Patienten-Arzt-Kommunikation- was darf der Patient wissen?

vom 02.09.2009, 07:39 Uhr

A kommt mit starken Unterleibsschmerzen ins Krankenhaus. Schnell wird anhand einiger Untersuchungen klar, dass es sich um eine Entzündung des Darmtraktes handelt. Die Ursache steht allerdings noch nicht fest. So werden einige Proben entnommen. A wird stationär aufgenommen.

Nach der ersten Visite durch den behandelnden Arzt steht fest, dass die Testergebnisse in drei Tagen feststehen. Solange muss A mindestens im Krankenhaus bleiben, danach kann mit der eigentlichen Therapie begonnen werden.

Nach ein paar Tagen frägt A nun bei der Krankenschwester B nach, ob denn nun Ergebnisse da wären, was die Diagnose sei, wie die weitere Behandlung aussähe. B antwortete, dass die Ergebnisse bereits seit zwei Tagen feststünden, sie mir diese aber nicht mitteilen könne und sie auch den Arzt nicht holen würde. Oftmals würden Patienten die medizinischen Berichte falsch verstehen, es würde zu Missverständnissen kommen. Alles weitere solle der Hausarzt mit dem behandelnden Arzt besprechen, A könne hier leider keine Auskunft bekommen.

A war zum ersten Mal im Krankenhaus, dennoch war A stark verwundert, dass man nichts über die eigene Krankengeschichte erfahren durfte. Ist es tatsächlich so, dass die Kommunikation lediglich zwischen Hausarzt und behandelndem Arzt stattfinden kann?Wieviel darf man als Patient erfahren?

» steffi11191 » Beiträge: 1275 » Talkpoints: -2,88 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Hallo!

Kann es sein, dass A da was falsch verstanden hat? A hat eine Krankenschwester gefragt. Krankenschwestern dürfen generell keine Auskunft geben. Wenn A den Arzt gefragt hätte, hätte dieser Auskunft geben müssen. Eine Krankenschwester kann ihren Job verlieren, wenn sie Diagnosen den Patienten weitergibt. A sollte einen Arzt ansprechen und darauf bestehen, dass der Arzt dann A ganz genau und verständlich erklärt was Sache ist. Auch wenn A was nicht versteht sollte A nachfragen und es sich übersetzen lassen, damit keine Mißverständnisse aufkommen.

Die Frage ist nun, warum die Krankenschwester B den Arzt nicht holen wollte. Vielleicht sollte A bis zur Visite warten? Da ja jeden Tag im Krankenhaus Visite ist, hat die Krankenschwester B das vielleicht für nicht notwendig gehalten den Arzt extra zu holen oder vielleicht war der Arzt bei einem Notfall. Aber dennoch ist A berechtigt zu erfahren, was nun los ist . Der Hausarzt hat erst wieder was damit zu tun, wenn A zur Weiterbehandlung dort hin geht. Es kann schon mal sein, dass der Krankenhausarzt auch mit dem Hausarzt bespricht, was weiter gemacht werden soll. Aber der Hausarzt ist, wenn man im Krankenhaus liegt nicht mehr der behandelnde Arzt.

A soll sich nicht abwimmeln lassen und den Arzt im Krankenhaus fragen, was Sache ist. Aber eine Krankenschwester ist nicht befugt was zu sagen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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