Unerlaubte Mitnutzung der Waschmaschine

vom 18.08.2009, 16:00 Uhr

A und B wohnen zusammen in einem Zweifamilienhaus mit gemeinsamem Waschkeller. Vor zwei Jahren ist B arbeitslos geworden und als dann kurz darauf ihre Waschmaschine den Geist aufgab, und natürlich wegen der Situation kein Geld für eine neue da war, gestattete A ihr ihre mitzunutzen.

Anfangs klappte das auch gut, Es kam zwar mal vor, dass A, bevor sie morgens zur Arbeit fuhr ihre Waschmaschine besetzt fand, aber dann konnte sie ihren Wäschekorb vor der Maschine abstellen und B hat das Zeug dann später gewaschen und aufgehängt, so dass das kein Problem war. Je länger die Sache jedoch ging, desto öfter kam es vor, dass A von der Arbeit heimkam und ihre Wäsche immer noch ungewaschen im Keller fand, der gesamte Wäscheplatz aber mit Bs Wäsche behängt war. A hat B mehrere Male darauf angesprochen, dass es so nicht geht, und dass die Maschine dann morgens frei sein muss, wenn sie keine Lust hat As Wäsche zu waschen. Geändert hat sich nichts. A hat sich geärgert, aber nichts unternommen.

Dann passierte es, dass B As fertige Wäsche aus der Maschine geräumt hatte, um selber zu waschen, aber offensichtlich keine Lust gehabt hatte, die Wäsche auch aufzuhängen. Das Zeug lag also nass im Waschkeller, während die Maschine Bs Klamotten wusch. Nach diesem Vorfall war A sehr verärgert und hat B freundlich aber nachdrücklich erklärt, dass sie nun genug habe und ihr zukünftig die Benutzung der Maschine untersagt. B fragte empört, wo sie denn dann ihre Wäsche waschen solle, versprach aber sich an die neue Ansage zu halten. A hatte trotzdem schon länger den Verdacht, dass B ihr Verbot missachtet hat, denn sie fand ab und zu Waschmittelreste vor der Maschine, die nicht von ihr stammten. Da sie es aber nicht beweisen konnte, hat sie B nicht darauf angesprochen.

Nun hatte A heute einen Tag frei, wovon B aber nichts wusste. Als A in den Waschkeller kam, um Wäsche zu waschen, fand sie ihre Maschine in Betrieb, mit der Wäsche von B darin. B war nicht zu Hause, so dass A bislang noch nicht die Gelegenheit hatte, mit ihr darüber zu sprechen. Da vernünftige Gespräche bislang nicht gefruchtet haben, sämtliche Hinweise auf Fehlverhalten sowie das konkrete Verbot die Maschine zu nutzen wurden ja ignoriert, sucht A nun nach Möglichkeiten B von der Nutzung ihrer Maschine abzuhalten. Es wurde wie gesagt mehrfach angesprochen, zwar immer höflich, aber doch mit viel Nachdruck, so dass auch kein Missverständnis mehr möglich ist. A denkt, dass nur empfindliche "Strafen" Eindruck auf B machen werden.

Welche rechtlichen Konsequenzen kann Bs Benehmen haben? Kann A z.B. Strafanzeige erstatten, wenn sie B nachweisen kann, dass diese die Maschine weiterhin trotz des eindeutigen Verbotes benutzt? Welche Folgen hätte dieses für B? Darf A die Wäsche einbehalten, die sich ja streng genommen nicht in ihrer Maschine befinden dürfte? Oder was kann A sonst unternehmen um B in die Schranken zu weisen? Denn A findet, dass sie wirklich geduldig war und, dass B anstatt dankbar zu sein dies offenbar zum Anlass nimmt, immer dreister zu werden. Außerdem herrscht dieser Zustand nun schon fast zwei Jahre und A findet, dass B sich inzwischen trotz anhaltender Arbeitslosigkeit eine neue Waschmaschine hätte zusammensparen können, es hätte ja keine teure sein müssen. Darum sieht A es echt nicht mehr ein, sich das gefallen zu lassen, gute Nachbarschaft hin oder her. Was kann sie also tun?

» Sorcya » Beiträge: 2904 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Hallo!

