Haben Großeltern das Recht ihre Enkel zu sehen?
Frau A und Herr B haben sich getrennt. Aus der Ehe entstanden 2 Kinder C. Herr B kümmert sich nicht viel um die Kinder und wenn, dann nur sporadisch und eher selten. Die Mutter A hat es am Anfang immer zu verhindern gewusst und B hat dann die Lust verloren. Die Eltern von Herrn B , also die Großeltern der Kinder C haben immer sehr an ihren Enkelkindern gehangen und die Kinder auch an ihnen. Zur Ehezeit von A und B waren die Kinder oft bei den Eltern von B und es war schon fast das zweite zu Hause der Kinder C.
Seit der Trennung haben die Großeltern ihre Enkel nicht mehr gesehen. Anrufe werden sofort abgeblockt und Frau A verhindert, dass die Kinder C die Eltern von B sehen. Selbst Geschenke werden zwar angenommen, aber dafür wird sich nicht bedankt. Die Trennung ist nun 6 Monate her und die Großeltern sind sehr traurig. Herr B hat sich in der Ehe viel anderweitig vergnügt und darüber ist A wahrscheinlich so verletzt, dass sie nicht will, dass die Eltern von B die Kinder sehen.
Die Großeltern möchten nun versuchen auch ein Besuchsrecht / Umgangsrecht zu bekommen. Hätten sie eine Chance oder ist es nicht machbar, dass Großeltern ein Umgangsrecht zugesprochen bekommen? Die Kinder sind 8 und 9 Jahre alt . Die Großeltern sind davon überzeugt, dass die Kinder auch Sehnsucht nach ihnen haben.
Ich habe eine Freundin, da haben die Grosseltern ein Besuchs- und Umgangsrecht gerichtlich erstritten. Allerdings war das Kind unehelich. Der Vater des Kindes hat sich aber mehr oder weniger regelmässig um das Kind gekümmert. Und er hat auch Unterhalt bezahlt und das soweit ich weiss, ohne Probleme.
Im Haushalt der Mutter gibt es allerdings mittlerweile drei weitere Kinder. Die Grosseltern des ältestens Kindes haben Geld. Können dem Kind alles mögliche ermöglichen und tun das auch. Was natürlich manches mal für die Mutter dann schon schwierig war. Allerdings muss man den Grosseltern des grossen Kindes zu Gute halten, das sie immer von vier Enkelkindern spricht. Auch alle Kinder was zu Weihnachten bekommen.
Wie es dazu kam, das sie Grosseltern das Besuchsrecht erstritten, weiss ich nicht mehr. Ich weiss nur, das es da abgezählte Wochenende gab, an denen das grosse Kind bei den Grosseltern zu sein hatte. Die Ferien wurden zwischen Mutter und Grosseltern aufgeteilt, genauso die Feiertage.
Das "Problem" hat sich aber mittlerweile eh erledigt, weil das Kind irgendwann kam, es möchte lieber beim Vater leben. Der wohnt allerdings im Haus der Eltern.
Ich für mich denke bei so Fällen, wie du ihn beschreibst, immer, die Grosseltern können ja nichts dafür, was ihr Sohn gemacht hat. Und vorallem wenn zwischen Kindern und Grosseltern eine enge Bindung bestand, sollte man die nicht einfach so zerstören. Wobei ich aber auch die Ängste der Mutter verstehen kann.
Ja, die Großeltern hätten nach § 1685 Umgangsrecht (anderer Personen) sowie § 1684 2 - 4 ein Recht darauf, ihre Enkel sehen zu dürfen, wenn es dem Kindeswohl dienlich ist.
Dienlich ist dies in der Regel immer, solang eine positive Rückwirkung auf die Entwicklung des Kindes vom Kontakt mit den Großeltern erwartet werden kann. Sollten diese also wirklich am Kindeswohl interessiert sein und keinen Streit säen wollen spricht da wenig dagegen. Jedoch würde ich davon absehen, dass vor Gericht durchzusetzen solange ein Gespräch, in welchem man zur Not daraufhin hinweisen kann, nicht scheitern sollte.
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