Ungeschnittene DVDs aus Österreich legal?
In Österreich ist ja die Zensur anscheinend etwas weniger streng. Deshalb sind dort oft ungeschnittene DVDs erhältlich, die man in Deutschland nicht erwerben kann. Es gibt natürlich auch einige Online-Versender in Österreich.
Nun meine Frage: Ist es legal bei solchen österreichischen Online-Versendern DVDs zu kaufen, die in dieser "Schnittfassung" nicht erhältlich sind? Was kann passieren?
Solange man es nicht gewerblich betreibt, also die Filme zum Weiterverkauf einführt, egal in welchen Größenordnungen (auch wenn bestimmte Größenordnungen schon den Verdacht auf gewerblich erregen), ist das kein Problem. Sprich: Privatimporte von indizierten oder beschlagnahmten Medien sind legal, solange es sich nicht um verbotenes Material handelt.
Und handelt es sich darum: Dann kann eine Beschlagnahme durch den Zoll erfolgen und vielleicht noch eine Anzeige nachgeschoben werden, die in der Regel aber oft eingestellt wird - sogar wenn es sich um verfassungswidriges Material nach § 86a StGB handelt, da hier § 86 StGB (4) greift (mögliche Einstellung wegen geringer Schuld).
Aber: Das gilt nur für den privaten Besitz und Konsum (!), d. h.: diese Medien dürfen im Falle einer bestehenden Indizierung Jugendlichen und Kindern nicht öffentlich zugänglich gemacht oder überlassen werden (Vorführung, zum spielen ausleihen usw.). Hier gelten die normalen Regeln was die Indizierung angeht. Handelt es sich um beschlagnahmte Medien so dürfen diese niemandem verkauft werden, öffentlich vorgeführt, überlassen, beworben usw. werden - also auf gut Deutsch: Man darf es zuhause haben und selber nutzen - und alles was darüber hinaus geht kann Probleme geben.
Ausnahme: Nach § 131 (4) StGB (Erzieherprivileg) kann ich als gesetzlicher Vormund darüber entscheiden, ob ich meinem Kind das überlassen möchte oder nicht - solange man nicht grob seine Erziehungspflciht verletzt. Heißt ebenfalls auf gut deutsch: Ermögliche ich meinem 15, 16, 17jährigen (also: jugendlichen) Kind den Zugang zu meiner privaten Horrortheke mit beschlagnahmten Titeln und jenen auf dem Index kann das noch darunter fallen, lasse ich da meinen 5 jährigen Piefke ran sollte ich mir gute Argumente zurechtlegen .
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