TÜV - kann man überziehen?

vom 27.08.2009, 09:32 Uhr

In diesem Monat läuft meine TüV-Plakette ab, und es ist an der Zeit, mein Auto wiedermal zur Untersuchung zu bringen. Jetzt habe ich mal gehört, dass man auch ein bisschen von der Zeit her überziehen darf mit dem TÜV, also erst im nächsten Monat z.B. hin muss.

Habt ihr davon schonmal gehört? Ich dachte immer das kostet Strafe? Vielleicht kennt sich ja jemand von euch aus?

» Carmili » Beiträge: 539 » Talkpoints: 0,62 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Hallo!

Du kannst den TÜV überziehen. Aber wenn du statt im September erst im November gehst, dann wird der nächste TÜV trottzdem im September in 2 Jahren wieder fällig. Damit sparst du im Prinzip also kein Geld, wenn du jedesmal den TÜV überziehst. Strafen gibt es erst am dem dritten Monat. So hat es jedenfalls der TÜV meinem Mann erzählt, der sich auch ein wenig verspätet hat beim TÜV.

Mein Mann hat den TÜV in der Vertragswerkstatt machen lassen und bekam vorher keinen Termin. Er musste im Mai zum TÜV und ist erst im Juni gegangen. Die TÜV Plakette ist aber wiederum nur bis Mai gültig.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Du kannst überziehen. Wie geschrieben wird die Plakette aber zurückdatiert. Die Strafe wird auch erst fällig, wenn die Polizei dich mit abgelaufenem TÜV erwischt. Je länger der TÜV abgelaufen ist umso höher werden die Strafen. Bis hin zu Punkten in Flensburg.

Ich hab mich vor einigen Wochen selber mit dem Thema beschäftigt, weil ich hier einen Wagen hatte, der nur noch rumstand. Letztendlich bin ich 8 Monate zu spät zum TÜV gefahren. Da ich auf dem Weg nicht erwischt wurde, wurde keine Strafe fällig. Trotzdem war es für mich schon blöd für nichts 8 Monate Steuern und Versicherung zu zahlen. Noch schlimmer war, dass von 24 Monaten bereits 8 abgelaufen gewesen sind.

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» Sonty » Beiträge: 1997 » Talkpoints: 20,24 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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