Wegen Maklergebühr keinen Nachmieter finden

vom 20.08.2009, 09:25 Uhr

Exakt so war es bei uns auch - allerdings in umgekehrter Seite. Wir waren auf Wohnungssuche und wurden fündig. Wir hätten die Wohnung auch sofort genommen - allerdings war da ein Haken: Maklergebühren von fast 1000 Euro wären zu entrichten gewesen. Wir ließen das natürlich nicht mit uns machen und schauten uns um.

Nun haben wir eine Wohnung, die etwa in gleichwertigem Zustand sind, die aber wesentlich günstiger ist und bei der wir keine Maklergebühr zahlen mussten. Die Wohnung hingegen, die wir zuerst angesehen haben, steht seit Monaten leer. Dass die Vermieter da nicht klüger werden?

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Midgaardslang am 21.08.2009, 08:58, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


@Subbotnik
Richtig ist, dass ich kein Jurist bin. Macht aber auch keinen Unterschied, weil eine Rechtsberatung über ein öffentliches Forum nicht statthaft wäre. Ich sehe meinen Beitrag auch auf keinen Fall als Rechtsberatung!

Spiegel TV schaue ich übrigens in letzter Zeit auch nicht - denke mir aber, dass es hier hilfreich sein könnte, die "Drei-Nachmieter-Stellen" Legende (vielmehr ist es ja ein Märchen) aus der Welt zu schaffen :lol: Gerne noch einmal und wirklich ganz ohne einen beratenden Charakter: es ist ein schlicht weit verbreiteter Irrtum, einen Mietvertrag vorzeitig kündigen zu können, wenn man drei (bzw. egal wie viele) Nachmieter präsentiert!

Das eine Härtefallregelung(!) zur Aufhebung von Verträgen jenseits der vereinbarten Zeiträume führen kann mag sein. Aber in der Ausgangsfrage ließ nichts auf einen Härtefall deuten. Und das Behaupten oder Konstruieren eines solchen Falles zieht in aller Regel ärger nach sich.

Hier gilt dann tatsächlich Ehrlich währ am längsten.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Subbotnik hat geschrieben:Ja immer die Pseudo Rechtsexperten - einmal Spiegel TV geguckt und schon allwissend.

Der Verpflichtung des Vermieters einen Nachmieter zu akzeptieren, der natürlich geeignet sein muss, ergibt sich aus § 537 BGB. Hier kann man ganz einfach mit Härtefallgründen argumentieren, der einfachste wäre: Wohnung unzumutbar aufgrund von Familienvergößerung.

Sorry Subbotnik, aber was hat der § 537 BGB mit den Nachmietern zu tun. Dieser Paragraph handelt von Mängel der Mietsache. Und davon ist hier überhaupt nie die Rede gewesen. Hier ging es darum, eher aus dem Vertrag zu kommen und der Makler zu viel Gebühren verlangt und deswegen jeder potentielle Nachmieter abspringt.

Wären Mängel in der Wohnung, die zur vorzeitigen Kündigung geführt hätten, dann wäre es ja was ganz anderes. Aber extra Mängel herbeiführen, damit man raus kann aus dem Mietvertrag wäre ja schon ein starkes Stück.

Und warum ist man ein Pseudorechtsexperte, wenn man mit diskutiert? Keiner hat hier eine Rechtsberatung abgegeben. Es können nicht alle Jura studiert haben wie du. Aber deswegen kann man mit diskutieren.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Hallo

Maklergebühr muss doch nur gezahlt werden, wenn der Makler die Wohnung vermittelt. Ich an deiner Stelle würde mich selber auf die Suche nach einem Nachmieter machen und diesen dann meinem Vermieter vorstellen, wenn dieser dann seinen Vorstellungen entspricht, dann gibt es einen Mietvertrag und er muss keine Gebühr bezahlen.

Sicher die Makler die auf diese Wohnung angesetzt sind, sehen das gar nicht gerne und werden auch schon mal böse, ich spreche da aus eigener Erfahrung, weil wir damals für unsere Studentenbude auch selber einen Nachmieter gesucht haben.

Wir haben dann die Daten der potentiellen Nachmieter an den Vermieter gesendet und den Kontakt zustande gebracht. Der Vermieter hat sich dann für einen entschieden und fertig. Daraufhin wurde dem Makler dann Bescheid gesagt, dass die Wohnung weg ist und wir bekamen einen bitterbösen Anruf.

Aber bevor du losziehst würde ich das mit dem Vermieter absprechen, es macht immer einen guten Eindruck und du bist am Ende auf der sicheren Seite. Dem Vermieter kann es eigentlich ja auch egal sein, wie er an einen neuen Mieter komm, Hauptsache er bleibt nicht auf der leeren Wohnung sitzen.

Der Makler hat in diesem Fall nicht das alleinige Recht für einen neuen Mieter zu sorgen allerdings musst du bedenken, dass der Vermieter keinen deiner vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren muss. Ich würde es aber dennoch versuchen, vor allem wenn du die Wohnung vor Ablauf der 3 Monate Kündigungsfrist los werden willst.