Bevor A zu einem Anwalt geht, sollte sie mit B nochmal ausdrücklich reden. A hat ja heute durch ihren freien Tag eindeutig gesehen, dass B weiterhin ihre Wäsche in der Maschine von A wäscht. Wenn A die Wäsche als Beweis mit nimmt, kann sie B ja zur Rede stellen. A kann ja nochmal deutlich sagen, dass sie B die Nutzung der Waschmaschine untersagt.

Wenn das immer noch bei B auf taube Ohren stößt, könnte A zu einem Anwalt gehen und sich dort beraten lassen, was sie für Möglichkeiten hat. Vielleicht würde eine Verwarnung des Anwalts reichen. Allerdings sollte sich A bewusst sein, dass dieser Schritt das Klima im Haus verändern kann. Dann wird B auch sicher nicht mehr freundlich zu A sein.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Mit der Wäsche einbehalten wäre ich sehr vorsichtig. Selbstjustiz ist immer problematisch.

Natürlich darf aber B die Waschmaschine nicht benutzen, wenn ihr das untersagt wurde. Erstens darf sie keine fremde Waschmaschine benutzen und zweitens wird der Stromanschluss wahrscheinlich auf den Zähler von A laufen. Dann wäre es natürlich auch Diebstahl von Strom.

Das ist natürlich ein "dämliche" Sache. Und natürlich würde ich zuerst versuchen, das ohne Einschaltung von Dritten zu klären, um die nachbarschaftliche Beziehung nicht zu sehr zu belasten.

Dulden würde ich das aber auch nicht. In einem ersten Schritt (wenn ein Gespräch nichts gebracht hat) würde ich A schriftlich untersagen, die Waschmaschine zu benutzen. Auch wenn es blöd klingt: Ich würde das mit Einschreiben und Rückschein zustellen lassen. (Beweislage)

Hilft das nicht, würde ich im zweiten Schritt zunächst einfach den Waschvorgang der Nachbarin abbrechen und die Wäsche halb gewaschen in einen Korb werfen.

Wenn auch das noch nicht wirkt, bleibt eigentlich nichts anderes mehr übrig als Strafanzeige zu erstatten und die Polizei zu rufen. Sicherlich werden die davon nicht begeistert sein, da sie wichtigere Aufgaben haben (z.B. Parker im Halteverbot aufzuschreiben :wink: ). Aber immerhin wird unbefugt die Maschine genutzt und Strom geklaut. Die Strafanzeige würde ich dann gegen unbekannt wegen des Diebstahls von Strom stellen. Das ist zwar dann ein ziemlich schweres Geschütz, hat aber den Vorteil, dass der Staatsanwalt ermitteln muss. Bei einer zivilrechtlichen Klage muss man hingegen zunächst selber den Anwalt zahlen und die Gerichtskosten vorstrecken. Selbst wenn man später vor Gericht gewinnt, ist beim Beklagten dann vielleicht nichts zu holen.

» ronald65 » Beiträge: 712 » Talkpoints: 3,45 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Wir haben bei unseren Wäschemaschinen Wasserzähler, die ja mittlerweile Pflicht sind und alleine daran kann man sehen, ob jemand die Maschine benutzt hat.

Ich würde einfach den Stecker aus der Steckdose ziehen und eine abschließbare Sicherung vor machen, bekommt man in jedem Baumarkt. So was haben wir schon von Vermieterseite an unseren Steckdosen, meine Sicherung haben zwar irgend welche Handwerker kaputt gemacht, aber das wäre dann ja auch ein Indiz, dass jemand unbefugt die Maschine benutzt hat.

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» akasakura » Beiträge: 2635 » Talkpoints: 1,50 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Naja, die Frage ist doch immer, ob man wegen sowas wirklich Strafanzeige erstatten muss oder besser gesagt, sollte. Ist es A denn gar nicht möglich einigermaßen normal mit B zu sprechen und ihr erstmal ausdrücklich zu verBieten, ihre Waschmaschine zu benutzen? Ich finde das zwar auch eine echte Sauerei, zumal das auch höhere Kosten verursacht, von der Abnutzung mal abgesehen und ich fände es auch eine Dreistigkeit, aber trotzdem würde ich deshalb erstmal keine Anzeige erstatten. Da würde ich lieber androhen, das zu tun, falls ich sie nochmal dabei erwischen würde, aber das dürfte sie doch auch erstmal so abschrecken, dass sie es bleiben lassen wird.

