Renovieren bei Auszug: Was muss man alles wie malern?

vom 20.08.2009, 09:35 Uhr

Bs Mutter zieht aus ihrer alten Wohnung aus und Bs müssen nun alles renovieren. Nun zu meiner Frage müssen Bs wirklich alles malern oder reicht es wenn Bs die Wände streichen? Der Vermieter F hat sich dazu nicht geäussert aber Bs wollen auch nachträglich keinen Ärger haben.

Wo kann man sich darüber schlau machen was man alles machen muss und was Bs nicht machen müssen? Ich hoffe ihr wisst mehr und könnt vielleicht mehr dazu sagen!

» Bactra » Beiträge: 13 » Talkpoints: 0,16 »



Vermutlich wird keiner im Forum sagen können, was konkret gemacht werden muss. Denn niemand kann sagen, wie lange Bs Mutter in der Wohnung gewohnt hat. Es ist verständlich, dass es Unterschiede gibt, ob jemand vier Wochen oder vier Jahrzehnte in der Wohnung gelebt hat. Aber auch zwischen den beiden Extremen gibt es feine Abstufungen.

Dann der zweite wichtige Punkt in der Geschichte: Der Mietvertrag! Aber selbst das ist nicht mal für den eindeutig, der den Vertrag vor sich liegen hat. Denn Grundsätzlich gilt natürlich, was im Mietvertrag beim Einzug vereinbart wurde. Allerdings entwickelt sich die Rechtsprechung auch weiter, und viele Passagen alter Verträge haben heute keine Gültigkeit mehr. Andere sind nur in Abhängigkeit des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses gültig.

Du siehst, es sind viele Unwägbarkeiten möglich. Will man im Nachhinein keinen Ärger, bleibt einem nichts anderes übrig, als mit dem Vermieter zu reden. Oder es nach eigenem Ermessen machen. Späterer Ärger wird ja verhindert, wenn dann bei der Wohnungsübergabe der Vermieter keine Einwände hat. Wenn doch, dann vereinbart man einen Weg zur Nachbesserung.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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