zerstören schon gleich gar keinen echten, ungetrübten Spß mehr.
Mir ist es bisher ein Mal passiert, dass mein Sohn fast etwas zerstört hätte, dass ich ausgeliehen hatte. Dummerweise war mein Sohn gerade in der Phase sich selbst bedienen zu wollen und neben der Kanne Tee lag auch ein ausgeliehenes Buch auf dem Wohnzimmertisch,dass ich gerade las. Ich konnte das Buch schnell genug vor den Fluten retten.
Seitdem bin ich zwar vorsichtiger mit ausgeliehenen Dingen. Habe aber auch schon überlegt, was zu tun wäre, wenn es wirklich mal zum schlimmsten Fall käme. Da ich mir grundsätzliche keine wertvollen Sachen ausleihe, würde ich die einfach ersetzen. Da man ja in der Regel schon merkt, ob etwas neu oder eben doch schon benutzt ist, würde ich aber auch erwähnen, dass ich Ersatz beschaffen musste, da das ursprünglich ausgeliehene Etwas kaputt gegangen ist.
Mir ist es zwar noch nie passiert, dass unser Sohn etwas Ausgeliehenes kaputt gemacht hat, aber leider schon mal, dass er etwas kaputt gemacht hat, als wir bei jemandem auf Besuch waren.
Die Situation war beide Male sehr unangenehm, aber es waren beide Male glücklicherweise keine wertvollen (persönlich und auch preislich) Gegenstände, sodass die Betroffenen darüber hinweg gesehen haben und nicht weiter verärgert waren. Da mir die Betroffenen beide gesagt hatten, dass ein Ersatz nicht notwendig war, habe ich es dabei belassen.
Wenn unser Sohn aber etwas von jemand anderem kaputt macht, biete ich stets an einen Ersatz zu kaufen! Ich denke, dass es das Mindeste ist, was ich in einer solchen Situation tun kann.
Hi!
Also mein Sohn hat auch noch nie was kaputt gemacht, was ich mir ausgeliehen habe. Wo er kleiner war, habe ich einfach die Sachen, da aufbewahrt, wo er einfach nicht dran kam oder nicht dran durfte. Und er hat sich dran gehalten.
Nun ist mein Sohn alt genug, um Sachen, die ihn nicht gehören zu respektieren und geht nicht dran. Und wenn ihn mal was interessiert, fragt er mich erst, um Erlaubnis, ob er es haben kann. Und genau so ist es mit seinen Sachen, er möchte auch gefragt werden ob man es haben darf.
Wir haben öfters das Problem, wenn wir was ausleihen bekommen wir es kaputt zurück. Und ich lege dann darauf wert, den gegenstand ersetzt zu bekommen. Das beste Beispiel ist meine Nichte, entweder sind die Sachen verschwunden oder sie sind kaputt. Und ich bin der Meinung mit 20 Jahren kann man, Sachen von anderen respektieren. Aber ich sehe es schon an ihren Kinder, den wenn schon die Mutter es nicht kann, wie sollen es die Kinder lernen.
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