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


moin zusammen,

bevor man es wirklich auf einen handfesten Streit anlegt und eventuell sogar Strafanzeige stellt, würde ich wie hier schon vorgeschlagen, zu einem Steckersafe greifen. Ganz einfache bekommt man bereits für unter 2 Euro, allerdings muss man ein Vorhängeschloss selber anbringen. Auch die Alternativen für 5 Euro finde ich in solchen Fällen nicht zu teuer.

Erst wenn B danach immer noch uneinsichtig ist und eventuell sogar den Steckersafe aufbricht, würde ich mit voller Härte zuschlagen. Denn ab dann wäre es nicht nur unbefugte Gerätebenutzung, sondern schon Zerstörung von Privateigentum.

Ein ganz anderer Gedanke wäre es noch, einen Münzautomaten vorzuschalten, so dass B gezwungen wäre für die Benutzung der Waschmaschine zu zahlen. Allerdings wäre dies natürlich weit aus kostspieliger.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Das mit dem Steckdosenschloss finde ich an sich eine sehr gute Idee. Aber wenn ich das richtig verstanden habe, hatte Mieterin B. ja im selben Waschkeller ihre Waschmaschine stehen. Also wäre es für sie auch kein Problem, einfach ein Verlängerungskabel mit in den Waschkeller zu nehmen. Und selbst wenn sie die nicht an dem eigenen Stromanschluss anschliesst, sind sicherlich nicht alle Stromanschlüsse in dem Waschkeller, der ja gemeinschaftlich genutzt wird, abgesichert.

Ich würde mich eher mal kundig machen, wie man die eigene Waschmaschine eventuell mit einem Schloss sichern kann. Wenn das aufgebrochen wird oder so, dann kann man auch von Diebstahl sprechen. Wobei ich die jetzige Situation auch schon als Stromklau bezeichnen würde.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



A kann theoretisch oben in ihrer Wohnung den Strom für die Maschine abstellen, so dass B sie nicht mehr nutzen kann. Der Haken dabei ist, dass A dann eben auch nicht mehr eine Maschine Wäsche reinwerfen zur Arbeit fahren kann, um sie waschen zu lassen, während sie fort ist. Den Waschvorgang kann man leider nicht mittendrin abbrechen, sonst hätte A das schon lange getan, wenn sie mal wieder Bs Wäsche in der Maschine vorfand. Und den Strom abzustellen, wenn Bs Wäsche drin ist, wird B zwar ärgern, dann kann A aber ihre Maschine auch nicht verwenden. Da wäre eine abschließbare Sicherung wohl das beste, wenn man wirklich Frieden will.

Was den Haussegen angeht, der anschließend schief ginge: A hat viel Geduld walten lassen und ist B schon sehr weit entgegen gekommen. Es hätten sicherlich nicht viele Mitmieter die Mitnutzung der Waschmaschine angeboten.B hat sich aber wie gesagt nicht erkenntlich gezeigt, sondern quasi frech die Grenzen überschritten. Wenn also jemand den Frieden im Haus gestört hat, so ist das definitiv B. Ob B nun verärgert ist, wenn A ihrem unverschämten Treiben ein Ende macht, kann A also eigentlich egal sein, immerhin war es B die es darauf angelegt hat, die gute Nachbarschaft gezielt zu zerstören. Zu argumentieren, dass A durch eine Strafanzeige den Streit verschärft, impliziert ja praktisch, dass sie sich Bs Dreistigkeiten gefallen lassen muss, oder jedenfalls nicht aktiv dagegen angehen kann, weil der Disput sonst ihre Schuld wäre. Das sehe ich nicht so. B handelt bewusst gegen As Weisung und ist sich sicher im Klaren darüber, dass sie im Unrecht ist. Sie ist nur einfach so dummdreist, dass sie denkt, dass A sich das ewig gefallen lassen wird und sowieso nichts dagegen machen kann.

» Sorcya » Beiträge: 2904 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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