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» stance » Beiträge: 1775 » Talkpoints: -0,31 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



derpunkt hat geschrieben:Ich sehe meinen Beitrag auch auf keinen Fall als Rechtsberatung!

Hab ich das irgendwo geschrieben?

derpunkt hat geschrieben:Gerne noch einmal und wirklich ganz ohne einen beratenden Charakter: es ist ein schlicht weit verbreiteter Irrtum, einen Mietvertrag vorzeitig kündigen zu können, wenn man drei (bzw. egal wie viele) Nachmieter präsentiert!

Noch einmal: In Bezug auf die Nachmieter: ja, ansonsten nein. Es würde nämlich auch schon 1 Nachmieter ausreichen, der objektiv alle Kriterien erfüllt.

derpunkt hat geschrieben:Und das Behaupten oder Konstruieren eines solchen Falles zieht in aller Regel ärger nach sich.

Hier konstruiert man keinen Fall, man stütz sich lediglich auf die jeweiligen Urteile hierzu, nach denen es statthaft ist, dass ein Nachmieter dann vom Vermieter zu akzeptieren ist und dieser einem vorher aus den Vertragsverhältnis entlassen muss wenn das Interesse des Mieters daran das des Vermieters übersteigt und er jemanden mit anderem Interessengemenge präsentieren kann, der objektiv die Kriterien eines geeigneten Nachmieters nach BGH Urteil Az VIII ZR 244/02 erfüllen muss.

Familienzuwachs wäre ein Grund, genauso wie Versetzung oder auch, dass die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für den Mieter eine unzumutbare (auch finanzielle) Härte bedeuten würde.

@Diamante
§ 537 BGB ist die Norm die der Nachmieterregelung und der Rechtssprechung u. A. zugrundliegt - dein restlicher Post: wie gesagt, Pseudorechtsexperte ;).

Und wenn man schon seinen Senf irgendwo abgibt, sollte man sich schon entsprechend auskennen, z. B. dass der Vermieter durchaus dazu gezwungen ist, einen Nachmieter anzunehmen - oder es wird halt peinlich, wenn man nur Halbwissen vorweisen kann. Das hält natürlich nicht vom mitdiskutieren ab, aber wie heißt es so schön: Eine Meinung können viele haben, Ahnung haben leider nur wenige ;).

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Und noch mal ganz kurz dazu ;)

Es ist richtig was Subbotnik bzgl. der Härtefallregelung geschrieben hat. :!: Ein Vermieter kann einen Mieter nicht zur Erfüllung des Vertrags zwingen, wenn die Interessen des Mieters höherwertig(!) sind. Beispiel wäre, Mieter A mietet sich eine 15 qm Wohnung und unterschreibt einen 3-Jahres Mietvertrag. Wenn nun A beruflich weit weg versetzt wird oder Nachwuchs erwartet usw. usf. sind das Härtefälle, für die Ausnahmeregelungen gibt. (Aber im Zweifel entscheidet immer noch ein Richter :D )

Sieht aber ein Mietvertrag eine gewöhnliche Kündigungsfrist von 3 Monate vor, so ist z.B. eine Schwangerschaft bei weitem kein solcher Härtefall! Erstens ist es zumutbar, in den Monaten vor der Geburt ordentlich zu kündigen. Außerdem kann es auch zumutbar sein, drei Monate mit einem Säugling auf kleinem Raum (von Extremfällen abgesehen) zu leben. Nur um durch einen optimalen Umzugszeitpunkt seine Miete zu sparen, ist eine vorzeitige Kündigung einfach nicht möglich.

Was Urteile angeht ist jedoch das von Subbotnik angegeben genau hier nicht anzuwenden. Die Vereinbarung Nachmieter grundsätzlich zu akzeptieren ist mit dem Vermieter im angegebenen Fall nämlich vorher geschlossen worden!

Und diese Vereinbarung kann weder in der Ausgangsfrage hier noch sonst unterstellt werden. Ganz im Gegenteil: hier wird hingewiesen, dass der Vermieter ausschließlich über den Makler vermieten will.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Familienzuwachs ist ein Grund von vielen - wenn man sich schon irgendwo etwas anliest, sollte man auch weiterlesen ;).

Hierbei ist auch keine sogenannte Nachmieterklausel, die das Stellen eines Nachmieters im Mietvertrag zur vorzeitigen Beendigung der Kündigungsfrist, notwendig - dieser muss auch nicht den Weg über den Makler gehen.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Für eine Kündigungsfrist von 3 Monaten ist das doch völlig irrelevant.

Selbst wenn ein Härtegrund vorliegt und selbst wenn man einen Nachmieter gefunden hat, muss sich der Vermieter nicht von heute auf morgen entscheiden, sondern hat Bedenkzeit. Und Gerichte haben hier auch schon Vermietern eine Bedenkzeit von 3 Monaten zugebilligt. Damit wäre das Thema für vorliegenden Fall wohl erledigt.

» ronald65 » Beiträge: 712 » Talkpoints: 3,45 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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