Unerwünschte "Mitbewohner" aus WG werfen

vom 15.09.2009, 13:07 Uhr

Hallo!

Studentin A wohnt in einem Studentenwohnheim und zwar in einer Wohngemeinschaft mit sechs Mitbewohnern. Es handelt sich dabei um eine Pflichtgemeischaft, trotzdem gab es bislang kaum Reibungspunkte und man nutze Küche und Wohnzimmer gemeinsam. Wenn jemand lernen wollte, wurde dies respektiert und auch bei der Badbenutzung wurden stillschweigende Abkommen getroffen.

Nun ist im vergangenen Semester aber ein Erstsemesterstudent B eingezogen, der eigentlich auch sehr nett ist. Allerdings bekommt er sehr oft Besuch von seiner Familie. Entweder kommen diese mindestens zweimal im Monat über ein Wochenende mit seinem jüngeren Bruder oder dann einen Monat mal eine komplette Woche durchgehend nur die Eltern. Diese nutzen dann auch Gemeinschaftsräume, Küche und Bad, machen diese aber niemals sauber. Außerdem respektieren sie nicht, dass in der WG jeder sein eigenes Geschirr hat, wenn Studentin A also mal ihr Nudelsieb braucht, dann kann essein, dass es grade bei Familie B in Benutzung ist.

Da Familie B auch am Wochenende abends im Wohnzimmer rumsitzt, kann dort auch nicht mehr ein gemeinsamer, wg-interner TV-Abend oder Partys stattfinden. Alles noch vertretbar soweit, wenn auch sehr ärgerlich. Ruhezeiten werden von Familie B allerdings auch nicht respektiert undsi kommen regelmässig gegen Mitternacht nach Hause (aus dem Theateroder so) und wecken alle auf.

Unter der Woche nutzt Familie B jedoch genau in der Zeit das Bad, in der fünf der sieben Wohnungsbewohner sich waschen und duschen müssen, da sie zur Vorlesung müssen. Deshalb gab es auch schon oft Ärger und Auseinandersetzungen, Familie B argumentiert immer, dass sie das Zimmer bezahlen und deshalb auch das Recht haben hier zu wohnen. Dass die anderen Mitbewohner aber dann ungewaschen in den Unitag starten müssen, weil Mutter B von halb sieben bis halb acht das Badezimmer blockiert interessiert sie nicht, man müsse "eben vorher aufstehen".

Die WG hat sich nun geschlossen beim Vermieter beschwert, jedoch hat sich nichts an der Situation geändert. Was kann man noch tun, um diese Familie B dauerhaft aus der Wohnung fernzuhalten?

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» Feuerputz » Beiträge: 1415 » Talkpoints: 7,29 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich fürchte, dass zwar die rechtmäßigen Bewohner vollkommen im Recht sind. Die Familie des Studenten B ist durchaus nicht berechtigt, über das Zimmer und die Wohnung frei zu verfügen, nur weil diese die Miete bezahlen! Das Zimmer in der WG welches auch die Mitnutzung der Gemeinschaftsräume mit einschließt ist schließlich vom Studenten B gemietet worden!

Zwar kann man nichts dagegen unternehmen (und das ist gut so!), wenn dieser ab und an mal seinen Bruder zu Besuch hat. Oder (s)eine Freundin. Doch hier wird diese Regel vermutlich massiv missbraucht!

Ich denke jedoch, dass hier eine juristische Auseinandersetzung letztlich nicht den gewünschten Erfolg bringt. Welchen Nutzen hätte die WG, wenn das letztinstanzliche Urteil der WG Recht zuspricht, dies aber erst nach drei Jahren eines Rechtsstreits? Und selbst der Vermieter kann eben nicht untersagen, dass Student B Gäste über Nacht bei sich hat.

Da bleiben eben die subtileren Möglichkeiten. Wobei das noch nicht mal böse gemeint ist! Ich würde in der Situation insofern keine Rücksicht mehr nehmen, und die Gemeinschaftsräume auch in Anwesenheit der Gäste nutzen. Bei fehlendem Geschirr und Besteck gerne auch bei Student B nachfragen und selbst wenn es dort in Benutzung ist, es trotzdem und auf der Stelle zurück fordern.

Zu guter Letzt die Situation dem Studenten B schildern. Das Problem mit dem Bad ist ja wirklich massiv! So ist nämlich ein Zusammenleben wirklich künstlich erschwert und ich denke bzw. erwarte schon, dass Student B die Problematik begreift und Gegenmaßnahmen ergreift!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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