Gerichtsverhandlung: Öffentlich oder nicht öffentlich

vom 22.08.2009, 21:46 Uhr

Hallo!

Wer bestimmt eigentlich, ob eine Gerichtsverhandlung öffentlich ist oder nicht und wo kann man erfahren, welche Gerichtsverhandlungen öffentlich sind. Eigentlich dachte ich immer, dass Gerichtsverhandlungen vom Familiengericht nicht öffentlich sind. Denn als ich geschieden wurde und es auch Gerichtsverhandlungen wegen Sorge- und Besuchsrecht gab, war alles unter Auschluss der Öffentlichkeit. Das stand sogar an der Tür.

Frau B hat nun eine ähnliche Gerichtsverhandlung gehabt. Es ging da auch um ihre Scheidung und das Sorgerecht der Kinder und in dem Saal saßen auch Leute, die damit nichts zu tun hatten und der Gerichtsverhandlung nur zuschauten. Ich fand das sehr komisch, weil so eine Verhandlung ja doch sehr intim ist.

Wer bestimmt das und wie kann man als Beteiligte/r darauf Einfluss nehmen. Frau B steht nämlich noch eine Gerichtsverhandlung bevor und sie will nicht, dass wieder jeder Mithören und sehen kann.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Grundsätzlich sind Verhandlungen sowie die Verkündungen öffentlich. Das aber dient nicht dazu, dass sich Leute ihre persönliche Neugier befriedigen können, sondern der Kontrolle der Gerichte durch die Öffentlichkeit.

Leider kann nicht verhindert werden, dass dennoch Menschen an Gerichtssitzungen teilnehmen, die das ausschließlich aus Sensationsgier machen. Dem Umstand dürfte es auch zu verdanken sein, dass z.B. nur noch die Hauptverhandlung von Strafverfahren öffentlich abgehalten wird.

Aber selbstverständlich kann von einer Verhandlung die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Mir sind da folgende Gründe bekannt:
- im Verlauf kommen ganz persönliche Dinge von Beteiligten (auch Zeugen!) vor. Es also schutzwürdige, private Interessen gibt, die verletzt werden würden.
- außerdem wenn z.B. durch die Verkündung von privaten Geheimnissen es zu einer Strafverfolgung kommen können.

Und ob die Öffentlichkeit auszuschließen ist oder nicht entscheidet der Richter. Meist wohl auf Antrag der Beteiligten.

Klar aber ist auch, dass bei Verhandlungen mit Kindern und auch Jugendlichen die Öffentlichkeit immer auszuschließen ist, da hier eben noch die schutzwürdigen Interessen von Minderjährigen eine Rolle spielen.

Ob eine Verhandlung nun öffentlich ist oder nicht wird in der Regel Zeit- und auch Ortsnah bekannt gegeben. Wem es oft langweilig ist, der kann also zum Gericht gehen und dort die Aushänge studieren und dann je nach Interesse einer Verhandlung beiwohnen …

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Es ist in jedem Verfahren nach dem entsprechendem Gesetz geregelt ob eine Verhandlung Öffentlich oder nicht Öffentlich ist. Es gibt aber Ausnahmen für nichtöffentliche Verhandlungen das Leute trotzdem mit als Zuhörer sind.

Zu diesen Ausnahmen zählen Jurastudenten und auch Auszubildende, zu Lehrzwecken. Die haben also da nichts mit Sensationslust zu tun, da sie auch zur Verschwiegenheit verpflichtet sind und somit nichts aus dem Gerichtssaal an die Öffentlichkeit bringen dürfen.

» MeinGummimotzi » Beiträge: 8 » Talkpoints: 3,48 »



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